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Wiedereinstellung - Beförderung HptFw zum StFw

Begonnen von JLo, 29. August 2018, 21:07:40

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JLo

Ein Wiedereinsteller, 50 Jahre alt, war SaZ12, Beförderung zum Feldwebel 1996, dann Planmäßig zum OFw, wurde 2003 entlassen. Wird nach einer längeren RDL im Juli 2006 zum HptFw d.R. befördert. Kann zum 01.01.2019 als HptFw wieder in den aktiven Dienst.
Jetzt meine Frage; wann könnte der HptFw frühestens zum Stabsfeldwebel, wenn Planstelle vorhanden, befördert werden?
Ich lese es aus der A-1340-49  2.3.2  Laufbahn der Feldwebel so, dass der Soldat erst nach 8 Jahren befördert werden kann.
Liege ich da richtig? 

never give up without a fight

Tommie

Prinzipiell ist es so, dass für die Beförderung zum Stabsfeldwebel 16 Feldwebel-Dienstjahre nötig sind! Und es gilt , wie Sie vollkommen richtig angemerkt haben, dass ein Soldat, der als Hauptfeldwebel eingestellt wurde, nach acht Jahren zum Stabsfeldwebel befördert werden kann.

Hier ist im erwähnten Falle eine Prüfung vorzunehmen, wie viele Tage der Kamerad in einem Feldwebel-Dienstgrad tatsächlich im Dienst war:

Berechnung Nr. 1: Wiedereinstellung plus acht Jahre

Berechnung Nr. 2: Dienstzeit von der Beförderung zum Feldwebel bis zur Entlassung (= 7 Jahre xx Monate und yy Tage) plus exakte Anzahl der RDL-Tage in einem Feldwebeldienstgrad

Sollte sich bei Berechnung Nr. 2 eine Gesamtzeit ergeben, die mehr als acht Jahre beträgt, kann der Kamerad um die Anzahl an Tagen, die über acht Jahre liegen, vor der 8-Jahres-Frist aus Berechnung Nr. 1 befördert werden! Der für den Soldaten günstigere Fall zur Erreichung des Ziels von 16 aktiven Jahren im Feldwebel-Dienstgrad wird für ihn ausgewählt werden.

Tommie

Quelle für meine Berechnung Nr. 2 ist ebenfalls die ZDv A-1340/49, Abschnitt 2.1.5 Mindestdienstzeiten:

Zitat210. Dienstzeit im Sinne dieser Zentralen Dienstvorschrift ist die in der Bundeswehr tatsächlich geleistete Dienstzeit.

Und dann findet eine "Günstiger-Prüfung" statt, ob er früher nach Ziffer 210 oder aber nach Ziffer 236 befördert werden kann!

JLo

Vielen Dank. Ziffer 210 hatten wir übersehen.  ::)

Somit hat es sich für ihn erledigt, dann ist er ja 58 Jahre alt bis er befördert werden kann. Zudem wird er dieses Jahr zum StFw d.R. befördert.
never give up without a fight

Tommie

Kein Ding ;) ! Wir hatten das bei uns in der Dienststelle mit einem HptFw d. R., der wieder eingestellt wurde, aber lediglich etwas mehr als ein Jahr aktive Dienstzeit in RDLs vorzuweisen hatte! Hier hat BAPersBw dann im Rahmen der o. a. "Günstiger-Prüfung" festgestellt, dass die Regelung mit den acht Jahren nach Wiedereinstellung für den Kameraden besser ist, und das Datum der Beförderungsreife im PersWiSysBw entsprechend hinterlegt.

F_K

Hä?

Wenn er noch dieses Jahr zum StFw d. R. befördert wird, würde er doch als StFw d. R. (wieder-) eingestellt werden?

Tommie

Selbst wenn das Bewerbungsverfahren im Dienstgrad HptFw d. R. gelaufen ist, würde er als Stabsfeldwebel wieder eingestellt werden, wenn ihm vor der Einstellung dieser Dienstgrad rechtmäßig zuerkannt wird! Man muss sich dann nur mit dem KarrCBw in Verbindung setzen und denen mitteilen bzw. BAPersBw melden, dass man mittlerweile zum Staber befördert wurde ;) ! Daher gehe ich mit "F_K" absolut d´Accord!

JLo

Sehr interessant, wir sagen nochmals vielen Dank.  8)
Der Kamerad wird sich dann, nach der Beförderung, darum kümmern.
never give up without a fight

Tommie

Falscher Ansatz ;) !

Richtig wäre:

1. RDL von mindestens 12 Tagen am Stück eintüten!
2. Bewerben!
3. Bei der RDL beurteilt werden, um die Beförderungsvoraussetzungen zu erfüllen.
4. Befördert werden.
5. Meldung des neuen Dienstgrades ans KarrCBw noch bei laufender Bewerbung.
6. Wieder eingestellt werden ...

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