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Familienzuschlag beantragen ohne Kindergeld möglich?

Begonnen von Twarik83, 06. Februar 2019, 13:27:02

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Twarik83

Hallo ihr alle da draussen,

mein Partner ist Zeitsoldat und im Moment in der Offiziersausbildung der Luftwaffe. Und wir haben einen gemeinsamen Sohn, welcher im Dezember auf die Welt gekommen ist. Jetzt ist so, ich selbst arbeite als Krankenschwester im öffentlichen Dienst. Meine Frage wäre, wer von uns am besten das Kindergeld beantragt und/ oder ob es machbar ist, das ich es beantrage und er dann den Familienzuschlag? Geht das überhaupt? Wir wohnen zusammen und das Kind lebt selbstverständlich bei uns. Sein Pers ist leider erstmal in Weiterbildung und ich weiß nicht genau, wo ich sonst die Informationen her bekommen könnte. Vielleicht kann mir hier ja einer helfen. Das wäre wirklich sehr toll  :) :) :)

LwPersFw

Lesen Sie einmal hier

https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__40.html

Absatz 3  ggf. i.V.m. Absatz 5 und 6

Er soll mit seinem Bezügebearbeiter Kontakt aufnehmen (steht oben rechts auf seiner Gehaltsbescheinigung) und dies besprechen.

Dessen ungeachtet, muss er die Geburt mit der Geburtsurkunde beim Pers ( einer muss ja den Abwesenden Pers vertreten ) melden, damit das Kind im System erfasst wird !

Dies macht nicht die Besoldungsstelle ! Diese ist nur für den Familienzuschlag zuständig (Anspruchsprüfung und Zahlung) !

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Twarik83

Hallo

und danke für die schnelle Beantwortung. Laut der Aussage meines Partners gibt es keine Vertretung seines Pers. Er hat die Geburtsurkunde dabei und wollte sie eigentlich bei ihm abgeben. Macht er dann, wenn sein Pers wieder da ist.

Dann wird es wahrscheinlich auch andere Formulare geben vom Bund für die Beantragung des Kindergeldes? Wo würde ich die denn finden?
Und es tut sehr leid, das ich nochmal nachfragen muss, aber ich verstehe leider nicht ganz, ob er nun auch Familienzuschlag beantragen kann, wenn ich das Kindergeld beantrage. Im Prinzip sehe ich das ja richtig, das wir beide vom Gesetz her berechtigt sind. Käme es dann zu Problemen, wenn er quasi "nur" den Familienzuschlag beim Bund beantragt?

Vielen lieben Dank für eine Beantwortung. Bin hier zu Hause ein wenig überfordert mit der ganzen Rechtslage mit Kind und ich muss mich hier leider um alles alleine kümmern.
Bin schon sehr dankbar, das ich hier dieses Forum gefunden habe :)


didi62

Zur Beantragung von Familienzuschlag werden die Formblätter "Familienzuschlag_Basisbogen", Familienzuschlag_Anlage H und Familienzuschlag_Anlage K benötigt.

Diese gibt es hier: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Arbeit-Beruf/Besoldung/_documents/Vordrucke_Einleitung.html;jsessionid=9B34D2EB9D4C095B5EDC9E4474A5B49D.intranet672

Der kinderbezogene Anteil wird vorrangig an denjenigen gezahlt, der das Kindergeld erhält. Haben Sie selber keinen Anspruch auf Familienzuschlag oder vergleichbare Leistungen spielt es keine Rolle, wer das Kindergeld erhält.

12Cent

Ist die Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 40 nicht immernoch an den Empfang des Kindergeldes gekoppelt?

Wenn ja, sollte vielleicht er das Kindergeld beantragen.in der Ausbildung hilft es vielleicht nichts aber danach halt.

LwPersFw

 
ZitatLaut der Aussage meines Partners gibt es keine Vertretung seines Pers. Er hat die Geburtsurkunde dabei und wollte sie eigentlich bei ihm abgeben. Macht er dann, wenn sein Pers wieder da ist.

In welcher Dienststelle ist er den aktuell zur Ausbildung ?

Denn ... erst muss das Kind im System erfasst werden ...

Denn ... das BVA kann ja nicht für ein Kind zahlen... das es im System nicht gibt...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Twarik83

Er ist als Offiziersanwärter in der Fürstenfeldbruck Kaserne.

Okay, wenn ich es richtig verstehe, dann kann mein Partner nur reduzieren, wenn er den Kindergeldantrag stellt.

Dankeschön, für die schnelle Beantwortung hier.

KlausP

ZitatEr ist als Offiziersanwärter in der Fürstenfeldbruck Kaserne.

Und da gibt es definitiv einen Personaler, der das in das System einpflegen kann, wenn der für ihn zuständige nicht da ist. Für solche Fälle gibt es Vertreterregelungen, da muss er sich eben kundig machen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Mero89

An der OSLw hat jede Inspektion ihren PersFw und er wird in der 1-4 Inspektion sein, selbst wenn die alle ausfallen gibt es PersFw bzw PersOffz für den Stab, findet man direkt gegenüber der Truppenküche ;)

Maj a.D.

Wer von Ihnen beiden Kindergeld bezieht ist tatsächlich egal. Meine (jetzt) Frau und ich haben das Kindergeld immer über sie laufen lassen und das nach der späten Heirat auch nie geändert.

Der einzige Knackpunkt ist die Reduzierung der Wochenarbeitszeit um 1 Stunde für Soldaten mit Kindern unter 12 Jahren. Formal ist die Reduzierung nämlich nicht an den Familienzuschlag (den ich ab Geburt immer bezogen habe) gekoppelt, sondern an die Auszahlung des Kindergeldes durch die Besoldungsstelle. Die Verkürzung ist an jeder neuen Dienststelle neu zu beantragen, der DV ist der Entscheider. Bei mir haben sich über die Jahre 50% der DV an die Buchstaben des Gesetzes gehalten, die anderen 50% haben sich am Leitgedanken "Kind unter 12 --> 1h weniger" orientiert und die Verkürzung trotzdem genehmigt.

Zu der Situation in Fürsty: nicht nur der Pers, sondern auch der Spieß kann die Daten im System erfassen, alternativ ist der Schulstab am Übergang zur Küche, der dortige S1 Bereich kann die Daten ebenfalls pflegen. In den anderen Inspektionen dürfte keiner Zugriff auf den Datensatz haben, aber auch dort kann sicher Hilfe erfragt werden.

PS: herzlichen Glückwunsch zur Geburt!

Twarik83

Hallo ihr Alle

und erstmal ein liebes und dickes Danke für die schnellen Antworten.

Also, sein Pers ist jetzt wieder da. Er hatte wohl eine Vertretung, aber derjenige hat wohl noch zwei vertreten und war hoffnungslos überarbeitet.

Ich habe mich erkundigt und als Krankenschwester bekommt man keinen Familienzuschlag. Somit lassen wir es jetzt über ihn laufen.

Danke für die Glückwünsche  :)


StOPfr

Zitat von: Twarik83 am 11. Februar 2019, 21:19:58
Ich habe mich erkundigt und als Krankenschwester bekommt man keinen Familienzuschlag.
Unabhängig davon, dass das jetzt für euch geklärt ist: Warum wird einer Krankenschwester der Familienzuschlag verweigert?
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200/3

Weil der Familienzuschlag Teil der Beamtenbesoldung ist. Und verbeamtete Krankenschwestern sind meines Wissens nach relativ selten...

StOPfr

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LwPersFw

Und noch als Hinweis...

Beim Familienzuschlag wird es Änderungen geben...

siehe hier https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,63015.0.html

im dort zu findenden Entwurf
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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