Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag

Begonnen von Sternschnuppe, 29. April 2019, 22:08:16

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Sternschnuppe

Hi! Hoffe hier auf Antworten zu stoßen. Mein Ex (Soldat) versucht mir leider beim Thema Unterhalt für unser gemeinsames Kind Steine in den Weg zu legen bzw. sein Einkommen zu schmälern.

Für die Berechnung des Unterhaltssatzes hielt er Einkommen über Trennungsgeld und Familienzuschlag zurück. Auf Nachfrage erklärte er mir, sein Trennungsgeld wurde gestrichen, da sein Dienstposten verlegt wurde. Er arbeitet aber immer noch an dem Ort wo er die letzten Jahre stationiert war. Das TG hat er wohl schon während unserer Beziehung nicht mehr bekommen, so sagte er es jetzt. In der Beziehung hat er das komischerweise nie erwähnt. Ist es möglich kein TG mehr zu erhalten unter oben genannten Bedingungen? Bin unschlüssig ob er ehrlich ist. Dazu die Frage - wird TG gesondert abgerechnet auf einen extra Lohnzettel und wird dieses auch extra überwiesen?

Desweiteren behauptet er keinen Familienzuschlag zu bekommen weil unser Kind bei mir lebt. Er müsste aber doch den FZ anteilig bekommen, richtig? Vaterschaft ist anerkannt und benötigte Unterlagen habe ich an das Bundesverwaltungsamt nach Kiel geschickt.

Noch eine Frage, die vielleicht manchen sauer aufstößt. Würde mir die Bundeswehr schriftlich Auskunft geben ob er TG und / oder Familienzuschlag erhält? Leider hat das BVA keine Telefonnummer öffentlich an die ich mich wenden kann um nachzufragen. Bei seinen Spieß möchte ich hintenrum ungern nachfragen um das Arbeitsklima nicht zu gefährden.

Ich Danke voraus schon für die Antworten.

KillBurn93

Beim Thema Familienzuschlag bin ich raus aber Trennungsgeld ist wird rückwirkend beantragt. Also erfolgt eine separate Abrechnung und Überweisung. Sollten Sie z.b während der Zeit umgezogen sein kann es sein das der Anspruch auf TG verwirkt wurde. Diese Dinge können Sie aber online in den entsprechenden Gesetzen einsehen und für Ihre Situation abgleichen.
Zu Ihrer letzten Frage:
Kann ich Ihren Arbeitgeber anrufen und dieser gibt mir eine ausführliche Auskunft darüber was Sie verdienen und wenn ja welche Zuschläge Sie erhalten? Ich denke das können Sie sich also selber beantworten ::)
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

Sternschnuppe

Vielen Dank für die Antwort. Ein Umzug fand nicht statt. Daraus schließe ich dann, dass er versucht sein Einkommen bewusst zu verschleiern. Trennungsgeld würde bei ihm 100-200€ Einkommen pro Monat ausmachen. So hatte er es mal gesagt.

Das ist mir schon klar. Ich möchte keine Auskunft über die Höhe der Posten, mir würde eine Information reichen, dass er diese Zuschüsse erhält damit er diese nicht verheimlicht um den Unterhalt zu drücken.

KillBurn93

Es gibt Mittel und Wege um jeden einzelnen Posten seines Einkommens aufzudecken allerdings ist die Bundeswehr da der falsche Ansprechpartner. Ein Anwalt kann dazu sehr viel mehr sagen und auch Möglichkeiten aufzeigen.
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

KlausP

Der Familienzuschlag ist Bestandteil der Besoldung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tasty

Zitat von: Sternschnuppe am 30. April 2019, 00:38:49
Das ist mir schon klar. Ich möchte keine Auskunft über die Höhe der Posten, mir würde eine Information reichen, dass er diese Zuschüsse erhält damit er diese nicht verheimlicht um den Unterhalt zu drücken.

Trennungsgeld ist ein Ersatzleistung für Mehrbelastung, die er von seinem bereits versteuerten Einkommen getragen hat. Das willst Du ihm jetzt auch noch wegnehmen? Bah....🤢

(Wenn Du Dein eigenes Leben führen willst ohne auf andere Rücksicht zu nehmen und Kompromisse machen zu müssen, dan sorge auch selber für Dich - meine Meinung!)

Sternschnuppe

Bah ist nur, wenn man seinem Kind nicht mal den Mindestunterhalt trotz einem Einkommen von weit über 2000€ netto zahlt (Ohne TG und FZ). Ein Vater (und auch Mutter) ist seinem Kind Unterhaltspflichtig. Dieses Pflichten kommt er aber nicht korrekt nach, da er Einkommen verheimlicht. Von Betreuungsunterhalt rede ich noch nicht mal. Auch da wäre er verpflichtet. Aber mit solchen Antworten hab ich gerechnet.

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Rekrut84

Vielleicht solltest du grundsätzlich weniger mutmaßen und ihm etwas Böses unterstellen. wie hier schon angedeutet wurde, gibt es Gründe die den Anspruch auf Trennungsgeld erlöschen lassen können.
Welche das sind steht in den Gesetzen.
Auch die Auskünftspflicht und die Berechnung des Unterhaltes ist den Gesetzen geregelt.
Du scheinst ja sehr gut nachlesen zu können was seine Pflichten sein sollen, dann sollte es auch kein Problem für dich sein Dir die Infos zu deinen Fragen zu erarbeiten. Klappt das nicht, dann musst du einen Anwalt beauftragen und ich in einem Forum versuchen kostenlos eine solche Rechtsberatung zu erhalten.

Zudem sagt ein Einkommen von 2.000€ netto rein gar nichts über die Unterhaltshöhe aus, denn es kommt immer auf den Einzelfall an, was für berücksichtigungsfähige Kosten diesen Betrag als Unterhaltsgrundlage  schmälern können.
Denn was dir vielleicht entfallen ist, er hat nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte!

Andi

Keine Ahnung, warum hier gleich so aggressiv reagiert wird, aber ich denke das ist Tastys unangemessenem Beitrag zu verdanken und der verständliche Reaktion darauf (immerhin wissen wir jetzt, das Tasty geschieden ist und bei dem Thema offenbar rot sieht).

@Sternschnuppe: Entweder du vertraust ihm oder dein Anwalt lässt das ganze gerichtlich überprüfen. Du selbst hast keine Handhabe das selbst zu tun und pauschal kann man nicht sagen "ist so oder so", da es in solchen Fragen immer eine Einzelfallbetrachtung ist, was jemand ausgezahlt bekommt. Fakt ist aber, dass jede geleistete Zahlung - auch Trennungsgeld - auf dem Gehaltsnachweis ausgewiesen wird, den dein Mann erhält.

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

tank1911

Zitatdass jede geleistete Zahlung - auch Trennungsgeld - auf dem Gehaltsnachweis ausgewiesen wird, den dein Mann erhält

Trennungsgeld wird nicht ausgewiesen. Da es nicht mehr nachversteuert wird, taucht es gar nicht mehr auf. Da müsste man schon die Lohnsteuerbescheinigung bemühen wahrscheinlich.

Andi

Bei mir wird es als Lediger nicht versteuert/versteuert nachträglich ausgewiesen. Gleiches dürfte wohl auch für den Ex gelten.
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

RefüPerser d.R.

TG § 6 steuerfrei !
TG § 3 nach drei Monaten steuerpflichtig

Sternschnuppe

Zu den äußerst netten Beiträgen. Die Unterhaltshöhe berechnet sich aus allen Einnahmen und Ausgaben (insofern relevant) d.h. auch das Trennungsgeld fällt mit in die Berechnung rein um den Satz laut Düsseldorfer Tabelle zu ermitteln. Er macht seinen Fahrtweg zur Arbeit ja auch geltend, wenn er aber verheimlicht für den Fahrtweg nicht nur Ausgaben zu haben, sondern auch Einnahmen ist dies schlichtweg Betrug.

Ich frage hier nach, um den Gerichtsweg zu umgehen. Das wäre vor allem auch in seinem Interesse. Nicht jede Ex-Partnerin fordert Unterhalt um sich zu rächen oder der gleichen. Unterhalt steht einem Kind einfach zu. Würde mein Kind bei ihm leben, wäre ich Unterhaltspflichtig. Wie sieht es aus, wenn ich Sachen dann verheimlichen würde? Immer noch cool?

Danke für die konstruktiven Antworten. Bei einer Beratung die ich heute wahrgenommen habe, wurde mir der Weg über das Gericht nahegelegt,. Abrechnungen die ich von meinem Ex-Partner erhalten habe, wurden sichtlich mit einem Bildbearbeitungsprogramm bearbeitet womit Informationen unkenntlich gemacht wurden. Das war mir bisher leider nicht aufgefallen.

KlausP

Zitat... Bei seinen Spieß möchte ich hintenrum ungern nachfragen um das Arbeitsklima nicht zu gefährden. ...

Das wäre mir völlig schnuppe. Auch als Spieß.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen