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Landesbeamter: Bundeswehr sorgt für Auflösung des Dienstverhältnis?

Begonnen von Hejo, 25. August 2018, 23:14:47

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Ralf

Nein. Während der ersten Monate ruht dein altes Arbeitsverhältnis und es steht dazu im Arbeitsplatzschutzgesetz keine Ausnahmeklausel.
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Hejo

Zitat von: Ralf am 03. Januar 2019, 11:48:37
Nein. Während der ersten Monate ruht dein altes Arbeitsverhältnis und es steht dazu im Arbeitsplatzschutzgesetz keine Ausnahmeklausel.

Vielen Dank für die Antwort :)
Dann kann der Thread, von mir aus, zugemacht werden.