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Dienstantritt mit FWDL überbrücken?

Begonnen von Guest4454, 19. April 2019, 16:22:47

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Guest4454

Hallo,

Ich hab einen Dienstantritt zum 01.03.2020, ist es möglich die Zeit davor mit einem FWDL zu überbrücken? Beende nächsten Monat meine Ausbildung und wäre dann sogesehen frei, sofern sich nichts anderes ergibt

Ralf

Das ist ein anderer Status, die Dienstzeit würde angerechnet werden und damit sich auch deine Beförderungszeiten verändern. Vorgesehen ist das nicht, aber fragen kostet auch nichts.
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Guest4454

Wenn das nicht klappt, würde es Sinn machen die Stelle zum 1.3 aufs Eis zu legen, mich erstmal für den FWDL zu entscheiden und mich daraus auf die gewünschte Stelle nochmal zu bewerben? Es sieht  ganz danach aus, das nächsten Monat Ausbildungsende ist.

A-Bomb

Nein auf keinen Fall. Ich verstehe auch nicht ganz was du damit bezwecken willst. Du könntest auch ein FSJ oder ähnliches machen. Oder arbeiten gehen.
Dran, Drauf, Drüber!

Semper Communis

dunstig

Verstehe ich auch nicht. Ich bin bis heute froh, die Monate bis zum Dienstantritt genutzt zu haben und alle möglichen Länder zu bereisen. Von den Erfahrungen konnte ich auch nach Dienstantritt oft profitieren. War mit die beste Zeit meines Lebens.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Guest4454

Wenn sich bis nächsten Monat kein Job finden lässt, fände ich es gut mit einem FWDL zu starten, dort kann ich ja auch Erfahrung sammeln, sofern sich eben nichts anderes ergibt.

KlausP

Ich würde es bleiben lassen. Was ist, wenn Sie sich in der GA verletzen und anschließend nur noch mit Einschränkungen oder gar nicht mehr dienstfähig sind? Dann können Sie die Einstellung zum 01.03.20 unter Umständen vergessen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Verteidiger

Zitat von: KlausP am 22. April 2019, 20:06:59
Ich würde es bleiben lassen. Was ist, wenn Sie sich in der GA verletzen und anschließend nur noch mit Einschränkungen oder gar nicht mehr dienstfähig sind? Dann können Sie die Einstellung zum 01.03.20 unter Umständen vergessen.

Sehe ich anders. Schaden kann es auf keinen Fall. Sie lernen die Bundeswehr schon mal kennen. Ob es klappt kann Ihnen erstmal keiner, aber probieren Sie es aus

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