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Frage nach notwendigen RDL-Tagen für ein Tätigkeitsabzeichen

Begonnen von StierNRW, 06. Oktober 2018, 15:45:36

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StierNRW

Hallo werte Mitforisten :)

bei den anrechnungsfähigen Tagen für ein Tätigkeitsabzeichen heisst es ja bei Reservisten "14 Tage innerhalb eines Kalenderjahres".

Zählen da die WE mit dazu ? Wenn man also etwa 2 Wochen RDL macht, dann hat man ja 2x5=10 Werktage und die zwei Tage Wochenende dazwischen.

Meine Frage wäre:
Zählen für die anrechnungsfähigen RDL-Tage für ein Tätigkeitsabzeichen innerhalb eines Jahres ausschließlich die Werktage oder alle Tage, inkl. WE ?

Danke für eure Mühe !

Mit kameradschaftlichen Grüßen,
StierNRW



Tommie

Zitat von: StierNRW am 06. Oktober 2018, 15:45:36... ja bei Reservisten "14 Tage innerhalb eines Kalenderjahres".

Sind es wirklich 14 WÜb-Tage pro Kalenderjahr, um auf ein "anrechnungsfähiges Jahr" für ein Tätigkeitsabzeichen zu kommen? Ich hatte mal was von 12 WÜb-Tagen in Erinnerung? Oder wurde da etwas geändert?

LwPersFw

Zitat von: Tommie am 06. Oktober 2018, 20:16:54
Zitat von: StierNRW am 06. Oktober 2018, 15:45:36... ja bei Reservisten "14 Tage innerhalb eines Kalenderjahres".

Sind es wirklich 14 WÜb-Tage pro Kalenderjahr, um auf ein "anrechnungsfähiges Jahr" für ein Tätigkeitsabzeichen zu kommen? Ich hatte mal was von 12 WÜb-Tagen in Erinnerung? Oder wurde da etwas geändert?


"553. Für  Reservisten und Reservistinnen  gelten die gleichen Bedingungen.  Als  Zeiten  wird neben der  aktiven Dienstzeit  Dienstleistungen nach  dem  IV.  Abschnitt  des  Soldatengesetzes  angerechnet.  Dabei  werden 14 oder  mehr  Dienstleistungstage im  Kalenderjahr  ohne Rücksicht  auf  die Dauer der  einzelnen Dienstleistung als  ein  Jahr  gewertet."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

Ziffer 553 - 14 oder mehr Tage.

Eine "2 Wochen RDL" von Montag bis Freitag pro Jahr "reicht" also nicht - ist auch gut so.

Tommie

Habe es jetzt gesehen! Mein Kenntnisstand entstammt noch der Anlage 7 zur ZDv 37/10 in der es wörtlich hieß:

ZitatFür Angehörige der Reserve gelten die gleichen Bedingungen. Als Zeiten werden neben der aktiven Dienstzeit Wehrübungen angerechnet. Dabei werden zwei oder mehr Wochen Wehrübungszeit im Kalenderjahr ohne Rücksicht auf die Dauer der einzelnen Wehrübung als 1 Jahr gewertet.

Und in der Praxis wurde das dann als 12 WÜb-Tage gesehen, weil die 2 Wochen Wehrübungen in der Regel nur 12 Tage hatten!

Fazit: Seit es mich nicht mehr betrifft, hat sich so einiges geändert ;) ! Aber ... schön, dass wir darüber diskutiert haben ;D !


TheScientist

Zitat von: Tommie am 07. Oktober 2018, 11:45:48
Und in der Praxis wurde das dann als 12 WÜb-Tage gesehen, weil die 2 Wochen Wehrübungen in der Regel nur 12 Tage hatten!

Leider nein!

Es sind in der Tat mindestens 14 Tage pro Kalenderjahr! Gestückelt, am Stück, egal... mindestens 14.

Been there, done that  ;)




F_K

BGB 188 - und da hat sich nichts geändert - und bei der Frage sind 14 Tage bzw. 2 Wochen identisch.

Wer nach nur 12 Tagen ein Jahr anerkannt hat, hat einen Fehler gemacht.

Holgi33

Die Formulierung mit 2 Wochen finde ich nicht glücklich.

Man müsste unterscheiden ob jemand die 14 Tage im Büro verbracht hat oder auf dem Truppenübungsplatz wo er auch am Samstag und Sonntag ist und Stunden macht. Die Bürokraft ist am Samstag und Sonntag zu Hause und bekommt diese Tage dann trotzdem angerechnet.

HFlg

Vielleicht eher eine Frage der Deutung, aber...

a) Tätigkeitsabzeichen Bronze nach 6 (aktiven) Monaten
b) 14 Tage RDL im selben Kalenderjahr = 1 Jahr aktiv

Im Umkehrschluss könnte man meinen dass dann 7 Tage im selben Kalenderjahr (= 6 Monate aktiv) für den Erwerb der ersten Stufe ausreichend wären. Vgl. Formulierung der Vorschrift:
Zitat553. Für  Reservisten und Reservistinnen  gelten die gleichen Bedingungen.  Als  Zeiten  wird neben der  aktiven Dienstzeit  Dienstleistungen nach  dem  IV.  Abschnitt  des  Soldatengesetzes  angerechnet.  Dabei  werden 14 oder  mehr  Dienstleistungstage im  Kalenderjahr  ohne Rücksicht  auf  die Dauer der  einzelnen Dienstleistung als  ein  Jahr  gewertet.

Wie seht ihr das?
OLt d.R.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

@ HFlg:

Ja, schon - aber bitte beachten, TAs werden nach AVR vergeben (sprich nicht zwingend nach tatsächlicher Tätigkeit), es geht also nicht, mittels 7tägiger RDL verschiedene TAs zu sammeln.

Ansonsten: Ja, der "JägerUffz" in Ausbildung erhält nach mehrwöchigem JägerUffz Lehrgang als Res unmittelbar mit der Ausbildungshöhe 7 auch ein TA.
(immer dran denken: TA in der Regel erst ab Uffz).

Ist aus meiner Sicht also alles eindeutig geregelt und auch "stimmig".

(Scheine ich anders als Klaus zu sehen - allerdings dauert eine Ausbildung Höhe 7 in aller Regel mehr als 7 Tage, nämlich eher mindestens 14, und ein Jahr ist größer 6 Monate ... )

HFlg

Konkretes Beispiel:
- 4 ZMZ-Lehrgänge für die DP-ATN (1+3+2+5 Tage) = 11 Tage
- 1 RDL (in entsprechender Verwendung) 5 Tage
- alles innerhalb von 12 Monaten

—> Tätigkeitsabzeichen ZMZ ?

(Ich frage weil Lehrgänge nicht als Zeiten zählen wenn es um Beförderungen geht...)
OLt d.R.

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