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Kasernenverbot- wer spricht dies aus?

Begonnen von Sonnenhut, 28. November 2018, 21:48:58

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Sonnenhut

Hallo, ich habe noch eine Frage. Es geht um die mündliche Aussprache von Kasernenverbot. Wer darf dies aussprechen? Der Kasernenkommandant? Muss das immer schriftlich erfolgen? Welche Gründe müssen z.B. vorliegen?

Vielen Dank im Voraus

lennble

Um was für ein Verbot reden wir hier denn? Besuchsverbot? Alkoholverbot? Ausgehverbot? Da gibt es so viele Möglichkeiten :)

KlausP

Verbot, die Kaserne mit dem Privatfahrzeug zu befahren, vermute ich mal. Das ist Sache des KasKdt, in seinem Auftrag evtl. auch des KasOffz/KasFw.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

Verbot für einen Soldaten eine Kaserne/militärische Anlage zu betreten: Jeder Disziplinarvorgesetzte und/oder der Kasernenkommandant.
the rest is silence...

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miT

Muss ich dann morgens auch nicht zur Arbeit oder muss ich vorm Zaun sitzen?
Kameradschaftliche Grüße!

Flexscan

Die Frage hab ich mir eben auch gestellt....

Kann mir nicht vorstellen, das ein Kamerad/in mit Kasernenverbot noch längere Zeit im Dienst sein wird. Da wird dann schon vermutlich was schwerwiegendes vorgefallen sein, was das gegenseitige Vertrauensverhältnis nicht mehr rechtfertigt.

MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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KlausP

Nicht zwangsläufig, es besteht ja die Möglichkeit, einen Soldaten mit einem Verbot der Ausübung des Dienstes zu belegen (§ 22 SG). In dem Verfahren kann sich dann aber auch herausstellen, dass z. B. gar kein oder ein geringeres Dienstvergehen als zuerst angenommen vorlag.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miT

Kurzgesagt, ohne irgendwelchen Mist an den Haxen befreit mich keiner von der Arbeit ohne Konsequenzen bei gleichen Bezügen? Das Leben ist so ungerecht.
Kameradschaftliche Grüße!

Flexscan

Bleibt dann wohl nur, sich die Tochter oder Frau vom KasKdt zu schnappen  ;D
MkG Flex
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InstUffzSEAKlima

Solche Maßnahmen können auch Besucher betreffen, wenn diese nicht die Weisungen und Anordnungen befolgen, z.B. Besuchszeit überschreiten oder Parkvergehen begangen haben. An den meisten Wachen steht daher, dass man sich mit dem Befahren/Betreten der Kasernenordnung unterwirft und u.a. auch Kontrollen usw. zu dulden hat. Der Besucher hat dann die Pflicht, sich darüber zu informieren. Bei zivilen Unternehmen bekommt man als externer in der Regel ein Merkblatt ausgehändigt und unterschreibt bei der Ausgabe des Besucherausweises auch die Kentnissnahme der entsprechenden Ordnung.

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