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Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?

Begonnen von Ralf, 24. Januar 2015, 06:16:13

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TiWil92

Finde trotzdem, wenn man vorher sehr gut verdient hat, das man sowas anrechnet!

Aber da muss man wohl durch

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Zitat von: TiWil92 am 15. August 2018, 10:36:22
Finde trotzdem, wenn man vorher sehr gut verdient hat, das man sowas anrechnet!

Aber da muss man wohl durch
Das wäre ja ungerechtfertigt, weil der Arbeitgeber davon keinen Nutzen hat. Wirst du aber berufsnah eingesetzt, dann hat er einen Nutzen und das wird honoriert. Das ist doch nur fair.
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Sempiternal

Hallo,

vielleicht kann mir jemand kurz etwas Licht ins Dunkel bringen...

Ich war SAZ 12 und hatte 2014 mein DZE. Abgegangen bin ich als HFw in Erfahrungsstufe 4.
Nach meinem Studium steht nun eine Einstellung in der Bundeswehrverwaltung im gehobenen Dienst an. Man bietet mir hier A10, jedoch "nur"Erfahrungsstufe 1.

Sind meine gesammelten Erfahrungsstufen bei der Bundeswehr also wertlos und nichts wird angerechnet? Bedeutet auch, ich verdiene in A10 tatsächlich weniger als vorher in mittleren Dienst?! Da fehlt mir irgendwie das Verständnis für! Kann mich da jemand aufklären?

Ralf

§28 BBesG legt die Voraussetzungen fest. Da musst du prüfen, inwieweit du da reinfällst. Man muss auch genau lesen. Im Zweifel schriftlich hinterfragen, warum wieso weshalb.
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Sempiternal

"Zeiten als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit" werden gemäß § 28 I Nr. 2 anerkannt.

Eine Ausnahme davon habe ich jetzt nicht gefunden!? Wieso wird mir dann nur Erfahrungsstufe 1 angeboten?

Tommie

Vielleicht ist das bei den Beamten auch so, dass erst einmal "pauschal" die Erfahrungsstufe 1 festgesetzt wird und dann -so wie bei der Bundeswehr von BAPersBw- ein Bescheid über die endgültige Stufenfestsetzung kommt, die die Zeiten anrechnet! Dafür braucht es bestimmt auch ein paar Tage Zeit ;) !

LoggiSU

Zitat von: Tommie am 04. September 2018, 18:49:57
Vielleicht ist das bei den Beamten auch so, dass erst einmal "pauschal" die Erfahrungsstufe 1 festgesetzt wird und dann -so wie bei der Bundeswehr von BAPersBw- ein Bescheid über die endgültige Stufenfestsetzung kommt, die die Zeiten anrechnet! Dafür braucht es bestimmt auch ein paar Tage Zeit ;) !

Ein paar Tage? Bei mir hat das ein halbes Jahr gedauert  :)
Das Warten hat sich aber gelohnt  ;)
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

LwPersFw

Zitat von: Sempiternal am 04. September 2018, 18:24:07
"Zeiten als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit" werden gemäß § 28 I Nr. 2 anerkannt.

Eine Ausnahme davon habe ich jetzt nicht gefunden!?

Wieso wird mir dann nur Erfahrungsstufe 1 angeboten?

"§ 28 Berücksichtigungsfähige Zeiten

(1) Beamten und Soldaten werden bei der ersten Stufenfestsetzung als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 3 anerkannt:

1.
Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit außerhalb eines Soldatenverhältnisses, die für Beamte nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung oder für Soldaten nicht Voraussetzung für die Einstellung mit einem Dienstgrad einer Besoldungsgruppe bis A 13 sind,

2.
Zeiten als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit,

3.
Zeiten von mindestens vier Monaten und insgesamt höchstens zwei Jahren, in denen Wehrdienst, soweit er nicht unter Nummer 2 fällt, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, Entwicklungsdienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr geleistet wurde,

4.
Verfolgungszeiten nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz, soweit eine Erwerbstätigkeit, die einem Dienst bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 29) entspricht, nicht ausgeübt werden konnte.

Mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern kann hiervon abgewichen werden, wenn für die Zulassung zu einer Laufbahn besondere Voraussetzungen gelten."


Ob dies bei Ihnen der Fall ist, muss Ihnen die einstellende Behörde darlegen.

Ansonsten sind im Bundesdienst die Zeiten als SaZ voll anzuerkennen.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Sempiternal

"Mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern kann hiervon abgewichen werden, wenn für die Zulassung zu einer Laufbahn besondere Voraussetzungen gelten."

Das können ja aber keine Ausnahmen für den Einzelfall innerhalb einer Laufbahn sein!? Das müsste dann die Laufbahn an sich betreffen, eben dann wenn für die Laufbahn besondere Voraussetzungen gelten. Beispiel dafür wäre eventuell der Höhere Dienst im juristischen Bereich. Zudem müsste diese Zustimmung ja vom Innenministerium bekanntgemacht werden.

Das kann also nicht von Person zu Person entschieden werden, sondern muss dann auf Weisung des BMI für eine bestimmte Laufbahnverwendung einheitliche Gültigkeit haben. Da es ehemalige Soldaten gibt, die ihre Erfahrungsstufen in die Bundeswehrverwaltung mitgenommen haben (gehobener Dienst), würde dieser Passus als Erklärung ja nicht in Frage kommen.

LwPersFw

Wie ich schon sagte...  :)

Zitat
Ob dies bei Ihnen der Fall ist, muss Ihnen die einstellende Behörde darlegen.

Ansonsten sind im Bundesdienst die Zeiten als SaZ voll anzuerkennen.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

C-17

Für die ersten 4 Monate ist man ja Eignungsübender, somit Erfahrungsstufe 1. Wird einem die Differenz für diese 4 Monate nach Festlegung der Erfahrungsstufe und Ernennung zum SaZ dann noch nachgezahlt oder hat sich da in den letzten Jahren was geändert?

dunstig

"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Freshman

Zitat von: C-17 am 06. September 2018, 11:17:35
Für die ersten 4 Monate ist man ja Eignungsübender, somit Erfahrungsstufe 1. Wird einem die Differenz für diese 4 Monate nach Festlegung der Erfahrungsstufe und Ernennung zum SaZ dann noch nachgezahlt oder hat sich da in den letzten Jahren was geändert?

Moin,

man ist nicht "SOMIT" Erfahrungsstufe 1, man sollte eigentlich bereits bei der Einstellung (Start der EÜ) auf seine Erfahrungsstufe festgesetzt werden.
ABER leider kommt die zuständige Stelle mit der Bearbeitung der vielen Wiedereinsteller nicht hinterher. Und NUR aus diesem Grund werden Sie und andere WE in der Erfahrungsstufe 1 eingestellt. Lt. meiner Abrechnungsstelle kann diese Neufestsetzung auch noch viel länger dauern als die 4 Monate der Eignungsübung. Sicherlich wird alles nachgezahlt,
ABER leider werden Sie, wie andere vor und auch nach Ihnen , ihren SAZ X unterschreiben OHNE zu wissen was sie genau verdienen werden.

Klingt zwar komisch , ist aber so!

So kann es bsw. sein, dass man glaubt in A7 ES7 (brutto 2996,77€/ netto 2442,37€) zu gehören, aber man wird " nur" in  A7 ES2 (brutto 2512,81€/ netto 2117,02€) gesetzt.   Rechnen kann ja jeder selbst!!!!!

Also Augen auf beim Eierkauf! ( Viel Fragen hilft viel ;) )

Wenn jemand hier im Kreis etwas genaueres weiß ( oder etwas gegensätzliches)
wäre es schön das zu hören.

Gruß Rabbit

Ralf

Ob flapsige Sprüche dabei weiterhelfen?
Halten wir uns doch eher an Fakten:
ZitatKann die Feststellung der Erfahrungsstufe erst nach der erstmaligen Ernennung in das
Wehrdienstverhältnis beschieden werden, weil eine zweifelsfreie Entscheidung z. B. wegen fehlender
Nachweise noch nicht möglich ist, gilt die ggf. höhere Einstufung rückwirkend ab dem Ersten des
Monats, in dem die Soldatin oder der Soldat erstmalig ernannt wurde. Die Soldatin bzw. der Soldat ist
in diesem Fall bei der Einstellung darauf hinzuweisen, dass sie bzw. er vorbehaltlich der späteren
Festsetzung aus dem Grundgehalt der Stufe 1 besoldet wird.
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