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In der Wehrpflicht zu den Fallschirmjägern?

Begonnen von Stefan86, 23. August 2006, 20:04:29

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Stefan86

Hi Leute,

ich wollte fragen ob man innerhalb der Wehrpflicht auch zu den Fallschirmjägern kann (also nach der Grundausbildung)? Oder kann man dort nur hin wenn man sich verpflichtet?

Gruß
Stefan

Ausbilder

Man kann die Grundausbildung auch bei den Fallschirmjägern machen. Bietet sich sogar an, wenn man da hin will *g*.

AlfaFreak


Huey

Den Grundwehrdienst kannst du in allen Teilstreitkräften und nahezu in allen Truppengattungen ableisten.

Auch die Fallschirmjäger leisten sich den Luxus, selbst AGA durchzuführen.

Aber du solltest dich nicht darauf versteifen, "der harte FschJg" zu werden, wenn du nur normalen Wehrdienst  leistest.

I.d.R. wirst du Aufgaben im Stab oder Geschäftszimmer übernehmen (Kaffee holen, Briefe sortieren, Schreibkram machen, Listen führen, ausdrucken,kopieren), oder in der Instandsetzung oder Sanitätsbereich; nach freiwilliger Meldung als Ordonanz im Unteroffizierheim oder Offiziercasino eingesetzt...

Also meist nix mit "ich bin ne harte Falli-Sau"...