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Berechnung Stehzeit für Beförderung

Begonnen von särsch, 15. März 2019, 11:25:48

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särsch

Zitat von: DeltaEcho am 16. März 2019, 13:40:14
Sitzt du den auf einer A13 Stelle und bist dort beordert, dies ist doch Voraussetzung um Major d.R. zu werden oder ?

Tue ich.

Zitat von: Tommie am 16. März 2019, 15:35:35
Weiterhin sollte man berücksichtigen, dass für eine Beförderung zum Major d. R. 24 Wehrübungstage notwendig sind, davon 12 auf einem höher bewerteten Dienstposten und eine Beurteilung zwingend erforderlich ist! Während eines Lehrgangs an der OSH wird und darf keine Beurteilung erstellt werden, daher wäre eine weitere RDL von mindestens 12 zusammenhängenden WÜb-Tagen notwendig, um befördert werden zu können!

Das ist korrekt. Entsprechend schrieb ich, dass ich im Juni oder Juli nochmal auf RDL bin.

Zitat von: TommieUnd: Für eine Einstellung als Major ist der Dienstgrad Major zwingend erforderlich, zumindest bei der Kombination Wiedereinstellung mit bereits erdientem Dienstgrad! Nur, weil man theoretisch Major werden könnte, stellt einen niemand als solcher ein! Der Plan, bis zum November zu warten und dann als Major einzusteigen, wird vermutlich die erste Feindberührung nicht überleben ;) !

Das hätte ich gerne nochmal genauer erklärt, was dies verhindern könnte.

särsch

Zitat von: DeltaEcho am 16. März 2019, 13:40:14
Meine ganz persönliche Meinung wäre es eine Frechheit, einfach den Dienstantritt auf den 1.11 zu legen, dann Major d.R. zu werden und als Major statt als Hptm wieder einzusteigen.

Du würdest an dieser Stelle deinen (selbst zu wählenden!) Dienstantritt nicht nach hinten verschieben, um ggf. als Major einzusteigen, sondern großzügigerweise und aufopferungsvoll noch mindestens 3 Jahre warten?

Ralf

Nicht vergessen sollte man auch den Bedarf. Es kann auch gut sein, dass nur A11-DP für die Besetzung vorhanden sind und kein A13. Der Bedarf auf A11 ist ungleich höher als bei den A13.
Könnte ggf. zu einem Einstellungshinderungsgrund werden, wenn man Major ist. Das sollte zwingend vorher alles abgeklärt werden.
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särsch

Zitat von: Ralf am 16. März 2019, 17:53:40
Nicht vergessen sollte man auch den Bedarf. Es kann auch gut sein, dass nur A11-DP für die Besetzung vorhanden sind und kein A13. Der Bedarf auf A11 ist ungleich höher als bei den A13.
Könnte ggf. zu einem Einstellungshinderungsgrund werden, wenn man Major ist. Das sollte zwingend vorher alles abgeklärt werden.

Das ist vollkommen richtig. In meinem Fall erfolgt eine Einstellung auf einem A13/14-Dienstposten.
Aber eine Frage dazu: eine Beförderung könnte man ablehnen? Eben genau aus dem von Ralf genannten Grund.

Ralf

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Peter_78

Zitat von: särsch am 16. März 2019, 19:44:06
In meinem Fall erfolgt eine Einstellung auf einem A13/14-Dienstposten.  ...

Hallo särsch! Erst mal gratuliere ich zu deinem Entschluss und natürlich auch dazu, dass es mit der Wiedereinstellung klappt! Meine folgenden Fragen basieren auf einem hoher Eigegeninteresse zum Thema Wiedereinstellung. Meine Fragen sind also nicht von Neid oder Missgunst geprägt!

Anfangs hast du geschrieben, dass du zum 01.10.2019 wieder eingestellt wirst und an anderer Stelle, dass du auch den termin deiner Wiedereinstellung auf den 01.11. verschieben würdest/könntest.

Nun meine Fragen dazu:

1.) Ist der Termin der Wiedereinstellung so flexibel planbar/durchführbar? Ich dachte er steht bei dir bereits mit dem 01.10.2019 fest?

2.) Warum erfolgt deine Wiedereinstellung als Hptm. d.R. auf einem A13/A14-DP?

3.) Hast du von BAPersBw alle diese Auskünfte (Datum Wiedereinstellung + Einplanung auf A13/A14-DP + Teilnahme am TL I) bereits schriftlich erhalten, oder ist das eine vorläufige Planung mit deinem Personalführer?

Also wie gesagt, bitte nicht falsch verstehen, ich frage wirklich aus Interesse und nicht aus Missgunst!!!  :)


Peter_78

Und noch eine Frage:

4.) Mit welcher Verpflichtungszeit trittst du wieder in die Bundeswehr ein, als SaZ 25 mit einer Restdienstzeit von X Jahren (da ja die aktive Vordienstzeit sowie alle RDLs angerechnet werden)?

Tasty

Meine Meinung: Beförderung zum M dR abwarten, danach wiedereinstellen. Ist aus meiner Sicht der attraktivere und sinnvollere Weg.

Peter_78

Zitat von: Tasty am 29. März 2019, 11:56:53
Meine Meinung: Beförderung zum M dR abwarten, danach wiedereinstellen. Ist aus meiner Sicht der attraktivere und sinnvollere Weg.

Sehe ich auch so und finde, dass das keine Frechheit ist, sondern eine Möglichkeit, wie sie seitens der Bundeswehr angeboten wird.

Peter_78

Ich habe zwei Fragen, die leider auch nach einiger Recherche mir immer noch offen bleiben.

Kann eine Beförderung zum Maj. d.R. im selben Jahr erfolgen, in dem eben erst die Beförderung zum Hptm. d.R. erfolgte, wenn man die Voraussetzungen von einer Wehrdienstdauer von 36 Tagen u. davon 12 Tage in einer höher bewerteten Verwendung absolviert hat und natürlich auch bereits 10 Jahre seit Ernennung zum Offizier vergangen sind?

Konkret:
1. RDL im April/Mai 2019 gesamt 40 Tage, inkl. Beförderung zum Hptm. d.R.
2. RDL geplant Oktober 2019 gesamt 12 Tage als S3StOffz

Ist für die Beförderung zum Maj. d.R. auch eine Beorderung auf einem Maj-DP notwendig?

F_K

Nein - weil mindestens ein Jahr zwischen zwei Beförderung liegen muss (es gibt Ausnahmen, aber nicht für Offz).

KlausP

Zitat... Ist für die Beförderung zum Maj. d.R. auch eine Beorderung auf einem Maj-DP notwendig? ...

Ja.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Eisensoldat

Ich meine zu wissen (KlausP??) dass der Kamerad insgesamt 24 Tage üben muss, davon 12 am Stück, auf einem Maj-DP, eine Beurteilung bekommt, und dann frühestens zum April/Mai 2020, befördert werden kann

F_K

@ Eisensoldat:

Ja, 24 Tage, 12 auf der höher dotierten Verwendung (hier also M oder M/OTL Dienstposten), dann natürlich BEURTEILUNG, dann UMPLANUNG vom Hptm Dienstposten (Beorderung) auf M oder M/OTL Dienstposten.

Wir haben hier also die klassischen Herausforderungen:

- passender Beorderungsdienstposten
- 1 Jahr zwischen zwei Offz Beförderungen
- Beurteilung auf höher dotiertem Dienstposten

... wenn das alles erfüllt ist, und die Beurteilung von der "Reihung" ausreichend gut ist, dann ist die früheste Möglichkeit wohl Mai 2020.

KlausP

Zitat von: Eisensoldat am 15. Mai 2019, 08:22:52
Ich meine zu wissen (KlausP??) dass der Kamerad insgesamt 24 Tage üben muss, davon 12 am Stück, auf einem Maj-DP, eine Beurteilung bekommt, und dann frühestens zum April/Mai 2020, befördert werden kann

Trotzdem braucht er einen entsprechend dotierten Beorderungsdienstposten. Ein Aktiver wird ja auch nicht Major auf einem Hauptmannsdienstposten. Und ja, zwischen zwei Beförderungen muss mindestens ein Jahr liegen, die anderen Kriterien (Anzahl der RDL-Tage, Beurteilungen) nicht gerechnet.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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