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Führerschein Entzogen Melden? Wann?

Begonnen von HakunaMatata, 03. September 2018, 14:15:28

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HakunaMatata

Moin Zusammen,

wie der Titel es schon sagt ich hab gestern Post bekommen das ich voraussichtlich den Führerschein abgeben muss.
Das ganze aufgrund von Punkten, nie Drogen oder was dabei gewesen. Alles Geschwindigkeitsdelikte. Viele werden ja erst nach 5 Jahren gelöscht und leider bin ich vor 4 Jahren oft zu schnell gefahren und wurde jetzt ins kürzester Zeit auch zweimal geblitzt, sodass sich halt insgesamt 8 Punkte ergeben.

Im Brief steht die Fahrerlaubnis kann nach 6 Monaten wieder erteilt werden.

Ich bin noch in der Probezeit bei der Bundeswehr und hab ehrlich gesagt angst um meinen Job, ich arbeite wirklich gerne hier und kann mich damit identifizieren.
Ich bin im Stab eingesetzt, bedeutet ich brauche an sich keinen KFZ für die Arbeit nur um hin zu kommen.

Muss ich das ganze melden? Wenn ja wem? Und gibt es eine Frist?


Danke euch!

dunstig

Wenn du keinen Dienstführerschein hast oder in naher Zukunft bekommen sollst, brauchst du das niemandem melden.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

HakunaMatata

Bist du sicher?
Also ich bin jetzt nicht danach gefragt worden ob ich hier einen machen will.
Also geh ich mal davon aus das da auch keiner was sagt

IchParshippeJetzt

Solang Sie nicht als Kraftfahrer eingesetzt sind (oder werden) und ein Führerschein keine Bedingung für ihren Dienstposten ist, brauchen sie das nicht melden.

justice005

Kann ich bestätigen. Meldepflicht besteht nur für Inhaber eines Dienstfuehrerscheins oder vor einer entsprechenden kraftfahrausbildung

KlausP

Zitat von: HakunaMatata am 03. September 2018, 14:49:49
Bist du sicher?
Also ich bin jetzt nicht danach gefragt worden ob ich hier einen machen will.
Also geh ich mal davon aus das da auch keiner was sagt

Natürlich ist er sicher, sonst hätte er Ihnen so nicht geantwortet.  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

tank1911

Trotzdem würde ich das für die nächsten Jahre im Hinterkopf behalten, falls man Sie doch mal eine mil. Fahrerlaubnis machen lässt. Die charakterliche Eignung dazu wird sicherlich in Frage gestellt, falls die ZMK eine Auskunft aus dem FAER zieht.

Tasty

Zitat von: tank1911 am 03. September 2018, 16:38:16
... , falls die ZMK eine Auskunft aus dem FAER zieht.
Natürlich tut sie das, bevor eine (Dienst)fahrerlaubnis erteilt wird.
Die Eintragung ist ein Ausbildungshindernis.

Deine Aussage zur charakterlichen Bewertung sind dagegen subjektiv und Deine bloße persönliche Meinung.

LwPersFw

Zitat von: justice005 am 03. September 2018, 15:55:59

Kann ich bestätigen. Meldepflicht besteht nur für Inhaber eines Dienstführerscheins oder vor einer entsprechenden Kraftfahrausbildung


Zur Ergänzung... ergibt sich u.a. aus A2-1050/10-0-20 , Nr 802 und 803

"Der DFS ist abzunehmen ... ist Aufgabe der Disziplinarvorgesetzten oder vergleichbaren Dienststellenleiterinnen bzw. Dienststellenleiter..."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

HakunaMatata

Gut Gut, Ich habe einfach nur bammel davor das wenn das später raus kommt mir schlecht ausgelegt werden könnte und da es ja in meinen Unterlagen steht das ich einen habe aber er mir jetzt entzogen wird.

dunstig

Meine Güte, wir leben in einem Rechtsstaat, da muss doch nicht jeder einfach alles unaufgefordert offenlegen.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

HakunaMatata

Okay Okay sorry ich will nur auf nummer sicher gehen bei der Bundeswehr ist das ja manchmal etwas spezieller. :D

tank1911

Zitat von: Tasty am 04. September 2018, 08:33:41
Zitat von: tank1911 am 03. September 2018, 16:38:16
... , falls die ZMK eine Auskunft aus dem FAER zieht.
Natürlich tut sie das, bevor eine (Dienst)fahrerlaubnis erteilt wird.
Die Eintragung ist ein Ausbildungshindernis.

Deine Aussage zur charakterlichen Bewertung sind dagegen subjektiv und Deine bloße persönliche Meinung.

Eben nicht. Ich möchte jetzt nicht die Vorschrift rauskramen, aber die charakterliche Eignung ist rein objektiver Bestandteil bei der Beurteilung ob jemand zum Führen eines Dienstfahrzeuges geeignet ist. Und mehrfache Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeiten bis hin zu einem Entzug der FE nennt sich dann wie? Und warum sprechen wir dann von einem Ausbildungshindernis? Genau.

F_K

ZitatDer Führerscheinentzug wird durch ein Gericht oder die Verwaltungsbehörde angeordnet. Sobald das Urteil rechtswirksam ist, ist der Fahrausweis ungültig. Er wird entweder von den zuständigen Beamten einbehalten oder mit einem Vermerk über die Ungültigkeit versehen. Zusätzlich wird eine Sperrfrist verhängt. Diese beträgt mindestens 6 Monate und definiert den Zeitraum, in dem keine neue Fahrberechtigung beantragt werden darf. Etwa 3 Monate vor Ablauf der Frist darf der Verkehrsteilnehmer einen Antrag auf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Jedoch kann sie in der Regel nicht ohne weiteres wieder erlangt werden. Meist stellt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Bedingungen. Diese sind als Voraussetzungen zu verstehen, welche erfüllt sein müssen, damit die Fahrberechtigung wieder erlangt werden kann. Als Beispiele sind hier eine MPU, also eine medizinisch-psychologische Untersuchung, oder eine Nachschulung für die jeweiligen Führerscheinklassen zu nennen.

Und natürlich ist ein solcher Eintrag ein objektives, absolutes Hindernis für eine Ausbildung zum Militärkraftfahrer.

Die Anforderungen an einen MKF sind höher als an einen zivilen Kraftfahrer, weil der MKF ja "berufsmäßig" fährt und auf Befehl auch das Leben anderer Soldaten als Insassen anvertraut bekommt.

(Übrigens wieder eine lustige Formulierung: Vor "Jahren" Punkte gesammelt (daraus gelernt!?) und dann innerhalb kurzer Zeit wieder zweimal geblitzt ...)

LwPersFw

Die zuständige Stelle beim LogKdo prüft anhand FAER, ggf. ZFER, ob der Soldat ausgebildet werden darf, oder eben nicht... so einfach ist das.

Wird der Ausbildung nicht zugestimmt, wird der Truppe auch nur dieses Ergebnis der Prüfung mitgeteilt, aber nicht die einzelnen Gründe, die zu diesem Ergebnis geführt haben.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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