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Wer entscheidet endgültig über Auslandseinsätze?

Begonnen von alida, 19. März 2019, 17:07:30

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alida

Guten Tag,

ich habe mich auf der Suche nach einer Antwort bereits durch das Internet geschlagen, aber irgendwie sehe ich mittlerweile den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Es geht um Folgendes:

Wer bestimmt, ob und wohin die Bundeswehr Soldaten in den Auslandseinsatz schickt?

Oberste Befehlsgewalt über die Bundeswehr hat doch die Verteidigungsministerin (bzw. Im Verteidigungsfall die Bundeskanzlerin). Aber der Bundestag muss einem Auslandseinsatz auch zustimmen aufgrund des Parlamentsbeteiligungsgesetzes. Bedeutet das, das Verteidigungsministerium schlägt im Grunde nur vor, wie viele Soldaten wann in den Auslandseinsatz gehen und der Bundestag entscheidet dann, ob diesem Vorschlag stattgegeben wird? 

Es tut mir leid, wenn die Frage etwas dumm wirkt, aber ich stehe gerade echt auf dem Schlauch.

Vielen Dank schonmal für Ihre Antworten 


wolverine

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justice005

Wenn innerhalb der Regierung die Idee aufkommt, sich an einem Einsatz zu beteiligen oder selbst einen durchzuführen, dann entwickelt das BMVg (ggf. zusammen mit dem unterstellten Bereich) den sogenannten militärischen Ratschlag. Das bedeutet, es wird geprüft, was die Bundeswehr personell und materiell leisten kann und welchen Auftrag sie erfüllen kann. Die Regierung (also die Kanzlerin und die übrigen Minister) beschließen dann die Beteiligung der Bundeswehr. Dann wird (m.W.n. durch das BMVg) ein Bundestagsmandat erstellt und dieses wird auch mit anderen Ministerien abgestimmt (z.B. mit dem Auswärtigen Amt, dem Justizministerium usw.). Wenn sich dann alle einig sind über Art und Umfang der des Einsatzes legt die Regierung dem Bundestag dieses Mandat zur Zustimmung vor. Der Bundestag kann also nur ja oder nein sagen. Wenn der Bundestag zugestimmt hat, ist für alles Weitere dann das BMVg zuständig. Dort werden die entsprechenden Befehle und Weisungen geschrieben und jeder einzelne Bereich tut dann das was er zu tun hat. Das BMVg organisiert alles auf strategischer Ebene, das Einsatzführungskommando auf operativer Ebene. Die Teilstreitkräfte und die anderen OrgBereiche stellen Personal und Material bereit, kümmern sich um die Ausbildung und unterstellen die einsatzbereiten Truppen schließlich dem Einsatzführungskommando. Und dann geht's los.

Das ist natürlich nur seeeehr grob dargestellt, aber ich hoffe, es hilft etwas.

miguhamburg1

Lieber Justice, FAST richtig. Das BMVg bereitet den Antrag für das Bundestagsmandat an den Bundestag vor, den dann die gesamte Bundesregierung in den DBT einbringt. In diesem Antrag wird dann genau der Auftrag für die deutsche Beteiligung beschrieben mit einer groben Darstellung der ROE.

Justice006

Ok, wobei die ROE ein Teil des Operatonsplans sind, und der wird in einem multinationalen Einsatz auf multinationaler Ebene erstellt. Richtig ist aber, dass in einem Bundestagsmandat die völkerrechtlichen und die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt sind. Die ROE wiederum müssen dem Völkerrecht entsprechen.

justice005


miguhamburg1

Deswegen schrieb ich ja auch "grobe Darstellung der ROE" - denn die wollen die BT-Abgeordneten sehen, bevor sie zustimmen oder eben nicht.

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