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Frage zum Thema Versicherungsschutz bei Dienstreise

Begonnen von Jamez, 20. September 2018, 17:03:25

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Jamez

Guten Tag zusammen,

Mich beschäftigt mal wieder ein Thema und zwar geht es um den "Versicherungsschutz", dazu hier ein imaginäres Beispiel:


Feldwebel xyz erleidet auf der Autobahn einen Steinschlag an seinem privaten KFZ und muss daher die Scheibe austauschen lassen. Dabei muss er 150 Euro (TK) an die Versicherung zahlen.

Übernimmt der Dienstherr diese Kosten, wenn
a.) Feldwebel xyz auf dem Weg/Heimweg zu Kaserne ist (täglicher Pendler mit anerkannter Wohnung <50km)
b.) Feldwebel xyz auf dem Weg zu einem Lehrgang ist (z.B. Kommandierung)
c.) Feldwebel xyz versetzt wird (erstmaliger Dienstantritt)

Oder muss der Soldat in allen 3 Fällen selbst für den Schaden aufkommen?


P.S.
Wenn möglich auch gerne mit Gesetzestext bzw. Vorschrift.


Vielen Dank



KillBurn93

Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

dunstig

Mal bei Regelungen Online nach Billigkeitszuwendung schauen. Mit ein bisschen Mühe kann es da unter Umständen schon was geben.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Jamez

Zitat von: KillBurn93 am 20. September 2018, 17:06:48
Gegenfrage würde ein ziviler Arbeitgeber Ihnen diesen Schaden bezahlen? ::)

Ja, wenn es eine Dienstreise ist, welche mit einem Privat-Kfz durchgeführt werden muss. Dienstreise ist hierbei nicht das tägliche Pendeln zwischen Wohnung und Dienstort.

KlausP

Welche Dienstreise muss mit dem Privat-PKW durchgeführt werden und auf welcher Rechtsgrundlage? Befehlen kann das niemand.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

dunstig

"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Jamez

Zitat von: dunstig am 20. September 2018, 17:15:45
Mal bei Regelungen Online nach Billigkeitszuwendung schauen. Mit ein bisschen Mühe kann es da unter Umständen schon was geben.

Das hilft mir schon mal weiter. Jetzt ist die Frage, ob Kamerad xyz auch abgesichert ist, wenn er von einem Lehrgang zurück zur Stammdienststelle verlegt ?
Einerseits könnte er ja auch die Bahn benutzen, andererseits spricht ggf. die 5-6 Taschen Gepäck dagegen, sodass auf das private KFZ zurückgegriffen werden muss!?

Andi

Das kann ein Wegeunfall sein, der entsprechend nachgewiesen steuerlich geltend gemacht werden kann denke ich.

Gruß Andi
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Jamez

Zitat von: KlausP am 20. September 2018, 17:21:49
Befehlen kann das niemand.

Das ist schon richtig so. Allerdings kann ja bei einer Dienstantrittsreise ein PKW notwendig sein, da zuviel Gepäck benötigt wird. Und wenn kein Dienst-Kfz zur Verfügung steht, wie sieht es dann aus ?

Andi

Zitat von: Jamez am 20. September 2018, 17:26:07
Allerdings kann ja bei einer Dienstantrittsreise ein PKW notwendig sein, da zuviel Gepäck benötigt wird.

Dann ist das Gepäck auf dem Dienstweg zu verschicken oder ein DstKfz zu stellen. Letzteres aber eigentlich nur, wenn Waffen und/oder Munition mitgeführt wird.

Gruß Andi
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Jamez

Zitat von: Andi am 20. September 2018, 17:24:07
Das kann ein Wegeunfall sein, der entsprechend nachgewiesen steuerlich geltend gemacht werden kann denke ich.

Gruß Andi

So hatte ich das auch in Erinnerung, hatte aber irgendwie im Hinterkopf vor 5-6 Jahren mal gehört zu haben, dass bei einer Kommandierung/Versetzung auch seitens der Bundeswehr bezahlt wird, wenn nachgewiesen werden kann, dass es auf der Anreise/Abreise zur Dienststelle/Stammeinheit passiert.

KlausP

Zitat von: Jamez am 20. September 2018, 17:26:07
Zitat von: KlausP am 20. September 2018, 17:21:49
Befehlen kann das niemand.

Das ist schon richtig so. Allerdings kann ja bei einer Dienstantrittsreise ein PKW notwendig sein, da zuviel Gepäck benötigt wird. Und wenn kein Dienst-Kfz zur Verfügung steht, wie sieht es dann aus ?

Dann kann man das Gepäck auf Kosten des Dienstherrn mit DHL oder einem anderen Anbieter versenden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

dunstig

Lies in der Regelung, sprich mit der zuständigen Stelle, füll die Anträge aus und warte ab, wie entschieden wird. Da kommt es mitunter auch auf den Einzelfall an.

Ansonsten bleibt wahrscheinlich auch noch die von Andi erwähnte steuerliche Geltendmachung.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Jamez

Zitat von: Andi am 20. September 2018, 17:27:31
Zitat von: Jamez am 20. September 2018, 17:26:07
Allerdings kann ja bei einer Dienstantrittsreise ein PKW notwendig sein, da zuviel Gepäck benötigt wird.

Dann ist das Gepäck auf dem Dienstweg zu verschicken oder ein DstKfz zu stellen. Letzteres aber eigentlich nur, wenn Waffen und/oder Munition mitgeführt wird.

Gruß Andi



Ja, so hat auch schon ein Kamerad argumentiert und gesagt "Du könntest ja den Zug nehmen". Aber ist soetwas zuzumuten, wenn der nächste Bahnhof 45-60 Minuten von der Dienststelle entfernt  ist?



Zitat von: dunstig am 20. September 2018, 17:29:15
Lies in der Regelung, sprich mit der zuständigen Stelle, füll die Anträge aus und warte ab, wie entschieden wird. Da kommt es mitunter auch auf den Einzelfall an.

Ansonsten bleibt wahrscheinlich auch noch die von Andi erwähnte steuerliche Geltendmachung.


P.S. dies ist nur ein imaginärer Fall

Jamez

Ich werde nächste Woche mal mit einem Rechtsberater telefonieren, melde mich dann zu den drei unterschiedlichen Fällen.

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