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Soldaten können ab 01.01.2020 in Uniform kostenlos mit der Dt. Bahn fahren

Begonnen von PzPiKp360, 31. Dezember 2018, 13:54:46

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F_K

Selber mal OvWa gewesen?
Überblick über den durchschnittlichen Ausbildungsstand?

Im Vergleich zu der notwendigen, 3jährigen Ausbildung der Polizei?
Unterschied organisierte Gewaltanwendung zu Vernichtung eines Mil. Gegners / Feind gegenüber Umgang mit Bürgern gemäss Poliheigesetz verstanden?

Selbst FJg werden dafür nicht ausgebildet.

Rekrut84

Zitat von: F_K am 31. Dezember 2018, 17:48:23
Es geht hier um die Soldaten, denen man nicht zutraut, mit dem Taschenmesser nach Hause zu fahren?

Unabhängig davon würden sich viele Soldaten nicht freuen, die 4000 Euro geldwerten Vorteil zu versteuern ...  das gibt einen Aufschrei ...

Polizisten müssen die Freifahrten nicht als Geldwerten Vorteil versteuern, weil es keine Leistung des Arbeitgebers ist.

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/freifahrten-fluege-fuer-arbeitnehmer-42-freifahrten-polizeivollzugsbeamter_idesk_PI42323_HI2291980.html

Andi

Zitat von: F_K am 31. Dezember 2018, 21:32:26
Selbst FJg werden dafür nicht ausgebildet.

Wofür nicht ausgebildet?😂
Wir hatten schon mal das Angebot der Bahn und der BVG, das Angehörige der Feldjägertruppe in Uniform kostenlos Bahn fahren dürfen. Wurde nicht weiter geprüft, da das Angebot aus Korruptionsschutzgründen vom Kommando FJgBw verworfen wurde.😅 Welche Gründe das genau sein sollten konnte mir leider nicht gesagt werden.

Gruß Andi
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F_K

Polizeigesetze unterschiedlicher Bundesländer rechtssicher anzuwenden?

Andi

Dazu ist auch kein Polizist ausgebildet.😉
Trotzdem ist das schon immer bereits in der SGA der Feldjäger Thema, weil wir bei Katastrophenhilfe bereits nach Länderpolizeigesetzen agieren müssen, wenn Soldaten zum Beispiel dafür eingesetzt werden Deiche zu bewachen, Plünderungen in geräumten Ortschaften zu verhindern oder den Verkehr zu lenken.
Auf Basis eines deutschen Polizeigesetzes unmittelbaren Zwang gegen Jedermann ausüben zu können ist aber tatsächlich das tägliche Brot eines Feldjägers. Wichtigster Punkt bei allen Polizeigesetzen ist sowieso die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne und die kennt auch das UZwGBw.

Hat aber alles mit dem Thema nix zu tun. Reisende Soldaten in Uniform haben weder einen spezifischen Auftrag im Bereich des inneren Sicherheit, noch polizeiliche Rechte. Sie sind nur deutlich wahrscheinlicher Ersthelfer und die Uniform mag das Sicherheitsempfinden stärken.

Der Aspekt der kostenlosen Fahrten aus Gründen der Anerkennung des Dienstes ist aber immerhin mal neu

Gruß Andi
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aIrBoRnE

zb. das Feldjäger keine Personalienfestellung bei Zivilpersonen machen dürfen? Das ist das Hauptding der Bahn. Erspart viel Zeit. Sonst müsste bei jedem Schwarzfahrer, der sich nicht ausweisen will, der Zug angehalten werden, bis die Bundespolizei da ist. Die Bahn fährt da mittlerweile ne ziemlich harte Linie. Zu DB Zeiten als Staatsbahn war jeder Schaffner auch eine Art Hilfspolizist, der das durfte (vereinfacht ausgedrückt). Feldjäger sind halt keine Polizei, die außerhalb von einem mil. Sicherheitsbereich was zu tun hat.
Glück ab!

Andi

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F_K

JA Andi,

Das Du davon träumst, die FJg wären Polizei, ist ja bekannt.

Außerhalb von MB / MSB und ohne Straftaten gegen die Bw, ist das "Polizeigesetz der Bw" aber nicht von Belang - und in Zügen findet in aller Regel beides nicht statt.

Wer Polizisten kennt, kennt auch die Herausforderungen einer nur 3 jährigen Ausbildung.

Tasty

Zitat von: Andi am 31. Dezember 2018, 22:40:45
Der Aspekt der kostenlosen Fahrten aus Gründen der Anerkennung des Dienstes ist aber immerhin mal neu

Stimmt. Würde das dann für alle Vollzugsbeamten gleichermaßen gelen, oder verdient deren dienstliche Leistung weniger Anerkennung? Wenn ja, warum?

Jens79

Zitat von: Andi am 31. Dezember 2018, 22:06:06
Zitat von: F_K am 31. Dezember 2018, 21:32:26
Selbst FJg werden dafür nicht ausgebildet.

Wofür nicht ausgebildet?😂
Wir hatten schon mal das Angebot der Bahn und der BVG, das Angehörige der Feldjägertruppe in Uniform kostenlos Bahn fahren dürfen. Wurde nicht weiter geprüft, da das Angebot aus Korruptionsschutzgründen vom Kommando FJgBw verworfen wurde.😅 Welche Gründe das genau sein sollten konnte mir leider nicht gesagt werden.

Gruß Andi

Dieses "Angebot" stammt sicherlich nicht von der zuständigen Stelle der DB AG in Frankfurt. ;-)
 

LwPersFw

Siehe im Anhang... aus 2014... noch aktuell ?

"Freifahrtgewährung Feldjäger

Uniformierten Feldjägern der Bundeswehr mit Stand-
ort Berlin wird Freifahrt in allen Verbundverkehrsmitteln
in Berlin ABC gewährt.

Diese Maßnahme basiert auf bilateralen Absprachen zwischen
der entsprechenden Behörde und den Verkehrsunternehmen
und ist zeitlich nicht begrenzt."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Jens79

Uniformierte Feldjäger in ausübung des Feldjägerdienstes fahren in allen Zügen der DB und allen Zügen der Privatbahnen mit Ausnahme der Harzer Bahnen kostenlos mit.
Das wird sich auch langfristig nicht ändern.

Ob damit aber die Fahrt in Uniform von oder zur Dienststelle gemeint ist kann ich mir nicht vorstellen....
 

Andi

Zitat von: aIrBoRnE am 31. Dezember 2018, 22:56:01
zb. das Feldjäger keine Personalienfestellung bei Zivilpersonen machen dürfen?

Im Kontext dieses Themas natürlich nicht, siehe:

Zitat von: Andi am 31. Dezember 2018, 22:40:45
Hat aber alles mit dem Thema nix zu tun. Reisende Soldaten in Uniform haben weder einen spezifischen Auftrag im Bereich des inneren Sicherheit, noch polizeiliche Rechte. Sie sind nur deutlich wahrscheinlicher Ersthelfer und die Uniform mag das Sicherheitsempfinden stärken.

Einfach mal beim Thema bleiben.

Zitat von: aIrBoRnE am 31. Dezember 2018, 22:56:01
Zu DB Zeiten als Staatsbahn war jeder Schaffner auch eine Art Hilfspolizist, der das durfte (vereinfacht ausgedrückt).

Nein, da hast du irgendetwas falsch verstanden. Die Zugbegleiter der Bahn waren nie eine Art "Hilfspolizist". Erschleichen von Leistungen ist aber nach wie vor eine Straftat, die eine vorläufige Festnahme durch Jedermann begründen kann, welche durch eine Personalienfestellung verhindert wird.

Zitat von: aIrBoRnE am 31. Dezember 2018, 22:56:01
Feldjäger sind halt keine Polizei, die außerhalb von einem mil. Sicherheitsbereich was zu tun hat.

Zitat von: F_K am 01. Januar 2019, 01:42:09
Außerhalb von MB / MSB und ohne Straftaten gegen die Bw, ist das "Polizeigesetz der Bw" aber nicht von Belang - und in Zügen findet in aller Regel beides nicht statt.

Feldjäger haben sogar fast ausschließlich außerhalb von MSB ihre Zuständigkeit und wenden entsprechend außerhalb von MSB das UZwGBw an - im MSB gibt es ja den OvWa.
Und natürlich agieren sie auch entsprechend auch in Zügen z.B. auf Zugstreifen, sofern die Voraussetzungen stimmen.

Klassischer Fehler die auf einen MSB beschränkten vier Paragraphen des UZwGBw mit den auch darüber hinaus Wirkenden Rechtsgrundlagen des gesamten UZwGBw gleichzusetzen, aber das passiert Kameraden, die ausschließlich die Sichtweise der Wache kennen häufiger.

Passt aber alles nicht zum Thema, da Angehörige der Feldjägertruppe sich nicht selbst in den Dienst setzen können und damit genau wie jeder andere Zugreisende Soldat ein unbeteiligter dritter "Jedermann" in Uniform sind.

Zitat von: F_K am 01. Januar 2019, 01:42:09
Das Du davon träumst, die FJg wären Polizei, ist ja bekannt.

Schlecht geschlafen? :D

Zitat von: F_K am 01. Januar 2019, 01:42:09
Wer Polizisten kennt, kennt auch die Herausforderungen einer nur 3 jährigen Ausbildung.

Also um mal mit dieser Logik zu denken: Du kennst sie dann offenbar nicht. Aber ist ja auch irrelevant.

Zitat von: Tasty am 01. Januar 2019, 01:49:57
Zitat von: Andi am 31. Dezember 2018, 22:40:45
Der Aspekt der kostenlosen Fahrten aus Gründen der Anerkennung des Dienstes ist aber immerhin mal neu

Stimmt. Würde das dann für alle Vollzugsbeamten gleichermaßen gelen, oder verdient deren dienstliche Leistung weniger Anerkennung? Wenn ja, warum?

Was hat die CSU auf deine Frage geantwortet?

Zitat von: Jens79 am 01. Januar 2019, 10:10:24
Zitat von: Andi am 31. Dezember 2018, 22:06:06
Zitat von: F_K am 31. Dezember 2018, 21:32:26
Selbst FJg werden dafür nicht ausgebildet.

Wofür nicht ausgebildet?😂
Wir hatten schon mal das Angebot der Bahn und der BVG, das Angehörige der Feldjägertruppe in Uniform kostenlos Bahn fahren dürfen. Wurde nicht weiter geprüft, da das Angebot aus Korruptionsschutzgründen vom Kommando FJgBw verworfen wurde.😅 Welche Gründe das genau sein sollten konnte mir leider nicht gesagt werden.

Dieses "Angebot" stammt sicherlich nicht von der zuständigen Stelle der DB AG in Frankfurt. ;-)

Das war genaugenommen kein Angebot, das war eine Art "Mitteilung". Stammt von der BVG und der DB-Regionaldirektion in Berlin, wenn ich das richtig im Kopf habe. Hängt meines Wissens im Original noch im FJgDstKdo Berlin aus - natürlich mit der entsprechenden Kommentierung. ;D

Zitat von: Jens79 am 01. Januar 2019, 12:30:52
Uniformierte Feldjäger in ausübung des Feldjägerdienstes fahren in allen Zügen der DB und allen Zügen der Privatbahnen mit Ausnahme der Harzer Bahnen kostenlos mit.

...und nutzen dafür die Dienstfahrkarten, die dienstlich bereitgestellt werden und Nachweisungspflichtig sind.

Zitat von: Jens79 am 01. Januar 2019, 12:30:52
Ob damit aber die Fahrt in Uniform von oder zur Dienststelle gemeint ist kann ich mir nicht vorstellen....

Vom Zweck den sich die BVG gedacht hat schon, den geht es ja nur um das subjektive Sicherheitsempfinden. Wie das KdoFJgBw das sieht hatte ich ja schon geschrieben: findet nicht statt.

Gruß Andi
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Jens79

Zitat..und nutzen dafür die Dienstfahrkarten, die dienstlich bereitgestellt werden und Nachweisungspflichtig sind.

Mal gespannt wie lange es noch dauert bis man von den Blöcken auf eine Karte wechselt...  ::)
 

FoxtrotUniform



Zitat von: LwLauch am 31. Dezember 2018, 16:20:13
...Zwar haben Soldaten keine Dienstwaffe dabei wie es bei Polizisten der Fall ist, wenn sie kostenlos fahren dürfen...

Ah ja, bei der privaten Fahrt in Uniform wohl eher die Ausnahme, als die Regel.

Davon ab, dass das ein Winterlochbericht ist, der niemals umgesetzt wird, finde ich die (beinahe Neid-) Debatte hoch interessant. Wäre doch schön und da kein Geldwerter Vorteil wird auch weder TG, noch die Steuer beeinflusst. Oder will jemand behaupten, eines von beidem wäre beeinflusst wenn man ab und zu mit dem Dienstwagen des Partners zum Dienst führe?!
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)