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Nicht medizinische Versetzung eines Stabsarzt oä.

Begonnen von miT, 24. Juli 2018, 17:18:40

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miT

 Mahlzeit Leute, ich sitze hier bei 35° und mein Kopf streikt. Folgende Frage: wird ein Sanitätsoffizier im Rang eines Stabsarztes oder höher, aus seiner medizinischen Verwendung genommen und zum Beispiel in einem Ministerium versetzt  und der dortige Aufgabe Bereich keinerlei medizinischen Hintergrund hat, bleibt der Stabsarzt dann Stabsarzt oder ist dies  Tätigkeit gebunden und er wird Hauptmann.  Ist mein eigener Gedanke, dass dies nicht richtig ist korrekt und der Stabsarzt seinen Dienstgrad so behält und auch in seinen weiteren Verwendung die ,,Schlange" am Dienstgrad trägt  denn er hat ja nur eine Ernennung zum Stabsarzt und nicht zu Hauptmann ?
Kameradschaftliche Grüße!

wolverine

Gegenfrage: Gibt es im Kdo San oder im Stab des Insp San OFA oder Oberstärzte? ;)
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Helft mit, dass es so bleiben kann

miT

Kameradschaftliche Grüße!

miT

Nein ohne Spaß jetzt, und nebenbei mal wieder Dankeschön an meine AutoKorrektur, da gibt es doch auch keine Ausnahme, schließlich ist der SA ja auch zu diesem ernannt worden.  Da hat bei dem Stück Papier vor mir jemand einfach einen Aussetzer gehabt 🤷‍♂️  Ich wäre fast drauf reingefallen .
Kameradschaftliche Grüße!

BSG1966

Man wird als Stabsarzt auch nicht zum Hauptmann ernannt oder so. Mein Personaler zB arbeitet im BAPers und ist OFA.

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