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Urlaubsbescheinigung

Begonnen von Staff Sergeant, 14. Januar 2019, 08:36:18

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Staff Sergeant

Guten Morgen,

Ich trete am 04.02.19 meinen Dienst als StbsUffz an. Ich bin momentan noch in einem Arbeitsverhältnis. Bei meinem jetzigen Arbeitgeber habe ich 28 Tage Urlaub im Jahr. Wenn ich jetzt im Januar kein Urlaub mehr nehme, bekomme ich dann bei der Bundeswehr trotzdem noch die 30 Tage Urlaub für das restliche Jahr?
Ich frage, weil ich ja diese Urlaubsbescheinigung bekommen habe und angeben muss wie viel Urlaub ich schon bekommen habe.

Vielen Dank.

Andi8111

Zitat von: Staff Sergeant am 14. Januar 2019, 08:36:18
StbsUffz

Was soll das sein?

Sie geben Ihre Urlaubsbescheinigung ab. Sollten Sie Urlaub in 2019 genommen haben, werden von den 30 Tagen, die Ihnen als StUffz zustehen, die genommen Tage aus dem abgelaufenen Arbeitsverhältnis abgezogen. Wenn Sie keine nehmen, stehen Ihnen in 2019 30 Tage zu.

LwPersFw

Zitat von: Staff Sergeant am 14. Januar 2019, 08:36:18
Guten Morgen,

Ich trete am 04.02.19 meinen Dienst ... an.


"Soldatinnen und Soldaten steht für jeden vollen Monat der Dienstleistungspflicht ein Zwölftel
des Jahresurlaubs zu, wenn sie im Laufe des Urlaubsjahres in den Wehrdienst eingetreten sind."


"Erholungsurlaub, den die Soldatin oder der Soldat in einem anderen Beschäftigungsverhältnis
für das laufende Urlaubsjahr in Anspruch genommen hat, ist nach § 6 EUrlV auf den Erholungsurlaub
anzurechnen. Erholungsurlaub aus vorangegangenen Urlaubsjahren (Resturlaub) wird nicht
angerechnet. Erholungsurlaub, den die Soldatin oder der Soldat in einem anderen
Beschäftigungsverhältnis während einer Beurlaubung ohne Besoldung aus vorangegangenen
Urlaubsjahren erworben und nicht in Anspruch genommen hat, wird nicht übertragen."


"Erholungsurlaub des laufenden Urlaubsjahres, der während eines dem Wehrdienstverhältnis
unmittelbar vorhergehenden öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses oder Arbeitnehmerverhältnisses
im öffentlichen Dienst
erwachsen ist, aber nicht genommen wurde, ist nachzugewähren. Der
während des Wehrdienstverhältnisses im ersten Urlaubsjahr zu gewährende Erholungsurlaub darf
jedoch die in Nrn. 225 bis 227 festgesetzte Urlaubsdauer nicht überschreiten."


"Durch Vorlage einer Bescheinigung eines früheren Arbeitgebers/Dienstherrn soll nachgewiesen
werden, wie viel Erholungsurlaub für das laufende Urlaubsjahr zugestanden hätte und wie
viele Tage davon bereits in Anspruch genommen worden sind
. Sofern diese Bescheinigung nicht
beigebracht werden kann, ist eine Dienstliche Erklärung über den Urlaubsanspruch und den
erhaltenen Erholungsurlaub abzugeben."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Staff Sergeant

Ok, danke. Also laut Andi, stehen mir die 30 Tage zu. Aber hier steht ja, dass das nur der Fall ist wenn ich schon Beamter bin?! Oder verstehe ich da was falsch?  ???
Zitat von: LwPersFw am 14. Januar 2019, 08:58:30
"Erholungsurlaub des laufenden Urlaubsjahres, der während eines dem Wehrdienstverhältnis
unmittelbar vorhergehenden öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses oder Arbeitnehmerverhältnisses
im öffentlichen Dienst
erwachsen ist, aber nicht genommen wurde, ist nachzugewähren.

Andi8111


Staff Sergeant

Also sollte ich doch noch 2 Tage Urlaub nehmen diesen Monat und bekomme von der Bundeswehr noch 28?!?!

Tommie

30 / 12 = 2,5 ... 2,5* 11 = 27,5, was jedoch aufgerundet wird auf 28! Insofern ist Ihre Rechnung richtig!

Andi8111

Erholungsurlaub, den die Soldatin oder der Soldat in einem anderen Beschäftigungsverhältnis
für das laufende Urlaubsjahr in Anspruch genommen hat, ist nach § 6 EUrlV auf den Erholungsurlaub
anzurechnen. Deshalb: Nö.

auf die 28 Tage werden zwei angerechnet (also abgezogen) und es sind 26.

wolverine

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wolverine

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