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Bildungsmaßnahme nach §5 SVG und unentgeltlicher Vertrag als Werkstudent

Begonnen von Amkebo, 06. Dezember 2018, 10:36:17

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Amkebo

Guten morgen,

aktuell befinde ich mich in einer Freistellung vom militärischen Dienst im Rahmen meiner nach §5 SVG beantragten Bildungsmaßnahme (Vollzeitstudium, Master)
Mein Bescheid fördert mein Bildungsziel in einen Zeitraum über mein DZE (01.04.2019) hinaus. Nun hat sich für mich die Möglichkeit eröffnet einen Vertrag als Werkstudent abzuschließen. Beginn wäre der 01.02 und der Vertrag endet mit meinem geplanten Bildungsziel. Ich würde über meinen Vertrag als Werkstudent ein Forschungsthema für meine Masterarbeit in diesem Betrieb erarbeiten und erhalte Unterstützung bis meine Masterarbeit beim Bildungsträger eingereicht wird. Nach Fertigstellung würde mich dieses Unternehmen auch vertraglich vereinbart einstellen. Auf meine Nachfrage beim zuständigen BFD-Berater wurde ich auf mögliche Schwierigkeiten eines Beschäftigungsverhältnisses während meiner Dienstzeit hingewiesen und das dieses augenscheinlich wohl nicht gestattet wird. Für eine genauere Aussage müsse der Vertrag beim Berater vorliegen - soweit so gut.

Da ich aktuell auf den Vertrag warte und diesen erst darauffolgend beim Berater einreichen kann, zerbreche ich mir in der Wartezeit den Kopf darüber, warum mein Vorhaben eventuell abgelehnt werden würde. Ich bin euch dankbar falls jemand die Problematik erkennt und mir einen Tipp zur Umsetzung geben könnte. Ich habe bis jetzt kein klares "Nein" gehört, finde aber zu dieser Sachlage leider auch keine ausreichenden Informationen. Weiß jemand, warum solch ein unentgeltlicher Vertrag zur Fertigstellung der Masterarbeit in einem Betrieb abgelehnt werden kann?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfestellung.

Mit den besten Grüßen

Amkebo

LwPersFw

Sie sind für eine konkrete Bildungsmaßnahme ... Vollzeitstudium ... vom militärischen Dienst freigestellt worden.

Dies geht mit Pflichten einher:

"Der förderungsberechtigte Soldat ist ... darüber informiert worden, dass Kosten im Rahmen der Förderung grundsätzlich nur übernommen werden können, wenn er
+ an der Bildungsmaßnahme regelmäßig teilnimmt;
+ er sich während einer Bildungsmaßnahme, unter Freistellung vom militärischen Dienst, unverzüglich bei seinem nächsten Disziplinarvorgesetzten persönlich zur Aufnahme des Dienstes zu melden hat, wenn er
> die Bildungsmaßnahme nicht oder verspätet antritt,
> sie unterbricht oder
> beendet oder
> wenn er die Maßnahme ohne berechtigten Grund (insbesondere ohne eine von der Ausbildungsstätte als zutreffend anerkannte Entschuldigung/auch tageweise) fernbleibt.

Andernfalls verliert er seinen Anspruch auf Besoldung (bereits gezahlte Bezüge werden also zurückgefordert § 9 BBesG) und er muss mit disziplinarischer Ahndung (u.a. möglich: Statusänderung) rechnen.

Letzteres ist der Fall, wenn er Meldungen unterlässt, zu denen er dienstlich verpflichtet ist; er insbesondere deshalb .... verpflichtet ist, sein Fernbleiben von der geförderten Bildungsmaßnahme sowie alle sonstigen für die bewilligte Bildungsmaßnahme bedeutsamen Umstände dem BFD unverzüglich anzuzeigen; er die im Bewilligungs- und Freistellungsbescheid mitgeteilten Nachweispflichten zur Vermeidung der genannten Nachteile sorgsam beachten muss"



Aus meiner Sicht wird also zu prüfen sein, ob dies

ZitatIch würde über meinen Vertrag als Werkstudent ein Forschungsthema für meine Masterarbeit in diesem Betrieb erarbeiten

einen der o.g. schädlichen Sachverhalte erfüllt.

Meine Empfehlung...

+ Auf Grund dieser Sachlage erst einen Entwurf des Vertrages erbitten
+ Diesen auf Schädlichkeit beim BfD prüfen lassen
+ Und erst wenn der BfD "Grün" gibt ... Vertrag unterschreiben

Tipp...  ggf. kann man Uni und Unternehmen "zusammenführen".
Sprich die Uni bestätigt, dass dieser Werksvertrag förderlich für das Studium ist...und die Uni der Abwesenheit von der Uni, zur Arbeit
am Forschungsthema und der Masterarbeit, zustimmt.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Feldhebel

Feldwebel bzw. Offz ohne Studium und Masterarbeit in BFD-Freistellung? Vielleicht über die Donau-Uni-Krems? ;)
Sorry bin da etwas neugierig^^

Amkebo

Vielen Dank für die Hilfestellung.

Mein Bildungsträger ist bereit eine Empfehlung für die Tätigkeit als Werkstudent zur Fertigstellung der Masterarbeit auszustellen. Die Präsenztage des Studiums stehen nicht im Konflikt mit den Arbeitsstunden des neuen Vertrags; darauf habe ich geachtet und dein Einwand zu diesem Thema ist absolut berechtigt, da sonst die Erreichung des Bildungsziels gefährdet sein könnte.

Ich werde den Rat selbstverständlich befolgen und ohne eine Zustimmung seitens des Berufsförderungsdienstes keine Beschäftigungsverträge innerhalb meiner Freistellung abschließen. Sobald ich genaueres zu dem Sachverhalt weiß, schreibe ich euch wie es ausgegangen ist.

Der Sachverhalt sollte sich aus dem SVG, BFöV und der A1-1355/0-5019 erschließen lassen, oder habe ich noch etwas übersehen? Zumindest habe ich dies zur Recherche schon einmal an meinem Personalfeldwebel in Auftrag gegeben.

Für alle Neugierigen: SaZ 12, Feldwebel im Fachdienst, studiere in der Landeshauptstadt von NRW

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