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Umzug der Flugbereitschaft nach Berlin

Begonnen von Angemon84, 13. Januar 2019, 10:40:59

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Angemon84

ZitatAm neuen, fertigen Regierungsterminal am BER ist bereits alles fertig - auch der Parkplatz für den Kanzlerinnen-Flieger. Hier sollen für einige Jahre Staatsgäste, Kanzlerin und Bundesregierung ein- und auschecken. Doch der nagelneue Bau soll bis Oktober 2020 leer stehen und wird extra militärisch bewacht. Denn der Bund will das fertige Interims-Regierungsterminal, wie berichtet, trotzdem erst mit der geplanten BER-Eröffnung in Betrieb nehmen – und mit der Flugbereitschaft nicht vorher aus Tegel umziehen.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/flughafen-berlin-brandenburg-ber-ein-besuch-auf-der-baustelle/23762114.html

Ein Umzug würde ja auch den künftigen MMF/A330-Verband in Köln Wahn entgegenkommen. Welche Flugzeugtypen werden den nun 2020 nach Berlin verlegen? Beschränkt sich das nur auf die Hubschrauber Cougar oder kann man zur Freisetzung von Raumkapazitäten ein paar Flugzeuge von Wahn nach Berlin verlegen?
ZitatDas Rollfeld für fünf Jets der Flugbereitschaft der Bundeswehr oder ausländischer Staatsgäste wird noch betoniert, Weihnachten soll alles fertig sein.

Wenn die Bundesregierung denn wollte, könnte sie ab dem kommenden Jahr ihre Regierungsflugzeuge von dem Flughafen Schönefeld/BER starten lassen anstatt wie bisher an der Nordseite des Flughafens Tegel.
https://www.morgenpost.de/flughafen-BER/article215262183/Fertiges-Regierungsterminal-am-BER-wartet-auf-Staatsgaeste.html

Die Planungen für den vollständigen Umzug sehen doch 2028 vor, d.h. zu der endgültigen Infrastruktur.

LwPersFw

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Deepflight

Die Information von LwPersFw trifft vollkommen zu.

Abgesehen davon ist der Weggang der FlBschft BMVg
Nach Berlin, genauer genommen der evtl. anstehende Folgeauftrag
am Standort Köln nichts, dass hier im Forum diskutiert gehört weil die Details die über das, was in der Presse stehen, hinausgehen, VS-NfD oder höher eingestuft.

Empfehle daher hier dicht zu machen.

35Cent

Zitat von: Deepflight am 23. März 2019, 07:03:42
Die Information von LwPersFw trifft vollkommen zu.

Abgesehen davon ist der Weggang der FlBschft BMVg
Nach Berlin, genauer genommen der evtl. anstehende Folgeauftrag
am Standort Köln nichts, dass hier im Forum diskutiert gehört weil die Details die über das, was in der Presse stehen, hinausgehen, VS-NfD oder höher eingestuft.

Empfehle daher hier dicht zu machen.
Lol
Natürlich gehört das hier hin... Die Infos hierzu sind doch alle öffentlich.
Wüsste auch nicht wer entscheidet was 100% vs nfd ist.

Deepflight

"Alles Öffentlich" ist da sicherlich mal nix
Gibt Details die in der Presse bekannt sind, der große Teil aber ganz bestimmt mal nicht.

Die Entscheidung, was welcher Klassifizierung unterliegt obliegt den höheren Kommandobehörden bzw. dem BMVg direkt.

Und da weder das genaue Fähigkeitenportfolio, noch Personalstärken o.Ä. - mal abgesehen von irgendwelchen Spekulationen - bisher offiziell vom BMVg bestätigt sind gehört das auch nicht hier her.
Ist genau das gleiche wie bei der öffentlichen Diskussion über VS-NfD eingestuften Dienstvorschriften. Punkt.

KlausP

Zitat... Wüsste auch nicht wer entscheidet was 100% vs nfd ist. ...

Der Herausgeber (und nurder) legt den Geheimhaltungsgrad für ein Dokument fest (siehe die aktuelle Geheimhaltungsvorschrift der Bw- wie auch immer die jetzt heisst). Und selbst die Einstufung "offen" bedeutet noch lange nicht, dass etwas auch öffentlich verbreitet werden darf.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Deepflight

Eben, besser kann man es nicht beschreiben.

Daher bitte ich darum, hier dicht zu machen.

35Cent

Ist ja alles richtig aber auch hier ist
Zitat von: KlausP am 23. März 2019, 09:43:40
Zitat... Wüsste auch nicht wer entscheidet was 100% vs nfd ist. ...

Der Herausgeber (und nurder) legt den Geheimhaltungsgrad für ein Dokument fest (siehe die aktuelle Geheimhaltungsvorschrift der Bw- wie auch immer die jetzt heisst). Und selbst die Einstufung "offen" bedeutet noch lange nicht, dass etwas auch öffentlich verbreitet werden darf.

Exakt und genau darum geht es
Es ist absolut individuel. Es gibt keine generelle Einstufungsstelle die sagt information a ist VS NFD.
Und nur weil einer seine Informationen aus einer NFD Präsentation hat heißt das nicht das die Informationen auf anderen wegen nicht auch offen sein kann.

Beispiel
Chef macht ne Vortrag über Umzug und Beschaffung der Flugbereitschaft nach Weeze. Er deklariert den VS NFD.
Zeitgleich gibt's im Bundestag ne Anfragen mit Ergebnis Dokumenten die das gleiche Aussagen und offen sind.
Sollen wir jetzt aufhören darüber zu reden nur weil ihr Chef das bei seinem Vortrag VS NfD eingestuft hat?

Ich denke nicht.

LwPersFw

#8
Ich denke jeder hat verstanden was gemeint ist.

1.
Inhalte aus Dokumenten... gleich welcher Art ... die VS-NfD und höher sind... haben hier im Forum nichts zu suchen.
Ebenso dienstliche Vorgänge, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen!

2.
Alles was in Drucksachen des Bundestages/Bundesrates/etc. der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, kann uneingeschränkt genutzt werden. Ebenso Vorschriften, die das BMVg selbst frei gibt, z.B. im Rahmen IFG, Reservistenarbeit.

3.
Eine Diskussion über bestimmte Vorgänge ist zulässig, wenn 1. beachtet wird.
Wir leben in einer Demokratie.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

FoxtrotUniform

@35 ct: Natürlich gibt es auch Informationen, Dokumente, Dateien, Variablen, Abbildungen, Bauteile usw. die nicht durch den Herausgeber, sondern eine andere Stelle klassifiziert wurden (und zwar die Spanne Öffentlich bis Streng GEHEIM). Ebenso gibt  es Fälle, in denen der umgekehrte Fall vorliegt und etwas deklassifiziert.

Das Beispiel mit dem Vortrag des Chefs ist gut, denn es kann gut seien, dass dieser die Summe aller offenen Informationen als VS - NfD klassifiziert hat. Bei Nachrichtendiensten ist dies Gang und Gebe.
Und wenn eine Information "Offen" eingestuft wurde, unterliegt diese der Amtsverschwiegenheit und dard eben nicht öffentlich (!) - zum Beispiel in diesem Forum - diskutiert werden.

Was die Flugbereitschaft BMVg angeht, wurde hier bisweilen nur Informationen publiziert die öffentlich zugänglich sind. Das mag daran liegen, dass nur unmittelbar Beteiligte Kenntnis über Details (zum Beispiel die Arbeitsgliederung hinsichtlich dem Zielbetrieb gem. SollOrgPers oder Verfahren mit dem BKA) haben. Selbst das OM F aka FBH V ist nicht für jeden zugänglich.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

35Cent

Zitat von: LwPersFw am 23. März 2019, 10:16:08
Ich denke jeder hat verstanden was gemeint ist.

1.
Inhalte aus Dokumenten... gleich welcher Art ... die VS-NfD und höher sind... haben hier im Forum nichts zu suchen.
Ebenso dienstliche Vorgänge, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen!

2.
Alles was in Drucksachen des Bundestages/Bundesrates/etc. der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, kann uneingeschränkt genutzt werden. Ebenso Vorschriften, die das BMVg selbst frei gibt, z.B. im Rahmen IFG, Reservistenarbeit.

3.
Eine Diskussion über bestimmte Vorgänge ist zulässig, wenn 1. beachtet wird.
Wir leben in einer Demokratie.

Und weil wir in einer Demokratie leben müsste man nachweisen das etwas unter 1. Fällt und nicht unter 2. .
Bis dahin sollte man jegliche Diskussion zulassen.



sledgehammer

@LwPersFw

Der Bericht "Einsatzbereitschaft Bundeswehr" ist nun als geheim eingestuft.
Wie nun damit umgehen wenn nachträglich was als "geheim" eingestuft wird?

Deepflight

Die Soldaten hier im Forum können das sehr gut prüfen, @35Cent.
Da fehlt es dann aber auch in aller Regel nicht an der Einsicht, wenn ein Thema oder Details eines Themas eingestuft sind..naja anderes Thema!
Deine bockige Art spricht auf jeden Fall Bände ;)

Bei dem genannten Bericht zur Einsatzbereitschaft ist es auch ganz einfach: Als Soldat an seine Pflicht zur Verschwiegenheit erinnern und mit Externen nicht drüber quatschen. Und wenn es zu einem Gespräch kommt nix sagen, dass nicht öffentlich verfügbar ist.
Kann sonst deutlich Ärger geben...

32Cent

Was für Bände spricht das denn genau?

Ich lasse mir halt nicht von irgendwem sagen was ich sagen darf weil er meint es fällt und VS NFD.

KlausP

Es geht auch nicht darum, was sie sagen dürfen, das ist Ihre Entscheidung.
Wenn Andere der Meinung sind, dass sie nichts sagen, weil etwas als VS eingestuft ist, ist das deren Entscheidung und eben zu respektieren. Wenn Sie das nicht können oder nicht wollen, sind Sie hier deutlich an der falschen Adresse.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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