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Wurzelbehandlung führt zu Ausmusterung?

Begonnen von Grove, 06. August 2018, 16:26:28

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Grove

Hey liebe Community,
Ich war heute beim ZA der bei mir eigentlich eine Wurzelbehandlung durchführen wollte, da es entzündet war hat der ZA den Zahn einfach ohne Medikament offen gelassen und will den Zahn am 10.9. weiterbehandeln. Wie es jetzt aber natürlich ist, habe ich am 21.8. meine Musterung und der Zahn wird bis dahin nicht verschlossen sein. Wird das ein Grund sein mich auszumustern?
Hoffe ihr könnt mir helfen.

MfG Grove

Rollo83

Eher nicht, aber Zahnbehandlungen jeglicher Art müssen zum Dienstantritt abgeschlossen sein.

Grove

Danke für die schnelle Antwort, das beruhigt mich schon mal!
Aber einplanen tun sie mich dann sicher auch noch nicht oder? Denn sie können sich ja eigentlich nicht sicher sein, dass das bis zum Dienstantritt gemacht ist oder?

MfG

wolverine

Dann müsste ja diese negative Veränderung des Gesundheitszustandes pflichtgemäß dem KarrC angezeigt werden, welches dann die Einplanung wieder aufhebt. Genau dafür sind solche Regeln da.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

ulli76

Der Musterungsarzt schaut ja in den Mund und du musst auch Vorerkrankungen und laufende Therapien angeben.

So eine Zahnbehandlung ist etwas, das früher oder später erledigt ist ohne dauerhafte Untauglichkeit. Lass dir vom Zahnarzt einen Plan geben (z.B. den Heil- und Kostenplan für die Krankenkasse) und bring den mit.

Wahrscheinlich wirst du mit der Auflage, das behandeln zu lassen, eingeplant (wenn sonst nix ist). Wenn die Behandlung durch ist, dann reichst du die Unterlagen beim KC ein, hebst eine Kopie auf und bringst die zur Einstellung mit.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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