Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Verkürzung der Dienstzeit- Ansprüche

Begonnen von Amarok2018, 23. Oktober 2018, 12:21:23

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Amarok2018

Mahlzeit aus der Truppe,

ich habe ein paar grundliegende Fragen zu einer Verkürzung, die mir bereits mündlich am Telefon zugesprochen wurde.


Zu mir: Ich musste Aufgrund eines Todesfalles die Geschäftsführung im Familienbetrieb übernehmen, eigentlich sollte ich erst in 2,5 Jahren nach meiner aktiven Dienstzeit, Schritt für Schritt
die Verantwortung übernehmen.

Aber, es kommt ja meistens, alles anders als Erwartet....

Kurz und knapp, seit ca. 12 Monaten kümmere ich mich Abends (unentgeltlich) um den Betrieb. Mein Antrag auf Dienstzeitverkürzung wurde erst Abgelehnt, jedoch wurde mir telefonisch für §55 Absatz 3
grünes Licht gegeben.

Jetzt habe ich folgende Fragen (nein kein PersFw oder S1Fw aktuell vorhanden.)

1. Was muss in meinen Antrag auf §55 Absatz 3 alles drinnen stehen???

In der GAIP finde ich zwar Grundsätzlich die §, jedoch keinerlei Formulare oder Inhaltspunkte.

2. Kann mir jemand sagen, ob meine kompletten BFD "Ansprüche" hinfällig sind, oder werde ich nur zurückgestuft?
(Am 01.01.19 wären es 10 gediente Jahre)


Ich bitte um keinen Spam und um keine sinnlose Diskussion, ich würde die fragen hier nicht stellen, wenn es nicht wirklich Eilig wäre.

Ich danke euch vorab für eure Hilfe!

HerrZog

Dienstzeitverkürzung nur bei dienstlichen Interesse, deswegen abgelehnt -> richtig.
Für Antrag auf Entlassung nach §55 Absatz 3 gibt es afaik keinen Vordruck. Du schreibst einen formlosen Antrag mit allen wichtigen Informationen, die diesen Antrag begründen.
Nagel mich jetzt nicht drau fest, aber BFD-Ansprüche sollten erhalten bleiben. Da am Besten einfach mal den BFD-Berater kontaktieren.
Dienstjahr: 10

drucker

Schau mal in § 5 Absatz 1 und 3 SVG.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich meine Entlassung nach § 55 Absatz 3 SG mit Bewilligung von Übergangsgebührnissen gemäß meiner geleisteten Dienstzeit und entsprechender Berufsförderung.

Die besondere Härte hat folgenden Grund: (...Familienbetrieb muss sonst geschlossen werden, deine kleinen Geschwister haben dann nichts mehr auf dem Teller, dein Dorf wird dann arbeitslos, die Welt geht dann unter...)

Da ich zeitlich unter Druck stehe, bitte ich um eine Entscheidung innerhalb von 4, 5, 6 Wochen (das was dir passt, aber 4 Wochen sollten es schon sein).

MkG
Amarok

Das gibst du beim Perser ab und sprichst am besten vorher noch mit Spieß, Chef und BFD.


Ralf

Achtung aber: Folge ist die Kostenerstattungspflicht für die Fachausbildung oder das Studium (in Abhängigkeit der in der Verwendung geleisteten Dienstzeit).
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Amarok2018

Hey, danke für eure Antworten!  :)

Zeitlich bin ich "flexibel" und vier Wochen müssten Minimum sein, schon alleine wegen Auskleidung/ Untersuchungen etc.
Ich glaube auf der sicheren Seite bin ich mit Ende Dezember oder sogar Ende Januar.


Eine ZAW oder sonstige Weiterbildungen habe ich nicht erhalten, auch eine Berufsausbildung hatte ich bereits vor der Bundeswehr.


Laut §5 fasse ich dass ganze so auf, anhand meiner abgeleisteten Dienstzeit, bis zur Entlassung würden mir 48 Monate Übergangsgebühren "zustehen". (Habe ja insgesamt über 10 Jahre gedient)

Mir ging es eigentlich darum, ich hatte Angst, dass mein kompletter Anspruch verfällt. Denn diese Frage konnte mir gestern spontan niemand beantworten.
Und auch trotz Familienbetrieb wäre es natürlich hart, wenn ich überhaupt keine Übergangsgebühren mehr bekommen würde.



Weiß denn jemand zufällig, welche Unterlagen ich zusätzlich einreichen sollte?????

Ich möchte natürlich die Arbeit den zuständigen Bearbeiter so angenehm wie möglich machen.

Auszug Handelsregister?
Notar?
Möchte BaPersBw sowas sehen?

Sorry für die dummen fragen, aber ich selbst hab noch nie so einen Antrag gestellt geschweige denn Bearbeitet ;-)


MkG




Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau