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Wehrübung/Fortbildung während meines Urlaubs

Begonnen von NeuReservist, 31. Januar 2019, 09:10:21

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PzPiKp360

Zitat von: KlausP am 31. Januar 2019, 13:06:29
So kurze RDL nur für ein Wochenende (früher "Kurzwehrübung" genannt, Mindestdauer 3 Tage, wenn ich das noch richtig im Kopf habe) gibt es nach meinem Wissen gar nicht mehr, die Regel dürfte bei mindestens einer Woche liegen. Bei den RSU-Kp'n läuft wohl ("wohl", weil ich das aus eigener Erfahrung nicht kenne) viel über "dienstliche Veranstaltungen" (DVag), die dann am Wochenende für einen oder zweit Tage stattfinden.

Diese Kurz-RDL gibt es bei den RSU Kp noch und/oder wieder: Meine nächste Drei-Tage-Wochenende-RDL ist Ende März.

Ex-PanzerGren75

Ist es nicht genau das Konzept der RSU Kp'en, dass es immer nur an Wochenenden ist und damit anders als die klassische Reserve mit typischen Mo-Fr Jobs nicht kollidiert? War eben auf der Homepage von drei Kompanien. RDL waren stets nur am Wochenende geplant.

ulli76

Die RSU´en sind ein Sonderfall.
Der "normale" Resi geht halt unterm Jahr auf ein paar DVags, schießt mal, marschiert und übt dann ein paar Wochen in seiner aktiven Einheit. Gerne auch mal etwas weiter weg von zu Hause.

Die RSUler haben dagegen einen ganz anderen Ausbildungsbedarf, der auch noch auf Realversorgung ausgelegt ist. Sie müssen eher über einen längeren Zeitraum zusammenwachsen, damit sie als Einheit funktionieren. Das kannst aber nicht mit zu vielen Lehrgängen unter der Woche. Da fehlen dann immer zu viele.
Ist quasi eher so wie bei der Feuerwehr, Rotes Kreuz oder so.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

GastXYZ

Zitat von: ulli76 am 31. Januar 2019, 17:24:00
Der AG muss eben nicht mehr zustimmen bei bis zu 6 Wochen. Das ist doch der Punkt.

Das Schlimme ist, genau dazu gibt es so unfassbar unterschiedliche Auffassungen. Welcher Arbeitgeber findet es witzig, wenn ich mit einer Heranziehung für 6 Wochen ankomme und ihm eröffne, dass er das zu schlucken hat? Und dann noch vor dem Hintergrund, dass der entsprechende Gesetzestext nicht einmal konkret formuliert, dass der RDLer zwingend freizustellen ist. Bis dato lese ich immer nur mögliche Interpretationsansätze, nur eine konkrete Faktenlage findet sich irgendwie nirgendwo von offizieller Stelle, oder doch!?

GastABC

Einfach die verlinkten Inhalte lesen, darin finden sich konkrete Antworten.

schlammtreiber

Zitat von: F_K am 31. Januar 2019, 13:18:31
@ Schlammtreiber:

Nein - unter 6 Wochen ist keine Zustimmung des AG erforderlich und auf dem Formular auch NICHT vorgesehen (unter Nennung dieser 6 Wochen Frist).


Dass sie de jure nicht erforderlich ist, weiß ich. Meinem Kenntnisstand nach möchte die Bw (vielleicht nicht alle Dienststellen?) trotzdem gerne eine Einverständniserklärung (führt das also unnötigerweise, aber freiwillig durch)?

Auf dem aktuell verwendeten Formular EVE AG ist auch nicht die Rede von den sechs Wochen:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=2ahUKEwjI-c3k46HgAhXQ-KQKHe9UDvYQFjAAegQICBAC&url=http%3A%2F%2Fwww.marine.de%2Fresource%2Fresource%2FUlRvcjZYSW1RcEVHaUd4cklzQU4yMzFYNnl6UGxhbm1vNGx0VVVuZlIvZ2RYcDJydE9qWHB0eStndE1TZHhsYllhdFNjNHkzQmU3Qy9iOFVVWFkzU3M3bjR2dTZ4NExzNFBKU1JYc1ZFQ1U9%2FEinverst%25C3%25A4ndnis%2520Reservedienstleistung%2520Arbeitgeber.pdf&usg=AOvVaw1YAnboldKpdVB9NGApNSap
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MMG-2.0

Zitat[...](führt das also unnötigerweise, aber freiwillig durch)?[...]
Ja, das ist so, und hat auch seinen Grund warum es trotzdem gemacht wird.
Zur dieser Frage hat sich Frhr.v.Andrian-Werburg Oberst vom KompZResAngelBw 2016 geäußert.
Weiteres ist unten im Link zu entnehmen.

Zitat von: MMG am 31. Januar 2019, 13:53:50
Es hat sich mal jemand die Mühe das Thema komplett aufzudröseln i.V.m. KompZResAngelBw.

http://rsu-kraefte.blogspot.com/2016/07/fragen-zu-arbeitgeberzustimmung-und.html

F_K

.. und nochmal: Wichtig ist die Einverständniserklärung des Reservisten, und auf DIESEM, aktuellen Formular, ist eine Einverständniserklärung des AG nicht gefordert, wenn RDL im Jahr weniger als 6 Wochen.

(Insoweit ist das von Schlammtreiber gezeigte Formular dann gar nicht zu benutzten).

diodon-IV

Gem. der Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2, Nr. 2054

Zitatist eine Einverständniserklärung des Arbeitgebers/der Dienstbehörde
• bei Überschreiten der Dauer von Übungen von sechs Wochen im Kalenderjahr,
nach Erreichen der gesetzlichen Gesamtdauer bei Übungen,
• bei der Teilnahme an einer besonderen Auslandsverwendung,
• bei einer über drei Monate dauernden Hilfeleistung im Innern,
• bei einer über drei Monate dauernden Hilfeleistung im Ausland
erforderlich.

Das bedeutet, wenn ein Reservist die Gesamtdauer von Übungen gem. § 61, Abs. 2 SG:

Zitat§ 61 Übungen
(1) Befristete Übungen dauern grundsätzlich höchstens drei Monate. Über Ausnahmen entscheidet das Bundesministerium der Verteidigung.
(2) Die Gesamtdauer der Übungen beträgt bei Mannschaften höchstens sechs, bei Unteroffizieren höchstens neun und bei Offizieren höchstens zwölf Monate.
(3) Übungen, die von der Bundesregierung als Bereitschaftsdienst angeordnet werden, sind unbefristet. Auf die Gesamtdauer der Übungen nach Absatz 2 werden sie nicht angerechnet; das Bundesministerium der Verteidigung kann eine Anrechnung anordnen.

überschritten hat, dass der anfordernde Truppenteil genau diese Einverständniserklärung des Arbeitgebers anzufordern hat. Tut er dies nicht, darf eigentlich keine Heranziehung erfolgen. Mein Truppenteil ist da (leider) sehr genau - ich weiß aber, dass andere Truppenteile das auch schon mal eher lax handhaben- Wenn die KarrC dann auch nicht prüfen, wird eben ohne das Blatt einberufen.

Da wohl die meisten von uns Reservisten hier Übungszeiträume jenseits von 2 Jahren haben, ist das von F_K geschriebene eher die (falsche) Ausnahme.

F_K

@ diodon-IV:

Bitte nicht die Ausnahme zur Regel erklären - gerade heute eine Statistik von einem FwRes bekommen: Von den 550 Res in seiner Datenbank haben im Jahr 2018 gerade mal 150 Res eine DVag geleistet - d. h. 400, oder über 70% haben überhaupt NICHT geübt (ja, könnte ggf. RDL geleistet haben, ohne eine DVag gemacht zu haben).

Daten vom letzten Wochenende - in 2018 haben ungefähr 10.000 Res eine RDL geleistet (Daten von Inspizienten Res Bw) - von 1,8 Millionen Res, die es gibt - und ja, der Trend geht zu längeren RDL, und dies ist so gewollt.

Eine Erhebung über die Anzahl der insgesamt geleisteten RDL Tage bei Res, die hier im Forum "aktiv" sind, liegt wohl aus Datenschutzgründen nicht vor ...

diodon-IV

@ F_K:

ich bezog das

ZitatDa wohl die meisten von uns Reservisten hier Übungszeiträume jenseits von 2 Jahren haben

auf die hier im Forum aktiven Reservisten, wie Dich, Schlammtreiber oder auch ehemalige Reservisten, wie Tommie, von denen ich weiß, dass sie mehr Tage haben, als andere aktiv waren...

Mir war es wichtig, den Trugschluss aufzuklären, dass der Arbeitgeber sein Einverständnis bei unter 6 Wochen generell nicht erteilen muss und das durch die Bw auch nicht zu prüfen ist  - hier ist immer noch der Einzelfall, oder mit Deinen Worten: Regel und Ausnahme zu prüfen.

F_K

@ Diodon-IV:

check - einverstanden.

Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass solche (ehemaligen) Vielüber (Du, Tommie und andere) eine sehr kleine Gruppe sind, und daher eher als Ausnahme zu bezeichnen sind.

Wichtig ist akltuell wohl das Einverständnis des Reservisten sowie die unterschriebene Datenschutzerklärung ...

(Eigene Erfahrung: Der Spiegelstrich zwei der von Dir genanten Vorschrift wird wohl oft / überhaupt nicht vom KC / dem BeordTrT geprüft, ich meine, es gibt dann noch eine Ziffer, die festlegt, dass man dann "nur noch" 30 Tage RDL im Jahr üben dürfte - wird aber wohl auch nicht überwacht.)

Tommie

Zitat von: diodon-IV am 04. Februar 2019, 14:23:14... oder auch ehemalige Reservisten, wie Tommie, von denen ich weiß, dass sie mehr Tage haben, als andere aktiv waren...

Jepp, insgesamt 1.511 Wehrübungstage in flotten 28 Jahren Reservisten-Dasein ;) ! Davon 681 Tage in sechs Einsätzen/Missionen ...

Is scho a wenig mehr als die gemäß § 61, Abs. 2 erwähnten 9 Monate (= 270 Tage!).

ulli76

Dass der AG nicht zustimmen muss, bedeutet ja nicht, dass man sich nicht mit seinem AG abstimmt.

Ich hab das Thema bei meiner letzten Einstellung angesprochen- generell keine Bedenken (ok, da waren wir noch ÖD). Unsere Arbeit unterliegt saisonbedingten Schwankungen und ich sollte nicht gerade in der Hauptsaison üben wollen, wenn es sich vermeiden lässt. Und ich soll mich mit meinem Chef absprechen.

Hab ich gemacht und jetzt die Beorderung für den ersten Lehrgang bekommen.

Meine lange Auslands-Wehrübung hab ich zur Zeit meiner Selbständigkeit gemacht.
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GastXYZ

Ich will ehrlich sein: Ich finde dass es mir noch immer zu heikel wäre mich darauf zu verlassen, dass mein Arbeitgeber nicht zustimmen muss, wenn ich unter den besagten 6 Wochen bleibe.

Denn:
Bloß weil die Bundeswehr bei RDL innerhalb dieser 6 Wochen keine Einverständniserklärung des AG verlangt, heißt das ja nicht zwangsläufig, dass ich arbeitsrechtlich keine Probleme bekomme, wenn ich einfach die RDL antrete. Das sind aus meiner Sicht inhaltlich nämlich zwei paar Schuhe.

Ja, ich habe verstanden, dass man sich natürlich mit dem AG abstimmen sollte. Aber was wenn ich ihm eröffne, dass ich 6 Wochen üben will, er das aber nicht möchte? Und ich dann sage, dass ich trotzdem gehe, denn es sei mein gutes Recht? Da muss ich juristisch einwandfrei auf der sicheren Seite sein bei so etwas. Denn wenn ich ein Recht habe, muss ich es auch durchsetzen können und dürfen, ohne dass ein AG das mit Schlupflöchern doch wieder torpedieren kann.

Und da man im Netz und selbst innerhalb der BW immer wieder abweichende Sichtweisen hört und liest, ist das ein untrügliches Indiz dafür, dass die Regelung eben nicht eindeutig ist.

Eindeutig wären gesetzliche Regelungen wie zum Beispiel bei der Freiwilligen Feuerwehr, bei ehrenamtlichen Hilfskräften des THW, bei Katastrophenhelfern des DRK, Schöffen und ehrenamtlichen Richtern usw. Ich hatte früher einen Kollegen, der bei der freiwilligen Feuerwehr war und freigestellt werden musste. Fand der AG zwar nicht gut, konnte er aber nichts machen. Bei einem Reservisten würder der AG da wohl nur müde lächeln...

Ich glaube dass die BW bzw. der Staat gar kein Interesse daran hat, das so eindeutig ins Gesetz zu schreiben, denn sonst würde man es ja tun. Tut man aber nicht ;-) Weil man es sich nicht mit den AG verscherzen will. Und man weist ja auch immer wieder darauf hin, dass alles freiwillig ist und man den AG unbedingt um Erlaubnis frsagen soll.
Und so umweht die Reserve, auch die unter 6 Wochen, weiterhin der Hauch von "Alles kann, nichts muss....oder vielleicht! ::)"

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