Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.

REGISTRIERUNGSMAILS:

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....

AVZ - Auslandsverwendungszuschlag

Begonnen von LwPersFw, 28. Juni 2018, 09:47:05

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Tommie

#15
Das Procedere ist wie folgt:

1. Nach bestätigtem IN wird ein Abschlag von 15 Tagessätzen gezahlt: € 110,-- x 15 = € 1.650,--
2. Der Abschlag wird mit dem nächsten Monat verrechnet: 25.01.19 bis 31.01.2019 = 7 Tage, 15 Tagessätze - 7 Tagessätze = 8 Tagessätze, die von der Zahlung für den Monat Februar in Abschlag zu bringen sind!
3. Anfang März wird dann der Februar gezahlt: 28 - 8 = 20 Tagessätze, also 20 x € 110,-- =  € 2.200,--
4. Abschlusszahlung nach bestätigtem OUT: 18 x € 110,-- = € 1.980,--

Aber: Nachdem das jetzt alles über die Bezügeabrechnung geht, die zum 25.01.2019 für den Februar längst schon gemacht ist, wird sich alles um einen Monat verzögern, was dem Bund einiges an Zinsen bringen dürfte ;) ! Der Abschlag kommt also zum Ende Februar mit den März-Bezügen, der Februar selbst mit den April-Bezügen und die Abschlusszahlung Ende April mit der Mai-Kohle!



Edit:
"Ironie" entfernt  ::)!

HubschrauBär

Wenn man insgesamt mal vergleicht, mit welchen hohen Geschwindigkeiten der Bund Geld einkassiert/einbehält und eben mit langem Verzug auszahlt, wäre es mal interessant gegenüber dem Bund Verzugszinsen einzufordern

F_K

Gibt es keine Rechtsgrundlage für - und in einer Nullzins Umgebung sachlich nicht zutreffend.

didi62

Zitat von: HubschrauBär am 11. August 2018, 10:45:25
Wenn man insgesamt mal vergleicht, mit welchen hohen Geschwindigkeiten der Bund Geld einkassiert/einbehält und eben mit langem Verzug auszahlt, wäre es mal interessant gegenüber dem Bund Verzugszinsen einzufordern

Verzugszinsen? In welch anderem Beruf gibt es denn Gehalt im voraus? Gibt es nur bei Beamten, Richtern und Soldaten.

LwPersFw

Für Verzugszinsen gibt es nicht nur keine Rechtsgrundlage... wie F_K richtig anführte...

Sie sind gesetzlich ausgeschlossen.  >> § 3 Abs 5 BBesG

Als Beispiel aus der Rechtsprechung: Bundesverwaltungsgericht Beschl. v. 28.04.1994, Az.: BVerwG 2 WDB 1.94
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LE_field

#20
Wo gerade der Thread auf ist, mal eine Frage die mich sehr interessiert:

Bekommt der Panzergrenadier in Afghanistan, der im Felde unter allen erdenklichen Bedrohungen operiert den gleichen AVZ Betrag wie sein Kamerad, der am Panzer im (relativ) sicheren Feldlager rumschraubt?

Mike Brisket

Zitat von: LE_field am 20. August 2018, 10:06:48
Wo gerade der Thread auf ist, mal eine Frage die mich sehr interessiert:

Bekommt der Panzergrenadier in Afghanistan, der im Felde unter allen erdenklichen Bedrohungen operiert den gleichen AVZ Betrag wie sein Kamerad, der am Panzer im (relativ) sicheren Feldlager rumschraubt?

Ja!!!

FoxtrotUniform

Ergänzende Regelungen gibt es beim AVZ nur zeitweise wenn das Einsatzland gewechselt wird, z.B. C-DAESH bei Besatzungen die Jordanien verlassen.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Edding400

D.h. der Soldat muss im Vorfeld nichts selbst beantragen, sondern bekommt den AVZ automatisch mit den Bezügen überwiesen?!?

F_K


Sepp Aller

Guten Tag ,

Weiß jemand ob für dir Ausbildungsunterstützung Mongolei ein AVZ gezahlt wird ?
MKG

KlausP

Zitat von: Sepp Aller am 07. Januar 2020, 12:04:59
Guten Tag ,

Weiß jemand ob für dir Ausbildungsunterstützung Mongolei ein AVZ gezahlt wird ?
MKG

Ja, Ihre Vorgesetzten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

Zitat von: Sepp Aller am 07. Januar 2020, 12:04:59
Guten Tag ,

Weiß jemand ob für dir Ausbildungsunterstützung Mongolei ein AVZ gezahlt wird ?
MKG

Wenn der Einsatz beim FHPSOTC ist ... würde ich mal vermuten - Nein, da keine besondere Auslandsverwendung, sondern eine Ausbildungsunterstützung im Rahmen bilateraler Verträge.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

OMLT

Ich war 2014 als InfAusb Teil des AusbUstVbd MNG.
Bei uns gab es "große/kleine" Anrechnungsfälle.
Ist allerdings schon paar Tage her, s.o.

ABER:
Die Zeit in der MNG zählt zu meinen großartigsten Erlebnissen die mir der Dienstherr ermöglich hat. Da waren die Anrechnungsfälle eher "Beiwerk".
Auf jeden Fall mitnehmen!

Horrido

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau