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Familienheimfahrten

Begonnen von BerlinerM28, 01. August 2018, 11:27:30

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BerlinerM28

Hallo Kameraden,

ich bin zur Zeit Langzeit RDL, hatte bis vor kurzen eine 8 Monatige RDL gemacht, dort bin ich abwechselnd Auto und Bahn gefahren. Man rechnete mir immer die vollen 0,20€ pro KM und die volle Bahnfahrtkarte. Man wies mich nicht daraufhin das ich mir eine Bahncard 50 kaufen solle.

Das viel erst nach Ende auf, nun verzichtete der ReFü auf Nachzahlung da es ein Fehler des ReFü war und verbuchte es als eigenen Fehler. Nun bin ich in einer neuen RDL, diesmal nur noch 3 Monate. Der neue ReFü will das ich mir eine Bahncard kaufe, der Weg ist jedoch fast 700Km, in der Stadt gibt es Abends keine Bahnen mehr und ohnehin ist der Öffentliche Nahverkehr nahezu 0.

Die Kaserne ist 3KM von der Unterkunft entfernt, wo kein Buss zur Kaserne fährt. Einkaufen ist auch nur möglich mit Auto oder Fahrrad, da Bergig, ist der weg runter kein Problem, jedoch ohne auto hoch mehrere Kilometer laufen und Einkauf nicht möglich.


Der ReFü erwartet nun dennoch das ich mit Bahn komme und ohne Auto.

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten wegen Unzumutbarkeit das abzuwenden? Mit Bahn benötige ich ca. 8 Std -10 Std. (je nach Verkehr). nach Hause, brauche also pro Wochenende 16 Std. nur für fahrten mit der Bahn. effektives Wochenende ist für mich nur der Samstag, da ich Sonntag früh wieder los muss in die Kaserne. Mit Auto benötige ich zwischen 7-10 Std. (je nach Verkehr).

Bahnkarte und Kilometerpauschale für diese Strecke sind fast Identisch, nur die Bahnfahrkarte (ohne Bahncard) kostet jedes Wochenende mal mehr oder etwas weniger. In der Regel fast jedoch das selbe.

Viele Grüße

Eisensoldat

Du musst keine  Bahncard kaufen, und auch nicht die Bahn nutzen. Du bekommst von der Bundeswehr die Kosten für eine Bahncard 50 erstattet, auch nur "fiktiv" d.h. ohne dass Du tatsaechlich eine erwirbst, und dann werden alle Kosten der Heimfahrt so errechnet, als ob Du Bahnfahrkarten mit Bahncard 50 kaufen würdest. Du bekommts nämlich Kilometergeld nicht ungebrenzt, sondern maximal bis zur Höhe der Kosten für Bahn .
Ich hoffe geholfen zu haben.
Eisensoldat

BerlinerM28

Zitat von: Eisensoldat am 01. August 2018, 11:34:38
Du musst keine  Bahncard kaufen, und auch nicht die Bahn nutzen. Du bekommst von der Bundeswehr die Kosten für eine Bahncard 50 erstattet, auch nur "fiktiv" d.h. ohne dass Du tatsaechlich eine erwirbst, und dann werden alle Kosten der Heimfahrt so errechnet, als ob Du Bahnfahrkarten mit Bahncard 50 kaufen würdest. Du bekommts nämlich Kilometergeld nicht ungebrenzt, sondern maximal bis zur Höhe der Kosten für Bahn .
Ich hoffe geholfen zu haben.
Eisensoldat

Ich weiß das ich nicht mit der Bahn fahren muss und ich weiß auch das die Bundeswehr die Kosten nur zur halfte der günstigsten Fahrt erstattet. Das wollte ich aber nicht wissen, ich wollte wissen ob es eine Unzumutbarkeitsklausel gibt, z.B. der lange Heimweg, keine Öffis um die Kaserne und Stadt die man effektiv nutzen kann.

So viel ich erfahren habe, gibt es irgendwo eine Klausel das man ein Familienwochenende effektiv XX Stunden nutzen muss, ansonsten ist das kein Familienwochenende. Interessant für mich ist das halt, da meine Spritkosten ca. 70-80€ sind pro fahrt, ich wahrscheinlich nur 60€ pro fahrt erstattet bekomme.

Die Tatsächlichen Kosten werden also nicht erstattet.

Eisensoldat

Die tatsächlichen Kosten bei Nutzung des Kfz werden nie erstattet. Suchst Du also eine Klausel, die Dir erlaubt die gesamten Kosten abzurechnen, weil es Dir nicht zumutbar ist mit Bahn zu fahren, und Du daher die gesamten Kosten der Kfz Fahrt erstattet kriegst? Die gibt es m.W. nicht. Heißt Du kannst jederzeit mit dem Auto fahren, um Zeit zu sparen, aber kriegst auf jeden Fall die Kosten in bekannter Höhe erstattet.

LwPersFw

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Stand April 2018

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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