Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Verflegungsmehraufwand bei Wache/UvD

Begonnen von c3r83ru5, 22. Januar 2019, 15:23:01

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

c3r83ru5

Hallo, ich bin neu am Standort X als Rechnungsführer. Hier wird bei Trennungsgeldempfängern nach §6 ein Verpflegungsmehraufwand von 1,85 +1,60 zusätzlich zu den 2,05 Verpflegungszuschuss gezahlt. Da ich das von anderen Dienststellen nicht kenne, widerstrebt mir das. Es wird auch immer nur auf den Hoger verwiesen aus dem ich aber wieder etwas anderes Lese. Hat bzw kennt da jemand vielleicht eine Arbeitsanweisung oder genaue Quellen?`

Vielen Dank

pzmeier

Wachdienst, Bereitschaftsdienst und Alarmbereitschaft sind besondere Dienstgeschäfte, für einzelne Mahlzeiten ist der Wertansatz zu erstatten.
Der Verpflegungszuschuss gem. §6 TGV wird gewährt, wenn die notwendige Abwesenheit von der Wohnung mehr als 11 Stunden beträgt, es sei denn, daß Anspruch auf Reisekostenvergütung für Verpflegungsmehraufwand besteht.
Die Gewährung des Verpflegungszuschusses sowie dem Wertansatz ist somit nicht ausgeschlossen ist. Hoger, TGV (Anm.) Seite 11, Nr. 16, Satz 3.
Fragwürdig ist, warum hier die Erstattung von Trennungsgeld mit der Erstattung von Verpflegung aus bes. DG vermischt wird. Möglicherweise handelt es sich um eine besondere Maßnahme am Standort X.

Ich wäre dankbar für die Nennung der strittigen Stelle im Hoger!

c3r83ru5

Also müsste (wie ich es auch kenne) am erstem Tag im TG der Verpf.Zuschuss gezahlt werden da über 11 Stunden.
Und separat eine Auszahlung des Mehraufwandes für die Verpflegung bzw wenn ich das richtig denke ja nur eine interne Verrechnug richtig?

Der strittige Teil wird nachgereicht. :)

c3r83ru5

Es wird sich hier immer auf Hoger Beihilfen TGv §6 seite14-15 bezogen, nur lese ich diese über den über das TG gezahlte Mehraufwand nicht raus.

pzmeier

Gem. A1-2212/1 Nr. 709 darf, bei einem Schichtdienst, der sich über zwei Kalendertage erstreckt, ein Verpflegungszuschuss für einen Tag (Rückkehr in die Wohnung) gewährt werden, wenn die Abwesenheit von der Wohnung insgesamt mehr als 11 Stunden beträgt.

Die Gewährung des Verpflegungsgeldes als Mehraufwand gem. §6(3) TGV halte ich persönlich für nicht korrekt. Die Regelung des 6/3 betrifft die Fälle, bei denen die Rückkehr an den Wohnort aus dienstlichen Gründen nicht mehr zumutbar ist und somit am Dienstort z.B. in einem Hotel übernachten muss (angeordnete Dienstbesprechung bis 23 Uhr, üblicherweise genutzter ÖPNV verkehrt nicht mehr).
Derjenige, der ein bes. DG (z.B. Wache) leistet, kann grundsätzlich nicht an seinen Wohnort zurückkehren, da er sich im Dienst befindet. Er hat u.a. Anspruch auf Bereitstellung einer Unterkunft.

Bleibt festzustellen, dass der Anspruch auf Verpflegungsgeld und Verpflegungszuschuss besteht und die gemeinsame Verrechnung fraglich ist. Wenn der BfdHH 45301 und 52701 vermischt ist das seine Verantwortung.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau