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Landesbeamter: Bundeswehr sorgt für Auflösung des Dienstverhältnis?

Begonnen von Hejo, 25. August 2018, 23:14:47

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Hejo

Guten Abend,

ich bin zur Zeit Landesbeamter in Nordrhein-Westfalen und habe mich als SaZ 12 Feldwebel bzw. Bootsmann im Truppendienst beworben.

Als ich die Bewerbung bei meinem Karriereberater abgegeben habe, sagte dieser mir, dass die Bundeswehr mit Bestehen des Auswahlverfahrens für die Beendigung meines Dienst -und Treueverhältnis sorgen würde, sodass ich zum gewünschten Zeitpunkt meinen Dienst antreten könne.

Kann das jemand bestätigen, ggf. mit einem beamtenrechtlichen Gesetz? Ist das völliger Humbug und ich habe selbst für die Auflösung meines Dienstverhältnisses zu sorgen?
Habe zu diesem Thema bislang im Netz nichts finden können.

Ich bitte von Fragen, warum ich meinen Beamtenstatus abgeben möchte, abzusehen. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

TomTom2017

Das ist korrekt, Grundlage ist § 7 Abs. 5 EÜG. Das Dienstverhältnis endet mit Ernennung zum SaZ Kraft Gesetzes. Während der Zeit der Eignungsübung werden Sie vom bisherigen Dienstherren beurlaubt, § 7 Abs. 1 EÜG.

Ergo: Nicht selbst das Dienstverhältnis beenden, denn sollten Sie oder die Bundeswehr die Eignungsübung abbrechen, können Sie wieder in das bisherigen Dienstverhältnis zurückkehren.

Tasty

Zitat von: TomTom2017 am 26. August 2018, 08:53:53
..., denn sollten Sie oder die Bundeswehr die Eignungsübung abbrechen, können Sie wieder in das bisherigen Dienstverhältnis zurückkehren.

In Analogie zum Arbeitsplatzschutz der Arbeitnehmer.
Sonst würde auch kaum jemand das Wagnis Eignungsübung eingehen.
Allein schon ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu opfern um SaZ mit ungewisser Zukunftsperspektive zu werden setzt ja schon eine gesteigerte Freude am Glücksspiel voraus 😏 

DeltaEcho

ZitatSaZ 12 Feldwebel bzw. Bootsmann im Truppendienst beworben.

Also nochmal als Schütze anfangen, statt A7 - A9 die du jetzt verdienst.

Kann mich Tasty nur anschließen, dieser Schritt sollte sehr sehr gut überlegt sein.

Tasty

Naja ob er jetzt A7-A9 ist weißt Du nicht, ob er als Schütze anfängt, auch nicht.
Aber wenn er Pech hat, steht er nach 12 Jahren auf der Straße.

Ralf

Auch die Frage des Lebensalters stellt sich, darüber wurde noch nichts geschrieben.
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Helft mit, dass es so bleibt.

DeltaEcho

Zitat von: Tasty am 26. August 2018, 19:18:08
Naja ob er jetzt A7-A9 ist weißt Du nicht, ob er als Schütze anfängt, auch nicht.
Aber wenn er Pech hat, steht er nach 12 Jahren auf der Straße.
Beamter ist kein Anwärter mehr, da es den unteren Dienst auf Landesebene und Bundesebene bei Beamten nicht mehr gibt, ist er mindestens A7.

Er möchte außerdem in den Truppendienst und hier beginnt man ganz unten, Ausnahmen wie ehemaliger GWD oder FWDler mal außen vor gelassen.

justice005

ZitatAber wenn er Pech hat, steht er nach 12 Jahren auf der Straße.

Kommt er nicht über den Eingliederungsschein wieder zurück?

Sierra_Hotel

Ich würde das Beamtenverhältnis nicht opfern, das mal vorweg.

Ich würde mir einen DP im mittleren Dienst bei der BW suchen (gerade hier im Bereich Köln/Bonn/Koblenz) gibt es bestimmt einige. Darauf bewerben und vllt genommen werden. Dann würde ich ab und an Reserveübungen machen und wäre damit sehr zufrieden. Hat ein Freund von mir so gemacht und ist sehr zufrieden damit =)

FoxtrotUniform

Nur wenn er sich gegen die Mitbewerber auf die vorgemerkten Stellen durchsetzen kann und speziell für die Verbeamtung ist natürlich der Gesundheitszustand maßgeblich.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Hejo

Guten Abend zusammen,

vielen Dank für Eure Kommentare, insbesondere an TomTom für die Nennung der Vorschrift.
Wenn ich das EÜG richtig deute, bekommt der Arbeitgeber ja spätestens 4 Wochen vor Dienstantritt Bescheid über diesen.

Meine nächste Frage: Muss meine jetzige Behörde dem ganzen zustimmen bzw. könnte sie dem ganzen noch einen Riegel vorschieben?

Ein Beamtenverhältnis zu widerrufen ist natürlich immer ein Wagnis, völlig klar. (Eine gesteigerte Freude am Glücksspiel ist dennoch nicht vorhanden ::) ;) )
Finanziell gesehen, stelle ich mich selbst als Schütze FA nicht wesentlich schlechter als mit meiner derzeitigen Besoldung, wenn ich so an private KV und Spritgeld denke.

KlausP

Das EÜG trifft für Sie aber überhaupt nicht zu, weil Sie in den Truppendienst wollen. Da gibt es keine Einstellung mit höherem Dienstgrad und damit auch keine EÜb. Für Sie gilt das Arbeitsplatzschutzgesetz.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tasty

Zitat von: Sierra_Hotel am 27. August 2018, 08:42:37
Ich würde das Beamtenverhältnis nicht opfern, das mal vorweg.

Ich würde mir einen DP im mittleren Dienst bei der BW suchen (gerade hier im Bereich Köln/Bonn/Koblenz) gibt es bestimmt einige. Darauf bewerben und vllt genommen werden. Dann würde ich ab und an Reserveübungen machen und wäre damit sehr zufrieden. Hat ein Freund von mir so gemacht und ist sehr zufrieden damit =)

Genau das ist auch meine Empfehlung - aus eigener Erfahrung.
Bei der Bw interessiert sich im Zweifel niemand für Dein Schicksal und Deine Zukunft, da zählt nur Stellenbesetzung, und wenn's dumm läuft (das kann's immer mal im Leben), dann sitzt Du nach 12 Jahren auf der Straße und kein Personaler weint Dir eine Träne nach. Da bist Du nur einer von tausenden.

Wenn Du als Beamter zur Bw wechseln kannst, bleibt Dein Status erhalten, als Soldat nicht. Die Logik muss zwar niemand verstehen, es ist aber leider so. Anscheinend ist kein Wechsel vom Beamten- ins Soldatenverhältnis und umgekehrt gewollt.

F_K

ZitatDie Logik muss zwar niemand verstehen, es ist aber leider so. Anscheinend ist kein Wechsel vom Beamten- ins Soldatenverhältnis und umgekehrt gewollt.

Reine Polemik.

Es sind unterschiedliche Dienstverhältnisse (Beamter / Soldat).
Ein Wechsel des Dienstherrn bei Beamten ist vorgesehen und möglich.

Über Eingliederungs- und Zulassungsschein ist ein Wechsel vom Soldaten ins Beamtenverhältnis ausdrücklich gesetzlich möglich und vorgesehen.

Hejo

Zitat von: KlausP am 28. August 2018, 07:29:32
Das EÜG trifft für Sie aber überhaupt nicht zu, weil Sie in den Truppendienst wollen. Da gibt es keine Einstellung mit höherem Dienstgrad und damit auch keine EÜb. Für Sie gilt das Arbeitsplatzschutzgesetz.


Hat der Arbeitgeber bzw. wie in meinem Fall, die Behörde, die Möglichkeit mir noch Steine in den Weg zu legen? Beispielsweise mit der Argumentation des Personalmangels?

Viele Grüße und ein frohes neues Jahr noch an alle Mitleser!