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Prümienzahlung bei Mangel ATN nur mit Weiterverpflichtung ?

Begonnen von Das1968, 17. März 2019, 10:20:28

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Das1968

Hallo Kameraden,

ich (bereits SAZ 25) spiele mit dem Gedanken mich mit meinem Zivil erlernten Beruf (Koch) für die Laufbahn der Unteroffiziere zu bewerben. Für mich ist jetzt nicht ganz klar ob, und wenn sie noch gezahlt wird nur im Zuge einer Weiterverpflichtung gezahlt würde, oder ob hier die Voraussetzung ausreicht diese ATN zu besetzen.
Und ich würd mich freuen wenn mir da jemand allgemein was zu den ATN Mangel Prämien sagen kann.

Vielen Dank im Voraus

Ralf

Es muss eine Verlängerung der Dienstzeit erfolgen, nur dann. So sind die gesetzl. Grundlagen.
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BSG1966

Die Prämien sind Verpflichtungsprämien, nicht Zuschläge. Sprich: die Firma zahlt Ihnen was, damit Sie bei Ihr anfangen bzw. länger bleiben, da auf Ihrer Verwendung ein Mangel besteht. Wenn Sie schon da sind, muss die Bundeswehr ja keine Anstrengungen unternehmen, Ihnen die Verpflichtung schmackhaft (haha, Koch) zu machen. Also gehen Sie in dem Falle leer aus.

Klingt hart, ist aber so. Klar ist das doof, dass die, die schon da sind, in die Röhre gucken.

Gaszkin

nebenbei aus reinem Interesse,

ist der VpflUffz mittlerweile eine mangel ATN ?

MkG

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Unter Regelungen online findet man die aktuelle Vorschrift mit den Mangelfachbereichen. Auch in Wiki gibt es eine eigene Seite dafür. Es macht schon Sinn dort nachzuschauen, weil es ja auch Einschränkungen auf bestimmte OrgBer geben kann.
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Das1968

Zitat von: Gaszkin am 19. März 2019, 06:35:11
nebenbei aus reinem Interesse,

ist der VpflUffz mittlerweile eine mangel ATN ?

MkG

War es zeitweise, tatsächlich. Ein Kamerad hat sich für 16 Jahre über ein schönes Sümmchen freuen dürfen =)

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