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Elektrogeräte auf der Stube und im Büro

Begonnen von Jupiter, 11. September 2018, 13:11:11

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Jupiter

Aloha,

es gibt ja schon ein paar Themen zu dem Thema, aber am Ende haben sich da alle gegenseitig getrollt, außerdem würde ich das allermeiste als Hören-Sagen abtun, da nirgends auch nur auf irgendeine Vorschrift verwiesen wurde.


Ich habe in meinen 11 Jahren Bundeswehr auch x-fach gehört, dass die Geräte nicht mehr als 1500W ziehen dürfen - auf der Stube (!)

Da fragt man sich natürlich als erstes: Warum? Steckdosen sind 230V/16A angesichert, sprich 3600Watt. Gut, ist vielleicht ein altes Gebäude, was weiß ich. Habe ja auch kein Bock, dass das Gebäude abfackelt.


Jetzt gehts aber ums Büro aka Dienstsstube (die keine Gemeinschaftsunterkunft ist).


Dazu gibt es einfach mal 0 schriftliches. Darüber hinaus bin ich der Aufassung, dass ich ein freier Mensch bin und und in einem freien Land lebe und daher zieht die Standardaussage: "kein Rechtsanspruch" schon mal gar nicht. In Gesetzen wird geregelt was ich nicht darf, aber da steht nicht drin was ich darf. Von daher gehe ich davon aus, auch ein 2000W-Gerät in der Liegenschaft betreiben zu dürfen.

Lange Rede kurzer Sinn, ich wurde darauf hingewiesen, dass unser Elektrogrill (nein, damit haben wir nicht innen gegrillt, sondern mit Verlängerungskabel draußen, nach Dienst) mehr als 1500Watt zieht und deswegen wäre die Nutzung verboten. Der Typ, der mich darauf hingewiesen hat, ist aber deutlich niemand vom BwDLZ, kein Elektriker oder hätte sonst irgendwas mit dem Thema zu tun.

Daher wüsste ich jetzt gerne ob es vielleicht doch irgendwo einen Erlass gibt, der das regelt, oder ob es wie immer nur Labarhabarber ist.

Danke für eure Beiträge.

Jupiter

F_K


Jupiter

Sorry, aber das ist doch Unfug.  Demnach dürfte ich mir ja nicht mal eine Leselampe auf den Tischstellen. Bei diesem § gehts wohl deutlich um was anderes. Es ist ja unstrittig, dass ich Geräte mit weniger als 1500W anschließen darf, jedenfalls kräht da kein Hahn nach.   Das ist genau die Troll-Antwort, die ich nicht haben wollte.

SGBunny

Zitat von: Jupiter am 11. September 2018, 13:49:18
Sorry, aber das ist doch Unfug.
Nein, zumindest nicht wenn man einschlägigen Webseiten glauben schenken darf

https://www.rechtsindex.de/arbeitsrecht/5198-private-elektrogeraete-haben-im-buero-nichts-zu-suchen-oder-doch
https://www.anwalt.de/rechtstipps/private-elektrogeraete-am-arbeitsplatz-erlaubt_062248.html

F_K

Es ist KEIN Unfug - sondern Gesetz.

Für Gemeinschaftsunterkünfte gibt es wegen der "Wohnsituation" eben die generelle Erlaubnis der Nutzung von Geräten bis 1500 Watt - alles darüber ist dann wieder "Stromdiebstahl", auch wenn es der Täter juristisch nicht verstehen mag.

Eine solche Ausnahme besteht für "Nichtgemeinschaftsunterkünfte" eben nicht. Das Aufladen des Mobiltelefons (das Radio, die Tischlampe) wird vermutlich noch "toleriert", bei einem PRIVATEN Grillen nach Dienstschluss aus einem Büroraum heraus ist die Rechtslage aber klar.

KlausP

Ich würde ja einfach mal einen Blick in die Kasernenordnung werfen, dort sollte die konkrete Regelung enthalten sein. Aber auch dort werden Sie vermutlich keine unterschiedlichen Regelungen zwischen Unterkunfts- und Dienstzimmern finden. Damit gilt für mein Verständnis im Dienstzimmer die gleiche Festlegung wie in der Unterkunft.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Gummy Bear

Zitat von: Jupiter am 11. September 2018, 13:11:11
Dazu gibt es einfach mal 0 schriftliches. Darüber hinaus bin ich der Aufassung, dass ich ein freier Mensch bin und und in einem freien Land lebe und daher zieht die Standardaussage: "kein Rechtsanspruch" schon mal gar nicht.

Das ist eine Einstellung die ich mal als tendenziell eigensinnig bezeichnen würde - es gibt auch andere Ausdrücke dafür ...

Zitat von: Jupiter am 11. September 2018, 13:11:11
Das ist genau die Troll-Antwort, die ich nicht haben wollte.

Man sollte keine Fragen stellen, bei denen auch eine negative Antwort zu erwarten ist.
Es geht hier nicht darum, Recht und Absolution zu bekommen, sondern um einen klar definierten Bereich der Nutzung.

Was ist so schwer daran, auch mal zu akzeptieren, dass die Nutzung von Steuergeldern in Form von Strom auf einer Liegenschaft nun einmal eingeschränkt ist?

Jupiter

Zitat von: Gummy Bear am 11. September 2018, 14:15:07
Zitat von: Jupiter am 11. September 2018, 13:11:11
Dazu gibt es einfach mal 0 schriftliches. Darüber hinaus bin ich der Aufassung, dass ich ein freier Mensch bin und und in einem freien Land lebe und daher zieht die Standardaussage: "kein Rechtsanspruch" schon mal gar nicht.

Das ist eine Einstellung die ich mal als tendenziell eigensinnig bezeichnen würde - es gibt auch andere Ausdrücke dafür ...

Ja klar, ich lade mein Handy im Dienst, damit bin ich automatisch Reichsbürger und lehne die Bundesrepublik Deutschland ab.  :o

~~~~


Danke für die Anworten, ich gucke tatsächlich mal in der Kasernenordnung nach.  Das alles bis 1500W toleriert wird und darüber hinaus Stromdiebstahl ist klingt erstmal schlüssig.

(Darüber hinaus muss man bedenken, dass 1500W als Spitzenleistung nicht gleich 1500W sind.   Ein Gerät mit 1600W darf ich nicht eine Sekunde betreiben, ein Gerät mit 1400W darf ich 24/7 laufen lassen. Da gibt das mit dem Stromdiebstahl überhaupt keinen Sinn.)



Gummy Bear

Zitat von: Jupiter am 11. September 2018, 14:45:59
Zitat von: Gummy Bear am 11. September 2018, 14:15:07
Das ist eine Einstellung die ich mal als tendenziell eigensinnig bezeichnen würde - es gibt auch andere Ausdrücke dafür ...

Ja klar, ich lade mein Handy im Dienst, damit bin ich automatisch Reichsbürger und lehne die Bundesrepublik Deutschland ab.  :o

Nö, aber egoistisch ...
Und wir reden hier nicht vom Handy, sondern über einen Grill.

Zitat von: Jupiter am 11. September 2018, 14:45:59

Danke für die Anworten, ich gucke tatsächlich mal in der Kasernenordnung nach.  Das alles bis 1500W toleriert wird und darüber hinaus Stromdiebstahl ist klingt erstmal schlüssig.

(Darüber hinaus muss man bedenken, dass 1500W als Spitzenleistung nicht gleich 1500W sind.   Ein Gerät mit 1600W darf ich nicht eine Sekunde betreiben, ein Gerät mit 1400W darf ich 24/7 laufen lassen. Da gibt das mit dem Stromdiebstahl überhaupt keinen Sinn.)

Du magst mit deiner Argumentation logisch schlüssiger sein, aber unterm Strich zieht einfach die Anweisung, Ordnung oder gesetzeslage.
Das gilt hier genauso wie für durchaus andere Sachen.

Der Blick in die Kasernenordnung ist sicherlich sinnvoll, sich über "vermeintlich" dämliche Vorschriften aufzuregen dagegen sinnlos, weil meist ergebnislos.

Astloch

Also ich würde ja einfach mal in die jeweilige Brandschutzordnung gucken ;)

Jupiter

Ich habs, der Kasernenkommandat regelt das über die Brandschutzordnung.


"Das Anschließen privater elektrischer Kleingeräte mit einer Nennleistung bis 1500 Watt ist nicht genehmigungspflichtig und ohne Kostenerstattung erlaubt (Zentralvorschrift A1-1800/0-6570, 10.4)."


Mehr wollte ich gar nicht.

FwLwSichTrDR

Sodele, ist doch eigentlich gar nicht so schwer! In der Kasernenordnung sollte das Problem dokumentiert sein. Aber zuständig für weitere Infos ist das Technische Gebäudemanagement des Bundeswehr-Dienstleistungszentrum. Diese können Ihnen nähere Infos geben darüber!
The only easy day was yesterday!

InstUffzSEAKlima

Zitat von: Jupiter am 11. September 2018, 15:05:58
Ich habs, der Kasernenkommandat regelt das über die Brandschutzordnung.


"Das Anschließen privater elektrischer Kleingeräte mit einer Nennleistung bis 1500 Watt ist nicht genehmigungspflichtig und ohne Kostenerstattung erlaubt (Zentralvorschrift A1-1800/0-6570, 10.4)."


Mehr wollte ich gar nicht.

Ich frage mich, welche Art Gerät du da anschließen/betreiben möchtest? Wenn du weiterliest, steht irgendwann "Der Betrieb privater Heiz- und Klimageräte ist verboten". Leistung bzw. Einschaltdauer ist hier egal, da generell verboten. Allerdings gibt es Chefs bzw. KasFw, die Heizgerät auf alle Arten der Elektrowärme beziehen und bei denen somit auch Kochplatten, Wasserkocher, Haartrockner und kleine Tischgrill/Waffeneisen darunterfallen. Aus meiner Sicht sind 'Heizgeräte' nur jene, die als Raumheizung dienen könnten, wie Ölradiatoren, Heizlüfter/-strahler usw. und nicht alles, was sich irgendwo erwärmt.

Die Leistungsgrenze 1.5 kW (früher 1.2 kW) hat nicht zwingend mit dem Energieverbrauch, sondern mit der Installation und Absicherung zu tun. Viele Bestandsbauten haben in der Regel im Unterkunftsbereich nur wenige Stromkreise, wo dann eine Vielzahl Räume/Steckdosen abgesichert ist, so dass man eben nicht an jeder gleichzeitig Dose die volle Leistung abnehmen kann. Raumweise oder gar steckdosenweise Absicherungen sind wenn, nur in ertüchtigten Bauten oder Geschäfts-/Dienstzimmern zu finden.

Der verbotene Wasserkocher mit 2 kW würde z.B. sogar weniger Energie benötigen als das vor sich hinköchelnde 500 W Exemplar, da es in der langen Zeit der Erwärmung mehr Wärme abgibt als das schnell aufheizende Stärkere.

seltsam

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 13. September 2018, 23:35:22
Der verbotene Wasserkocher mit 2 kW würde z.B. sogar weniger Energie benötigen als das vor sich hinköchelnde 500 W Exemplar, da es in der langen Zeit der Erwärmung mehr Wärme abgibt als das schnell aufheizende Stärkere.
Gibts da ein Erklärung zu, die nicht der Physik widerspricht? Bislang war es so, dass sich die Aufheizzeit unterscheidet, nicht aber der Energieeintrag in das Wasser.

F_K

@ Seltsam:

Was soll da der Physik wiedersprechen?

Grenzbetrachtung:

- Aufheizung mit einem Watt - das Wasser wird NIE kochen, sondern den Raum heizen - Wirkungsgrad 0, Abwärme 100 %
- Aufheizung in unendlich kurzer Zeit - keine Zeit für Abwärme, Wirkungsgrad 100 %.

(Es geht nicht um die Umsetzung elektrischer Energie in Wärme, sondern um den Verlust an Wärme gegenüber der Umwelt ...

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