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Geldwerter Vorteil

Begonnen von Hades, 25. Januar 2019, 10:46:13

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Hades

Hallo an alle Forum User,

ich bin 22 und habe bald meine Musterung zum Feldwebel. Mache derzeit eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten und mich interessiert das Thema geldwerter Vorteil sehr, ob jetzt auf der Arbeit oder bei anderen Themen.
Mein Karriereberater hat mir gesagt, dass die Bundeswehr viele geldwerte Vorteile anbietet. Angefangen mit VL bis hin zur Miete ( ortsüblich versteht sich natürlich).
Dieser hat zum Beispiel ein Dienstwagen bekommen und bekommt die Km-Pauschale von der BW ersetzt.
Als ich geldwerter Vorteil eingegeben habe in der SuFu , wurde mir aber nicht erklärt ab wann mir was zur Verfügung steht und was genau bezahlt wird.
Deshalb frage ich an die , die aus Erfahrung sprechen, was es an geltwerten Vorteilen gibt wie z.b. VL / Dienstwagen / Km Pauschale und Miete.
Am meisten interessiert mich aber die Miete, weil wie jeder weiß, kann es jederzeit dazu kommen das man versetzt wird.

Und nein ich mache das nicht , weil ich alles in den ..... gesteckt bekommen möchte. Dennoch möchte ich auch nichts weglassen was mir zusteht.
Ich meine ich habe mich auch beworben , bevor ich das überhaupt erfahren habe.

Ich hoffe ihr versteht was ich fragen möchte.
Bin noch neu , also bitte habt Gnade :)

MfG

KlausP

Wegen der "Miete" bemühen Sie bitte mal die Suchfunktion zum Thema "Trennungsgeld". Das bekommen Sie nur dann, wenn Sie einen anerkannten, berücksichtigungsfähigen eigenen Hausstand haben, der nicht im Einzugsbereich der Dienststelle (30 km) liegt.

So lange Ihnen eine dienstliche Unterkunft bereitgestellt wird, die Sie nutzen, müssen Sie den sich daraus ergebenden geldwerten Vorteil versteuern. Das Thema gab es auch gerade (zum wiederholten Mal) erst im Forum.

Einen Dienstwagen werden Sie erst nutzen können, wenn Sie auf einem Dienstposten sitzen, der häufige Dienstreisen bedingt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausP

Noch vergessen: Als Lektüre empfehlen sich

- das Bundesreisekostengesetz
- das Bundesumzugskostengesetz und
- die Trennungsgeldverordnung.

Alle diese Regelungen macht nicht die Bundeswehr, sie muss sie "nur" ermessensfehlerfrei anwenden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Hades

Ok, wusste nicht das es Trennungsgeld heißt, dachte würde es unter den Begriff "Miete" finden.

Dann lese ich mir da mal ein paar Sachen durch.

BulleMölders

Da das Thema ja nun in keinster weise etwas mit dem Standort Strausberg zu tun hat, habe ich es mal hierher verschoben.

F_K

.. nur zur Klarstellung:

Die Möglichkeit eines "Dienstwagens" im Sinne einer PRIVATEN Nutzung für Soldaten der Bundeswehr ist mir nicht bekannt.

Ggf. stellt die Bundeswehr Fahrzeuge zur DIENSTLICHEN Nutzung zur Verfügung, diese dürfen dann aber ausschließlich nur zur DIENSTLICHEN Zwecken genutzt werden - eine Nutzung für private Zwecke (z. B. Fahrt Wohnung - Arbeitsstätte) stellt regelmäßig ein Dienstvergehen und ggf. eine Straftat dar.

didi62

Zitat von: F_K am 25. Januar 2019, 12:49:10
.. nur zur Klarstellung:

Die Möglichkeit eines "Dienstwagens" im Sinne einer PRIVATEN Nutzung für Soldaten der Bundeswehr ist mir nicht bekannt.

Ggf. stellt die Bundeswehr Fahrzeuge zur DIENSTLICHEN Nutzung zur Verfügung, diese dürfen dann aber ausschließlich nur zur DIENSTLICHEN Zwecken genutzt werden - eine Nutzung für private Zwecke (z. B. Fahrt Wohnung - Arbeitsstätte) stellt regelmäßig ein Dienstvergehen und ggf. eine Straftat dar.

Es sei denn, man ist General  :)

F_K

Selbst wenn es so sein sollte, ist es unwahrscheinlich, dass ein Fw General wird.

Trotzdem viel Erfolg - und falls er General werden sollte, so sei ihm der geldwerte Vorteil gekönnt.

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