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Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

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AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Sonderurlaub bei UMZUG?

Begonnen von Kitchen200, 19. Februar 2018, 09:22:16

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Ralf

Frage das doch auf dem dienstl. Weg und teile uns hier die Antwort mit. Wenn es in einem privaten Forum keine abschließende Antwort gibt, ist das mit Sicherheit der richtige Weg. Ja macht Arbeit und ist nicht ganz so einfach wie in einem Forum, aber sollte doch der Mühe wert sein.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

Zitat von: Critikon am 26. Februar 2019, 15:42:22
Gibt es mittlerweile eine Antwort auf die Frage, ob man sich auf die SUrlV oder die Verordnung A-1420/12 berufen kann? Also ob einem bei einem dienstlichen Umzug 2 Tage nach der SUrlV zustehen oder nur 1 Tag nach der A-1420/12?

Siehe Anhang

Die "aktuelle" Version der A-1420/12 ist von März 2016 ... die aktuelle SUrlV von Juni 2016...


Wie gesagt, ich weiß nicht mehr den Laufweg dieser Info...

Wer es aber nicht glaubt ... Anruf bei BMVg P II 5 ... und es wird geholfen...  ;)

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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