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Kündigen bei befristeten Arbeitsvertrag

Begonnen von pewpewPassi, 12. Oktober 2018, 15:44:02

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pewpewPassi

Ich hatte im juli mein eignungstest.
Dort habe ich das Merkblatt zum Kündigungsschutz bekommen.

Kurz zu mir:
Ich habe einen befristeten arbeitsvertrag, welcher am 31.05.2019ausläuft.
Meine grundausbildung trete ich voraussichtlich am 02.01.19 an.

Ich habe eine Kündigungsfrist von 4 wochen. Nun war / bin ich etwas verwirrt ob der kündigungsschutz auch hier bestehen bleibt oder auch nicht.

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

pewpewPassi

Das hab ich verstanden.

Also heißt es das ich auch nicht kündigen muss oder?

KlausP

Genau das heißt es. Allerdings verlängert sich die Befristung auch nicht sondern der Arbeitsvertrag läuft  wie vereinbart aus.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

pewpewPassi

Okay^^ dann lege ich den Eimberugungsbescheid sobald ich den erhalten habe meinen Arbeitgeber vor.
Und mache mit ihm sozusagen aus das er mich freistellt.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

TomTom2017

Zitat von: pewpewPassi am 12. Oktober 2018, 17:58:31
Und mache mit ihm sozusagen aus das er mich freistellt.
Sie müssen da nichts "ausmachen", Sie sind für die Dauer des Wehrdienstes von der Arbeitspflicht befreit. Die gegenseitigen Hauptpflichten (Pflicht zur Arbeit einerseits, Zahlung des Gehalts andererseits) aus dem Arbeitsvertrag ruhen - Kraft Gesetz.

Arbeitgeber informieren und ganz normal den Dienst antreten. In der Praxis wird normalerweise versucht eine geordnete Übergabe durchzuführen. Unter anderem wird man unbezahlt freigestellt - das ist aber rein internerer, administrativer Vorgang.

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