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Versetzung mit Ehepartner

Begonnen von Doktor0903, 05. Mai 2019, 20:36:37

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Doktor0903

Guten Abend an alle,

Meine Freundin und ich starten bald in die SanOA Laufbahn.
Da wir schon lange zusammen sind, wollen wir auch in den kommenden Monaten heiraten.
Nun zu meiner Frage. Wie sieht es nach dem Studium bezüglich einer Einplanung aus? Werden wir als Ehepaar in der selben Sparte zusammen zu 1. Klinischen Abschnitt, Truppenärztlichem Abschnitt und Facharztausbildungsort versetzt bzw. Berücksichtigt die BW uns als Ehepaar?

Vielen Dank für die Antworten und allen einen schönen Abend!

KillBurn93

Haben Sie und Ihre zukünftige Frau bundesweite Versetzungsfähigkeit unterschrieben?
Ich denke schon und damit kann der eine in Hamburg und der andere in München landen.
Es kann sein das darauf Rücksicht genommen wird es besteht aber kein Anspruch darauf.
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

Ralf

Ja, es wird wo immer möglich mit berücksichtigt, eine Garantie ist es jedoch nicht. Gerade wenn beide Soldaten sind, wird schon vieles möglich gemacht.
Man sollte rechtzeitig mit seinem PersFhr reden und das ansprechen. Von alleine weiß er das ja nicht.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

Zitat von: Ralf am 06. Mai 2019, 05:05:35
Man sollte rechtzeitig mit seinem PersFhr reden und das ansprechen. Von alleine weiß er das ja nicht.

Explizit dafür gibt es in der FormulardatenbankBw das Formular

Bw-2317/V-09.15 "Einwilligungserklärung für die Personalführung - Familienstatus gemäß § 4a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Familienstatus"

"Ich willige ein, dass folgende personenbezogenen Daten auf der Grundlage des BDSG zur Berücksichtigung bei
Verwendungsentscheidungen (sofern dienstliche Gründe nicht entgegenstehen) bei den unten konkret genannten
personalbearbeitenden Stellen erhoben, verarbeitet und genutzt werden; bei Änderung einer der personalbearbeitenden
Stellen gilt die Einwilligung auch für die neue personalbearbeitende Stelle fort:
- Konstellation "beide Ehepartner sind Bundeswehrangehörige"
- Konstellation "Eingetragene Lebensgemeinschaft zweier Bundeswehrangehöriger"
- Konstallation "eheähnlicher/lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft zweier Bundeswehrangehöriger" "



Was sollte man damit tun:

+ jeder füllt es für sich selbst aus
+ vergisst nicht, den eigenen PersFhr beim BAPersBw einzutragen ( genaue Bezeichnung der PST: z.B. BAPersBw 732514BC oder BAPersBw III 2.5.1. Sgb 4 BC )
+ vergisst nicht, die geforderten adäquaten Daten des/der Partners/in einzutragen
+ unterschreibt selbst
+ lässt den/die Partner/in unterschreiben
+ fertigt ein Schreiben an den eigenen PersFhr, indem erläutert wird, was sich das Paar für die Zukunft vorstellen könnte, bzw. wünscht. Mit der bitte um Berücksichtigung.
+ die Einwilligung als Anlage beifügen
+ vom Vorgang eine Kopie fertigen
+ jeder gibt seinen Vorgang bei seinem Pers ab
+ Empfang durch den Pers auf der Kopie bestätigen lassen

Und als Ergänzung:

Bei jeder Beurteilung wird, im Teil in dem man seine eigenen Vorstellungen äußern kann, soweit noch Bedarf besteht, der aktuelle Sachstand erläutert.
Wieder mit Vorschlägen/Bitten zur Umsetzung.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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