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Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger

Begonnen von Deepflight, 22. Mai 2017, 10:57:00

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Calistra

Hallo Zusammen,

habe zwei Fragen zum Seiteneinsteiger.
Ich habe bereits während meiner früheren Verwendung  (Fluggerätemechaniker, SaZ 8) die Offizierbewerberprüfung bestanden, musste allerdings Aufgrund der flugmedizinischen Untersuchung den Traum vom Piloten ad acta legen und auch eine anderweitige Verwendung wurde damals von höheren Stellen nicht mehr verfolgt. Nach der militärischen Laufbahn habe ich ein BWL-Studium abgeschlossen und sitze zur Zeit noch am Master.

Jetzt zu den Fragen:

Muss ich bei erneuter Bewerbung wieder den kompletten Prüfungsablauf (bis auf die Prüfungen zum Studium) bewältigen? Von der Karriereberatung wurde gesagt, ich hätte ein sehr verkürztes Verfahren, müsste allerdings die Urkunde der bereits bestandenen Offizierbewerberprüfung vorlegen. Wie die verkürzte Prüfung aussehen soll konnte man mir nicht erzählen.

Welche Verwendung gibt es überhaupt für Bewerber mit einem BWL-Studium (Bei mir BWL mit Schwerpunkt Steuerrecht)?

Ralf

Nicht so viele. Vielleicht bei Controlling etwas.

Die Aussage des KarrC Bw kann ich so nicht nachvollziehen: die Eignung ist (nur) 2 Jahre gültig. Verkürzt heißt, ohne Studieneignungstest.
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Calistra

Zitat von: Ralf am 27. Juli 2018, 16:01:00
Nicht so viele. Vielleicht bei Controlling etwas.

Die Aussage des KarrC Bw kann ich so nicht nachvollziehen: die Eignung ist (nur) 2 Jahre gültig. Verkürzt heißt, ohne Studieneignungstest.

Wow, vielen Dank für die superschnelle Rückmeldung.
Wahrscheinlich meinte man von Seiten der Beratung auch nur als "verkürzt" die Prüfung ohne Studieneignungstest.
Vielleicht macht eine Bewerbung dann auch mangels Verwendungsmöglichkeit keinen Sinn, da dann das technische Studium fehlt.

Ralf

Du kannst dich ja erkundigen:
https://www.bundeswehrkarriere.de/karriere/offizier-seiteneinsteiger/87554
Ganz unten steht ja, wie das elektronisch geht.
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Deepflight

Hallo Kameraden,

hier noch ein eine Ergänzungen:

14.) Wie wird meine Dienstzeit festgesetzt?

Hier gibt die A-1330/2, offen, Nr. 105 Auskunft. Im Fazit wird deine Dienstzeit so festgesetzt, dass die gesamte Zeit der neuerlichen
Verpflichtung ohne Berufsförderung in der Truppe verbracht werden kann.
Ein Beispiel:   Bewerber hat bereits 12 Monate Vordienstzeit als FWDL und will weitere 8 Jahre Dienst tun.
Lösung:         Festsetzung SaZ 9 unter Anerkennung der bereits geleisteten 12 Monate = 8 Jahre Restdienstzeit

Klar, von den 8 Jahren verbringt man nochmal einen Teil in der Ausbildung und nicht originär "in der Truppe", aber am Ende des Tages
wird man vor DZE noch 8 Jahre treu dienen.

15. Kann ich Berufssoldat werden?

Auch hier gibt die A-1330/2, offen, Aufschluss, und zwar in Nr. 601-605. Im Endeffekt gibt es zwei Wege, wovon der erste der unrealistischste
ist und nur zum Tragen kommen dürfte, wenn deine Ergebnisse im ACFüKrBw überragend sind und du ein absoluter Überflieger deines
Fachbereichs bist.

M1: Es kann dir zugesichert werden, nach 3 Jahren in das Dienstverhältnis eines BS übernommen zu werden, sofern du dich in der Zeit in der
       Verwendung, für die du eingestellt wurdest, min. 2 Jahre lang bewährt hast.

M2: Dir steht - sofern keine Zusicherung wie in M1 beschrieben erteilt wurde - die Möglichkeit offen, dich im normalen Verfahren für die Übernahme
       zum BS zu bewerben, sofern du mindestens drei Jahre treu gedient hast.

Das heißt also für dich als Seiteneinsteiger, so schnell wie möglich deine Ausbildung abschließen und dann auf deinem Dienstposten bestmöglich performen,
um entweder die "Bewährung" nach M1 zu erfüllen (sofern du eine schriftl. Zusicherung hast) oder aber möglichst gute Beurteilungen zu bekommen und dich
mit diesen im normalen BS-Verfahren durchzusetzen.

Meine persönliche Meinung:
Da man dich im Sinne der Gleichberechtigung im normalen BS-Verfahren aufgrund deiner Seiteneinstellung nicht benachteiligen darf, ist es durchaus möglich,
hierrüber BS zu werden; dennoch sollte klar sein das man den Kameraden der Vergleichsgruppe ggf. zigg Dienstjahre hinterher hinkt, daher wird man das
vermutlich ohne entsprechenden Leistungswillen nur schwer schaffen, vergleichbar gute Beurteilungen zu erreichen.
Ist also wie überall; wer will, kann es packen, es muss aber nicht klappen.

16. Bleibe ich ewig auf dem DP, für den ich eingestellt wurde?

Auch hier wieder mal die A-1330/2 und ein ganz klares "nein" in Ziffern 704 & 705. Für die erste Verwendung muss dein Studium zum Dienstposten passen.
Wenn du vor der ersten Verwendung auf einen anderen DP willst, muss dieser mit deinem Studium hinterlegt sein und das auch per Aktennotiz festgehalten werden.
Nach der ersten Verwendung bedarf es dieses Abgleiches nicht mehr, dann kann rein nach deinen ATNs (ja ich weiß es gibt einen neueren Begriff dafür) vorgegangen werden.
Aber machen wir uns nichts vor: In aller Regel wirst du als Seiteneinsteiger nur eingestellt wenn die Bundeswehr einen Bedarf nicht aus den eigenen Reihen decken kann;
z.B. weil es ein absoluter Spezialistendienstposten ist. Sofern da niemand regeneriert ist und irgendwann auf den DP drängt kann es gut sein, dass man lange dort bleibt, wenn man das will.
Oder man möchte dies eben nicht und bittet nach der ersten Verwendung um Versetzung auf einen anderen DP der eigenen Verwendungsreihe; das hängt von euch persönlich ab, was ihr für das Beste haltet.
Ich persönlich halte aber Versetzungsgesuche vor der ersten Verwendung für unkameradschaftlich, denn der Dienstherr hat euch ja zum Füllen genau dieser Lücke aus hunderten Bewerbern ausgewählt...
Aber auch hier nur meine persönliche Meinung; möglich ist es auf jeden Fall.

Eisensoldat

Da Seiteneinsteiger ja eingestellt werden um Vakanzen auszufüllen, und da niemnad "auf den DP drängelt" (wie soll das gehen?) ist die Wahrscheinlichkeit groß ,dass man sehr lange auf seinem Dienstposten bleibt....

Deepflight

Naja es ist eben wie beschrieben: In aller Regel steht einem längeren Verbleibt auf dem DP nichts im Wege, aber es kann natürlich sein das die PersFhr irgendwann einen Regeneranten einstellen der dann ja Anrecht auf den DP hat (wenn ihm die Regeneration dieses DP schriftlich zugesagt wurde).
In der Regel sehe ich es aber wie @Eisensoldat, dass man vermutlich längere Zeit dort bleiben kann, weil sich die DP eben nicht so eben mal regenerieren lassen
und somit auch niemand nachdrängt.

Einen Versetzungsantrag schreiben und dann letztendlich ggf. auch versetzt werden kann man laut A-1330/2 aber in jedem Fall, wenn man nach einiger Zeit weg möchte.

F_K

@Deepflight:

Naja, wenn der Seiteneinsteiger der EINZIGE mit passendem Studium in der BW ist, und es eben KEINEN Regeneranten gibt, sowie ausreichend Bewerber für Alternativdienstposten - dann werden Versetzungsanträge mit guten Gründen ggf. abgelehnt werden.
Dies gehört auch zur Wahrheit.


Wulfgard

Guten Tag Kameraden.

Weiß nicht ob das der richtige Bereich ist, aber habe nix passendes gefunden dazu.

Ich habe 2016 einen Antrag auf Laufbahnwechsel zu den Unteroffizieren ohne Portepee gestellt. Dieser wurde vom damaligen Batteriechef positiv beschieden und ich habe auch von Köln eine Stelle reserviert bekommen als Einsatzsanitäter. 2017 habe ich aus gesundheitlichen Gründen meine Führerscheintauglichkeit verloren worauf hin der Antrag von Köln abgelehnt wurde da FS Voraussetzung ist.
Ich habe die Tauglichkeit jetzt wieder erlangt und einen erneuten Antrag gestellt. Ich bin aber mittlerweile in eine neue Batterie versetzt worden, und der Chef hat diesen Antrag abgelehnt mit der Begründung das er mich aufgrund der kurzen Stehzeit von 6 Wochen die jetzt bei Ihm in der Einheit bin nicht einschätzen kann. Ich habe der Beurteilung widersprochen und eine Stellungnahme dazu geschrieben in der ich obrigen Sachverhalt dargelegt habe sowie das ich den Chef seinen Standpunkt verstehe aber nicht teile da ich insgesamt ja auch schon knapp 8 jahre Dienstzeit hinter mir habe und die Stehzeit in der neuen Einheit kein Hinderungsgrund oder Ausschlussgrund sein kann / sollte, dazumal ich ja zu den Sanis möchte und so nicht in der TE bleibe. Köln teilte mir aber nun mit (habe da angerufen und mich vorab informiert) das bei negativer Stellungnahme Chef der Antrag automatisch zur Ablehnung führt egal ob ich dazu etwas geschrieben habe oder nicht. Jetzt Frage ich mich natürlich warum es auf der Beurteilung / Stellungnahme Laufbahnwechsel die Möglichkeit des ankreuzen: Stimme der Beurteilung nicht zu, Erklärung / Stellungnahme vom _____ ist beigefügt,  wenn es sowieso keine Beachtung findet, da in den Handlungsanweisungen steht das bei negativer Entsprechung Disziplinarvorgesetzter der Antrag abzulehnen ist.

Ich fühle mich da irgendwie richtig verrauscht.

Ralf

#25
Dann soll er halt sich einen Beitrag von deinem alten Chef einholen.

Nachtrag:
Du kannst dir den gesamten Vorgang auch in der GAIP 27-01-00 Laufbahnwechsel in eine Unteroffizier- oder Feldwebellaufbahn mal durchlesen.
Du nimmst dazu Stellung, weil nach deinem Chef noch der nächsthöhere DV Stellung nehmen muss.
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KlausP

So einfach kann man sich das als Chef machen! Nachwuchsgewinnung scheint nicht mehr eine der wichtigsten Führungsaufgaben zu sein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ferrumia

Hallo, ich hätte auch ein paar Fragen zum Thema quereinstieg - icj hatte mich da eigentlich auf meinen exfreund verlassen (Soldat), der hat die Beziehung jedoch kürzlich beendet.
Mir ist bekannt, dass es Beratungsstellen bzw. Spezielle Berater zum.o.g. Thema gibt, allerdings hatte ich von ihm viele Infos,  dje es mir.sinnvoller erscheinen lassen, mich nicht unbedingt auf die infos dort zu verlassen..ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Thema truppenpraktikum: hatte ich bei ihm in Aussicht, klappt ja jetzt nicht...  Wo.kann man sich da hinwenden?
Kann mir jemand nützliche insiderinfos zum Thema quereinszieg geben die ich nicht über eine beratungsstelle bekomme (gerne pn)?
Danke!

Ralf

Was genau meinst du mit Truppenpraktikum als Seiteneinsteiger? Nach der Einstiegsausbildng wird man i.d.R. in seinen zukünftigen Stammverband versetzt und macht den den Rest der Eignungsübung, manche bezeichnen das als "Truppenpraktikum". Da gibt es also vorher nichts vorher abzusprechen.
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Ferrumia

Zitat von: Ralf am 02. September 2018, 06:11:03
Was genau meinst du mit Truppenpraktikum als Seiteneinsteiger? Nach der Einstiegsausbildng wird man i.d.R. in seinen zukünftigen Stammverband versetzt und macht den den Rest der Eignungsübung, manche bezeichnen das als "Truppenpraktikum". Da gibt es also vorher nichts vorher abzusprechen.

Ich dachte an ein allgemeines Truppenpraktikum, denn man wird doch, hoffe ich, als Quereinsteiger (bei entsprechender Eignung), genau wie als normaler Soldat auch, wenn man beim Bund bleibt, die Möglichkeit zu Veränderungen, anderen Verwendungen, Aufstiegsmöglichkeiten etc. Haben..es geht mir aber da primär um ein "Reinschnuppern" in den Bundeswehralltag, so wie bei jedem normalen Praktikum. Ob man sich in der Umgebung wohl fühlt,  etc.
Ich finde sowas sinnvoll, bevor man sich für ein paar Jahre verpflichtet..

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