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Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49

Begonnen von bayern bazi, 14. Juli 2010, 22:40:18

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dunstig

Was ist denn überhaupt der Grund dafür, dass diese Verkürzung der Beförderungszeiten nun unbedingt notwendig geworden ist?
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

Zitat von: dunstig am 16. Dezember 2018, 16:23:00
Was ist denn überhaupt der Grund dafür, dass diese Verkürzung der Beförderungszeiten nun unbedingt notwendig geworden ist?

Haste noch nüscht vonne "Attraktivitätsoffensive" gehört?  ;)

Achtung! Kriegsgeschichte! Ich weiß gar nicht, was ihr wollt. Ich bin das erste Mal nach 8 Dienst- und 5 Feldwebeljahren Staber geworden. Aber das war 'ne andere Armee.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Zitat von: dunstig am 16. Dezember 2018, 16:23:00
Was ist denn überhaupt der Grund dafür, dass diese Verkürzung der Beförderungszeiten nun unbedingt notwendig geworden ist?
Das hat nichts mit einer Attraktivitätsoffensive zu tun, sondern mit einer gerichtlichen Auslegung/Bewertung der Mindestbeförderungszeiten.
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Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

Zitat von: Ralf am 16. Dezember 2018, 16:53:22
Zitat von: dunstig am 16. Dezember 2018, 16:23:00
Was ist denn überhaupt der Grund dafür, dass diese Verkürzung der Beförderungszeiten nun unbedingt notwendig geworden ist?
Das hat nichts mit einer Attraktivitätsoffensive zu tun, sondern mit einer gerichtlichen Auslegung/Bewertung der Mindestbeförderungszeiten.


Dies hatte der DBwV dazu im Juli veröffentlicht:

"....und anderen Themen steht der Wegfall der Mindestbeförderungszeiten oberhalb der Jahresfrist in Rede.

Dies geht auf eine jahrelange Rechtsprechung zurück, die auch außerhalb der Bundeswehr stattfand. Ausschließlich Artikel 33 Grundgesetz als Leistungsgrundsatz darf dabei nach aktueller Rechtsprechung Anwendung auf Beförderungen finden.


Dies hieße für die Bundeswehr:

Der Leistungsgrundsatz wird abgebildet im Beurteilungsverfahren. Somit wären folgerichtig Beförderungen nach zwei bis vier Jahren auszusprechen.

Für die Laufbahn der Feldwebel hieße das etwa, dass die derzeitige Mindestbeförderungszeit zum Stabsfeldwebel von 16 Feldwebeljahren entfällt und durch eine neue, etwa halb so kurze ersetzt wird.

Damit werden Stabsfeldwebel mit Spitzenbeförderungen zukünftig vor dem 30. Geburtstag befördert.

Rund 30 Prozent der Feldwebel würden dadurch jedoch das Laufbahnziel gar nicht mehr erreichen.


Eine Katastrophe für das innere Gefüge der Bundeswehr, für jegliches Gerechtigkeitsempfindengegenüber unseren ,,Bestandskunden" und für die allgemeine Beförderungssituation ohnehin, da 11 000 Anwärter mit einem Schlag ,,auf dem Hof stehen würden".


Daher lehnen wir als DBwV dies konsequent ab und haben die politische Leitung wie auch die militärische Führung aufgefordert,
vor Einführung sämtliche Rahmenbedingungen zu definieren und haushalterisch zu hinterlegen.


Leider ist jedoch momentan nicht die Frage, ob dies so kommt, sondern nur wann."



Als Beispiel aus der Rechtsprechung

https://www.bverwg.de/281004U2C23.03.0

"Leitsätze:

Für die Besetzung von Beförderungsämtern einer Laufbahn gilt ausschließlich der Leistungsgrundsatz gemäß Art. 33 Abs. 2 GG.

Es verstößt gegen Art. 33 Abs. 2 GG, Beförderungsmöglichkeiten innerhalb einer Laufbahn von einer Mindestverweildauer von mehr als 10 Jahren in dem bisherigen Amt oder von einem Mindestdienstalter abhängig zu machen.

Die exekutive Organisationsgewalt entfaltet sich regelmäßig im Rahmen der Vorgaben von Art. 33 Abs. 2 GG.


Auszug:

Belange, die nicht im Leistungsgrundsatz verankert sind, können bei der Bewerberauswahl zur Besetzung öffentlicher Ämter nur Berücksichtigung finden, wenn ihnen außerhalb von Art. 33 Abs. 2 GG Verfassungsrang eingeräumt ist.

Dienst- und Lebensalter gehören nicht zu den unmittelbar leistungsbezogenen Gesichtspunkten, die der Bewerberauswahl für eine Beförderungsstelle zugrunde zu legen sind. Zwar wird sich insbesondere das Dienstalter häufig auf die Beurteilung von leistungsbezogenen Gesichtspunkten auswirken, weil sich die durch ein höheres Dienstalter typischerweise zum Ausdruck kommende umfassendere Berufserfahrung häufig leistungsfördernd niederschlagen wird. Es gibt jedoch keinen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass von einem höheren Dienstalter auf einen höheren Leistungsstand und bessere Bewährungsvoraussetzungen geschlossen werden kann. Dementsprechend ist die Berücksichtigung des Dienstalters bei der Besetzung von Beförderungsstellen nur im Falle eines Leistungsgleichstands mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar. "
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Tasty

Zitat von: LwPersFw am 16. Dezember 2018, 18:22:30
Zitat von: Ralf am 16. Dezember 2018, 16:53:22
Zitat von: dunstig am 16. Dezember 2018, 16:23:00
Was ist denn überhaupt der Grund dafür, dass diese Verkürzung der Beförderungszeiten nun unbedingt notwendig geworden ist?
Das hat nichts mit einer Attraktivitätsoffensive zu tun, sondern mit einer gerichtlichen Auslegung/Bewertung der Mindestbeförderungszeiten.


Dies hatte der DBwV dazu im Juli veröffentlicht:

"....und anderen Themen steht der Wegfall der Mindestbeförderungszeiten oberhalb der Jahresfrist in Rede.

Dies geht auf eine jahrelange Rechtsprechung zurück, die auch außerhalb der Bundeswehr stattfand. Ausschließlich Artikel 33 Grundgesetz als Leistungsgrundsatz darf dabei nach aktueller Rechtsprechung Anwendung auf Beförderungen finden.

Dienst- und Lebensalter gehören nicht zu den unmittelbar leistungsbezogenen Gesichtspunkten, die der Bewerberauswahl für eine Beförderungsstelle zugrunde zu legen sind. Zwar wird sich insbesondere das Dienstalter häufig auf die Beurteilung von leistungsbezogenen Gesichtspunkten auswirken, weil sich die durch ein höheres Dienstalter typischerweise zum Ausdruck kommende umfassendere Berufserfahrung häufig leistungsfördernd niederschlagen wird. Es gibt jedoch keinen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass von einem höheren Dienstalter auf einen höheren Leistungsstand und bessere Bewährungsvoraussetzungen geschlossen werden kann. Dementsprechend ist die Berücksichtigung des Dienstalters bei der Besetzung von Beförderungsstellen nur im Falle eines Leistungsgleichstands mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar. "


Puuuh, na das sind ja Neuigkeiten....und bei uns wird (außer im politischen und politiknahen Bereich) immer noch nach Stehzeit im Dienstgrad befördert. 🤔

FoxtrotUniform

Eine Misere, die sich durch die Feldwebel- und Offizierlaufbahn(en) ziehen würde.
Wie üblich zu Lasten der Bestandskunden (Berufssoldaten), die - im Gegensatz zu großen Industrieunternehmen (mit denen man ja offenkundig hinsichtlich der Bewerber konkuriert) - gegenüber Neueinstellungen stets schlechter darstehen: Man denke an wertvolle Altverträger großer Unternehmen, Betriebsrenten, Abfindungen, Wochenarbeitszeit- sowie Schichtdienstanassungen für Lebensältere, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Gewinnbeteiligungen, Unternehmensanteile durch Wertpapiere, Überstundenvergütungen, Tarifanoassungen, Prämien...
Ja, wenn man das Ende einer Tarifvergütung früh erreicht wird man in der Regel auch nicht mehr befördert, doch die nicht abschließende Auflistung versüßt für langjährige Unternehmensangehörige diesen Makel ungemein.

Und jetzt komm' mir keiner mit den kleinen Handwerker oder dem Einzelhandel, selbsterklärte Vergleichsgruppen sind Siemens, ThyssenKrupp, Volkswagen, SAP, Henkel, Lufthansa Technik, Airbus Group...
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

LwPersFw

ZitatPuuuh, na das sind ja Neuigkeiten....und bei uns wird (außer im politischen und politiknahen Bereich) immer noch nach Stehzeit im Dienstgrad befördert.


Neuigkeiten würde ich das nicht nennen ... Das Urteil ist 14 Jahre alt... und davor gab es schon entsprechende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts...

Somit hätten alle betroffenen Bundes- und Landesbehörden - inkl. der Bundeswehr - schon seit vielen Jahren beginnen können,
den erforderlichen Wandel im Umgang mit dieser Thematik einzuleiten... schrittweise, mit Augenmaß, haushalterisch hinterlegt...

Denn was u.a. auch das Problem ist, steht ja auch in der Rechtsprechung:

"Das personalpolitische Interesse an ausgewogenen Altersstrukturen hat auch keinen verfassungsrechtlichen Stellenwert,
der eine Einschränkung des Leistungsgrundsatzes bei der Besetzung der Beförderungsämter einer Laufbahn rechtfertigen könnte.
Ein ausgewogener Altersaufbau in den einzelnen Laufbahnen wird zwar in aller Regel personalpolitisch wünschenswert sein;
er gehört jedoch nicht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die durch Art. 33 Abs. 5 GG geschützt werden."



Aber ... es lief wie so oft ... den Einzelnen ... die geklagt haben ... wurde "abgeholfen" ... ansonsten wurde weiter gemacht wie bisher...


Und nun ... "urplötzlich" wird das Thema auf die Agenda gesetzt und muss natürlich sofort  und "alternativlos" umgesetzt werden...

+ nicht schrittweise
+ nicht mit Augenmaß
+ und schon gar nicht zeitgerecht haushalterisch abgedeckt
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Tasty

Da hast Du vollkommen Recht, und es ist in der Tat eine Umstellung, wenn man aus dem Bereich der Bw kommt und dann eine ganz andere Welt kennenlernt.
Auf der anderen Seite muss ich aber auch sagen, dass es dem kollegialen Miteinander sehr zuträglich ist, wenn es kaum noch Konkurrenzsituationen untereinander gibt sondern jeder eben befördert wird, wenn er in der (Dienstalters)reihenfolge dran ist - die politischen Günstlinge mal ausgenommen.

LwPersFw

Zitat von: Tasty am 17. Dezember 2018, 11:04:44

Da hast Du vollkommen Recht, und es ist in der Tat eine Umstellung, wenn man aus dem Bereich der Bw kommt und dann eine ganz andere Welt kennenlernt.


Es betrifft eben nicht nur die Bundeswehr ... das o.g. Urteil betraf z.B. einen Landespolizisten...

Wie schon gesagt, betroffen sind alle Bundes- und Landesbehörden... die den Faktor Dienstzeit/Dienstalter bei der Beförderungsauswahl nutzen...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Tasty

Zitat von: LwPersFw am 17. Dezember 2018, 11:22:03
Zitat von: Tasty am 17. Dezember 2018, 11:04:44

Da hast Du vollkommen Recht, und es ist in der Tat eine Umstellung, wenn man aus dem Bereich der Bw kommt und dann eine ganz andere Welt kennenlernt.


Es betrifft eben nicht nur die Bundeswehr ... das o.g. Urteil betraf z.B. einen Landespolizisten...

Wie schon gesagt, betroffen sind alle Bundes- und Landesbehörden... die den Faktor Dienstzeit/Dienstalter bei der Beförderungsauswahl nutzen...

Wie gesagt, bei uns interessiert das keinen, da werden die Beurteilungen und Stellenausschreibungen so gestrickt, dass derjenige zum Zuge kommt, der dran ist.
Außer die politischen Günstlinge, für die gilt das alles nicht, die springen auch schon mal um 3 Besoldungsgruppen.

LwPersFw

ZitatWie gesagt, bei uns interessiert das keinen, da werden die Beurteilungen und Stellenausschreibungen so gestrickt, dass derjenige zum Zuge kommt, der dran ist.

Mag ja sein... heißt aber nicht das es richtig ist...und schon gar nicht was passieren würde, wenn bei Ihnen jemand das nicht mehr als gerecht empfindet...und auch vor Gericht zieht...  ;)
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Tasty

Zitat von: LwPersFw am 17. Dezember 2018, 19:40:34
Mag ja sein... heißt aber nicht das es richtig ist...und schon gar nicht was passieren würde, wenn bei Ihnen jemand das nicht mehr als gerecht empfindet...und auch vor Gericht zieht...  ;)

Ob es gerecht ist, darüber kann man trefflich streiten.
Wer vor Gericht zöge, der könnte zwar Recht bekommen, aber die weitere Karriere hätte sich dann erledigt.
Und zudem sind Beurteilungen zwar formal, aber nur sehr sehr eingeschränkt inhaltlich überprüfbar.

Michi1900

Leider für mich als nicht personaler sondern grüner nicht sehr verständlich.  Möglicherweise fehlt mir das wissen drum herum damit sich meine Frage  selbst erklären lässt.   Meine Frage lautet, wie sieht es mit den tausenden Oberfeldwebel die zum Hauptfeldwebel anstehen derzeit aus ?   Ist eine Entspannung der Situation vorgesehen ?  Wieviel Oberfeldwebel warten derzeit ?

Ralf

Es warten nicht mehr, als geplant sind. Eine Mindestbeförderungszeit heißt nicht, dass alle frühestens befördert werden, sondern es sind auch Wartezeiten einberechnet, damit eine Bestenauslese stattfinden kann. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Michi1900

Das man etwas wartet ist völlig ok.   Allerdings finde ich Wartezeiten von 1,5 Jahren mit einer mittleren Beurteilung weil man kein BS werden möchte schon arg lang.
Wieviele warten denn ca ? Und wie lang ist die Durchschnittswarte Zeit. ?   Hinzu kommt, dass niemand sagen kann im Dezember sind OF mit Note x befördert worden.   Einfach um zu sehnen wo man ca steht.   

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