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Eignungsübungsgesetz

Begonnen von LastCommander, 28. September 2018, 10:24:35

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LastCommander

Sers,
ich habe da eine Frage, da ich Unterlagen der BW bekam, bekam ich auch ein Blatt (Eignungsübungsgesetz), wo ich Zeilen ausfüllen muss, da ich weder eine Arbeit hatte, noch arbeitslos bin (habe mein Schulabschluss gemacht vor 3 Monate), entfallen die zwei letztere Abteilungen. Da steht als sechster Punkt: Datum und Aktenzeichen der Einberufung zu einer Eignungsübung:.. Meine Frage ist kommt dort meine PK? Und muss ich dieses Formular meine Krankenkasse vorzeigen?

KlausP

In Ihrem Einberufungsbescheid (heißt das heute noch so bei EÜb ?) müsste links oben ein Aktenzeichen (Az) stehen. Das kann Ihre PK enthalten, das geben Sie dort an. Wenn auf dem Vordruck steht "Mitteilung zur Vorlage bei der Krankenversicherung" dann gehört das natürlich dort auch hin. Die KV muss ja wissen, dass Sie für 4 Monate keine Leistungen von ihr beanspruchen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Das Blatt "Eignungsübungsgesetz" kann für dich nicht gelten.
Und du wirst auch nicht zu einer EÜ einberufen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Zitat von: Ralf am 28. September 2018, 10:49:05
Das Blatt "Eignungsübungsgesetz" kann für dich nicht gelten.
Und du wirst auch nicht zu einer EÜ einberufen.

Stimmt. Hätte mir auch auffallen müssen. Ohne Berufsausbildung keine EÜb. Ich werd alt ...  ;D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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