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Feldwebellaufbahn HILFE

Begonnen von Chris12345, 27. Februar 2019, 16:03:17

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Chris12345

Guten Tag liebe Gemeinde,

folgendes Problem hat sich aufgetan.

Kurze Zusammenfassung.

Ich möchte Wiedereinsteller machen, war beim KC der BW Und wurde Feldwebeltauglich geprüft.

Mir hat man eine stelle zum 1.7. Angeboten, das Problem bei der Sache ist, dass ich da 4 WOCHEN zu alt bin.

Das KC hat mir jetzt angeboten, dass ich aus der Truppe heraus als Mannschafter einen Laufbahnwechsel machen soll, da gibt es die Altersgrenze für Fw in TrD angeblich nicht.

Ich hatte meine Traumstelle und nun werde ich enttäuscht.

Gibt es Vorschriften oder Erfahrungen dazu die diese Problematik ein wenig entzerren oder worauf ich mich stützen kann?

Denn so wirklich glaub ich es nicht, dass es die Altersgrenze innerhalb der Truppe nicht gibt.

Freue mich auf zahlreiche Antworten.

Grüße

KlausP

Zitat... Das KC hat mir jetzt angeboten, dass ich aus der Truppe heraus als Mannschafter einen Laufbahnwechsel machen soll, da gibt es die Altersgrenze für Fw in TrD angeblich nicht. ...

Nicht "angeblich", das ist so. Soldaten, die sich in einem Gefreitendienstgrad befinden, können einen Laufbahnwechsel in die Laufbahn Fw TrDst beantragen. Da Sie die Feldwebeleignung bereits haben, sollte dem eigentlich nichts entgegen stehen, weil die Eignung 2 Jahre Gültigkeit hat.

Zitat... Gibt es Vorschriften oder Erfahrungen dazu die diese Problematik ein wenig entzerren oder worauf ich mich stützen kann?  ...

Ja, die Soldatenlaufbahnverordnung, konkret § 19 SLV:

Zitat... § 19 Aufstieg aus der Laufbahngruppe der Mannschaften

(1) Mannschaften aller Laufbahnen können zu einer Laufbahn der Feldwebel zugelassen werden, wenn sie sich in einem Gefreitendienstgrad befinden, eine Hauptschule mit Erfolg besucht oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben haben und über einen förderlichen Berufsabschluss verfügen. Zugelassen werden kann auch, wer sich in einem Gefreitendienstgrad befindet und das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Realschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.
(2) Nach ihrer Zulassung führen sie im Schriftverkehr bis zu ihrer Beförderung zum Feldwebel ihre Dienstgradbezeichnung mit dem Zusatz ,,(Feldwebelanwärterin)", ,,(Feldwebelanwärter)" oder ,,(FA)". ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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Ob die Traumstelle dann noch frei ist, ist natürlich eine andere Frage (falls sich das auch auf den Standort/Verwendung und nicht nur auf eine Truppengattung bezieht).

Ralf

Es geht ja um den Diensteintritt, der muss vor dem 30. Lj sein, Warum bietet dir der Einplaner keinen früheren Dienstantritt an? Bspw. zum 01.06. (wenn die TSK so etwas anbietet). Einplaner können den Diensteintritt auch in Grenzen schieben.
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Chris12345

Er hat mir einen früheren Dienstantritt angeboten.
Da ich mich aber bis Anfang Juni in der Prüfungsphase befinde, möchte ich meine Ausbildung ungerne abbrechen.

Danke erstmal für die Antwort 😊

Ist es möglich 2 stellen zu blocken für einen Wiedereinsteller?

Ralf

Man kann auch 100 Stellen blockieren. Nur warum sollte das ein Einplaner machen. Es gilt schließlich die Stellen zu besetzen.
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Chris12345

Er könnte ja meine Traumstelle blocken. Ich würde am Tag der Ernennung zum SaZ, sofort einen Laufbahnwechsel machen. So wurde es mir vorgeschlagen.

So hätte ich wenigstens eine Garantie das ich die Stelle bekomme, die vorher ja sowieso für mich geblockt wurde

Sie würde ja von mir besetzt werden

F_K

Es geht nicht am "Tag der Ernennung", sondern erst mit Erreichen des Gefreitendienstgrades - also nach 3 Monaten ...

Chris12345


Ralf

Und wenn dein Chef sagt, den neuen OSG sehe ich noch nicht als Fw, ich befürworte zum jetzigen Zeitpunkt keinen Laufbahnwechsel?

Letztendlich muss man aber auch mal festhalten, dass hier vorsätzlich eine Laufbahnverordnung umgangen wird.
Und es wird ein Dienstposten auf der Strecke bleiben, nämlich der Msch-Dienstposten. Vielleicht ist das auch hinnehmbar, weil er einfach zu besetzen ist.
Aber wenn alle mitspielen und du mit den vielen wenn/falls leben kannst. Rechtlich jedenfalls umstritten.
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Christian Marschall

Der Chef muss schon begründen können warum ich nicht geeignet bin. Und da er mich nicht kennt kann er es nicht.

Man kann auch mit Menschen reden. Da ich mich bei ihm vermutlich vorstellen muss werde ich ihm und den Spieß den Sachverhalt

SolSim

Zitat von: Christian Marschall am 28. Februar 2019, 14:38:02
Der Chef muss schon begründen können warum ich nicht geeignet bin. Und da er mich nicht kennt kann er es nicht.

Man kann auch mit Menschen reden. Da ich mich bei ihm vermutlich vorstellen muss werde ich ihm und den Spieß den Sachverhalt

Und deswegen kann man er es eben doch, wenn er möchte ;)

F_K

ZitatDer Chef muss schon begründen können warum ich nicht geeignet bin. Und da er mich nicht kennt kann er es nicht.

Lustige Sichtweise - gerade mit dem Argument "kenne ich nicht", kann ich NICHT beurteilen und eben keine positive Eignung vergeben - sondern völlig berechtigt sagen, den schaue ich mir erstmal "an", und dann beurteile ich ggf. positiv.

Andi

Der Chef muss erst nach einem Jahr Dienstzeit eine Stellungnahme zum Bewerbungsvorgang abgeben. Vorher nicht, deswegen ist das ein "Wenn" weniger.
the rest is silence...

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Chris12345

Also kann ich erst nach einen Jahr einen Laufbahnwechsel beantragen?

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