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Elektrogeräte auf der Stube und im Büro

Begonnen von Jupiter, 11. September 2018, 13:11:11

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Ralf

Könnt ihr bitte eure Diskussion bitte in einem naturwissenschaftlichen Board weiterführen?
Die Weisungslage ist klar und es ist dafür völlig egal warum wieso weshalb.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Tasty

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 13. September 2018, 23:35:22
Die Leistungsgrenze 1.5 kW (früher 1.2 kW) hat nicht zwingend mit dem Energieverbrauch, sondern mit der Installation und Absicherung zu tun. Viele Bestandsbauten haben in der Regel im Unterkunftsbereich nur wenige Stromkreise, wo dann eine Vielzahl Räume/Steckdosen abgesichert ist, so dass man eben nicht an jeder gleichzeitig Dose die volle Leistung abnehmen kann. Raumweise oder gar steckdosenweise Absicherungen sind wenn, nur in ertüchtigten Bauten oder Geschäfts-/Dienstzimmern zu finden.

Die in der Regel recht schwache Absicherung ist in der Tat der Grund. Gerade bei Altbauten laufen mehrere Stuben über eine Sicherung, wenn dann auf jeder Stube größere Verbraucher angeschlossen sind, fliegt ständig die Sicherung raus.
Der Brandschutz ist natürlich nicht gefährdet, da jede Anschlussleitung entsprechend ihrer Absicherung dimensioniert ist (bzw andersrum).
Der Kostengesichtspunkt kann auch keine Rolle spielen, sonst müsste konsequenterweise auch vorgeschrieben sein, wie oft man am Tag wie lange unter der heißen Dusche stehen darf oder wie lange man Geräte mit 1500W pro Tag betreiben darf.

InstUffzSEAKlima

Heutzutage, wo in vielen Unterkunftsbereichen Kleinküchen existieren, die auch den Soldaten nach Dienst zur Verfügung stehen, dürften Geräte wie Kochplatten, Wasserkocher usw. in den Stuben nicht mehr das große Problem darstellen bzw. könnten in so einem Fall auch gänzlich verboten werden (örtliche Regelungen). Das nach wie vor Kaffeemaschinen usw. in den Stuben sein werden, wird sich nicht verhindern lassen. Ungeachtet techn. Rahmenbedingungen sollte man die Kirche im Dorf lassen und nicht mehr Restriktionen als technisch bzw. dienstlich notwendig sind anwenden.

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