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Mit welchen Dienstgrade steige ich wieder ein?

Begonnen von lcsstpl, 09. April 2019, 13:29:03

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lcsstpl

Hallo,

ich hätte folgende Frage:

Ich habe bereits einen 22-monatigen FWDL geleistet. Bei meinem Ausstieg aus der Bundeswehr habe ich den Dienstgrad Hauptgefreiter gehabt.
Nun möchte ich nach meiner Ausbildung wieder in die Bundeswehr einsteigen.
Ich möchte eine 13-Jährige Feldwebellaufbahn im Truppendienst beginnen.

Mit welchen Dienstgrad steige ich wieder ein? Bin ich bereits dann Unteroffizier oder weiterhin Hauptgefreiter?

P.S.: Wie viel Sold würde man als HG (FA) bzw Uffz bekommen? Eine grobe Schätzung wäre mir schon hilfreich!

Vielen Dank für eure Antworten!  :)


Löwe von Eutin

Dein Nettoauszahlungsbetrag wird wohl so bei ca. 1900€ liegen.

Quelle:
https://www.bundeswehrkarriere.de/blueprint/servlet/blob/141958/afeac05ed301f3bdb114f746e5cf59d8/bezuegebeispiele-feldwebel-03-2018-data.pdf

Der Trend in der Feldwebellaufbahn im Truppendienst geht zu Verpflichtungszeiten von 15 Jahren, falls dir 2 Jahre bereits angerechnet werden, könnten es 17 Jahre werden.

KlausP

Zitat... Wie viel Sold würde man als HG (FA) bzw Uffz bekommen? Eine grobe Schätzung wäre mir schon hilfreich!  ...

Das können Sie sich so ziemlich genaui ausrechnen lassen. Dazu gibt es diverse Gehaltsrechner, wenn Sie als Suchwort "Bundesbesoldungsordnung A" oder "Besoldungstabellen Bund" eingeben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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Da es im Truppendienst keine Unteroffiziere ohne Portepee gibt, kann man folglich auch nicht mit diesem Dienstgrad einsteigen. Einzige Ausnahme wäre eine Übernahme aus der Laufbahn Unteroffiziere des allgemeinen Fachdienst.

RefüPerser d.R.

Leider so nicht richtig ! Auch ich muss meine erste Antwort zurücknehmen.


Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung - SLV)
§ 16 Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter

(1) Die Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter ist nach folgenden Dienstzeiten zulässig:
1.zum Gefreiten nach drei Monaten,
2.zum Obergefreiten nach sechs Monaten,
3.zum Unteroffizier nach zwölf Monaten,
4.zum Stabsunteroffizier nach 24 Monaten

Also sollte auf Grund der Vordienstzeit auch eine Einstellung als Uffz (FA) möglich sein.

F_K

@ RefüPerser:

Ist es nicht so, dass die Personalführung die Beförderung von der Absolvierung bestimmter Ausbildungsabschnitte abhängig macht?
Also z. B. den erfolgreichen Abschluss eines lehrganges, denn der HptGefr als FWDL bestimmt nicht besucht hat?

.. und daher eher ein Beförderung mit den FA kameraden des gleichen Einstiegsdatums zu erwarten ist (also nach einem Jahr)?

(ich bin aber kein Personaler ...)

Wüstensand

Im Truppendienst dürfte es doch relativ einfach sein? Ohne Uffzlehrgang kein Uffz?

RefüPerser d.R.

Dem ist nicht so ! Laufbahnwechsler (über 12 Monate Dienstzeit) zum Beispiel werden auch auf Grund ihrer Stehzeit mit der Ernennung zum FA zum Uffz befördert !


KillBurn93

Ralf die Beförderung nach positiver Prognose gilt für MA/UAs. BA/FAs werden nach Stehzeit befördert :D
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

KillBurn93

Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

KlausP

Stimmt. Mein Fehler.

ZitatIm Namen geirrt meinte natürlich KlausP statt Ralf.

Das passiert hier inzwischen öfter mal.  ;D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

lcsstpl

Zitat von: RefüPerser d.R. am 09. April 2019, 14:46:41
Leider so nicht richtig ! Auch ich muss meine erste Antwort zurücknehmen.


Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung - SLV)
§ 16 Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter

(1) Die Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter ist nach folgenden Dienstzeiten zulässig:
1.zum Gefreiten nach drei Monaten,
2.zum Obergefreiten nach sechs Monaten,
3.zum Unteroffizier nach zwölf Monaten,
4.zum Stabsunteroffizier nach 24 Monaten

Also sollte auf Grund der Vordienstzeit auch eine Einstellung als Uffz (FA) möglich sein.

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

Wenn ich es also richtig verstanden habe, werde ich in meiner neuen GA (letzte liegt ja knapp 5 Jahre zurück, daher muss ich wiederholen) mit Uffz (FA) ein?

Da ich schon 22 Monate gedient habe, könnte ich dann auch bereits theoretisch  nach 2 Monaten zum StUffz befördert werden?

Wenn ich falsch liege, einfach korrigieren! Danke!

KlausP

Es kann sein, dass Sie als Uffz (FA) eingestellt werden, muss aber nicht.

Wenn Sie beim Heer (oder als Heeresuniformträger in der SKB) eingestellt werden, haben Sie keine GA sondern beginnen mit dem 6monatigen Feldwebelanwärterlehrgang (siehe mein erster Link).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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