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Auswahlkonferenz ROA a.d.W für 2019

Begonnen von HUE-68, 05. Februar 2019, 22:50:28

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DieEhefrau

Zitat von: PzPiKp360 am 22. Mai 2019, 20:46:13
Das mit der G20 Untersuchung ist mir neu, mag dazu jemand bitte etwas ausführen?
Gehör ... brauchst du für den nSAK.

Thanks4yourService

Zitat von: DieEhefrau am 22. Mai 2019, 20:52:03
Zitat von: PzPiKp360 am 22. Mai 2019, 20:46:13
Das mit der G20 Untersuchung ist mir neu, mag dazu jemand bitte etwas ausführen?
Gehör ... brauchst du für den nSAK.
... allerdings nur als 26.2.

DieEhefrau

Für den 43.2 ROA a.d.W und nSAK nicht ??? ??? Bitte erklären, wo da der Unterschied sein soll.
Ich hab das so verstanden, dass es die Überprüfung ist, ob du überhaupt zum Schießen gehen darfst.
Da Ehemann sowieso gerade RDLer war/ist, hat das die Bw getragen.

Thanks4yourService

Wie so häufig bei der Bundeswehr gibt es auch hier keine logische Erklärung.
Aussage Hörsaalleiter OSH Truppenübungsplatz Oberlausitz vor 2 Wochen: Beorderte ROA und RO, die an der Ausbildung im Rahmen einer RDL teilnehmen, brauchen G20.
Unbeorderte ROA, die an der Ausbildung als DVAG teilnehmen, benötigen kein G20.

divemaxter

Ja das ist mir bewusst, wenn beordert dann ist G20 Pflicht!

Mal was anderes, es gibt auch unbeorderte ROAs???
Dachte die seien alle beordert? Die haben doch einen Betreuungstruppenteil?

KlausP

Betreuungstruppenteil heißt nicht gleichzeitig Beorderung. Bei einer Beorderung wird der Reservist auf einem Dienstposten fest eingeplant. Beim Betreuungstruppenteil erfolgt in der Regel keine Einplanung auf Dienstposten sondern der ist "nur" der Ansprechpartner für den Reservisten und "Mittler" zwischen ihm und dem BAPers. Das ist aber auch keine neue Erfindung sondern war schon so, als ich noch "Reservistenpapst" (ja, ja, unter den Blinden ist der Einäugige König  ;) :D) in einem PzGrenBtl war.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

ZitatWie so häufig bei der Bundeswehr gibt es auch hier keine logische Erklärung

Auch hier: Quark.

Es gibt natürlich eine JURISTISCHE Erklärung: es geht hier um Arbeitsschutz, also macht das "Dienstverhältnis" den Unterschied.
Der beorderte Reservist bzw. RD Leistende ist "fest angestellt", der unbeorderte Res (der nur einmal alle zwei Jahre Samstags "vorbeischaut") ist eben freiwillig und "unentgeldlich" dort - also mehr ein Gast.

Damit ist es JURISTISCH leider so, dass der BEorderte Res auch auf DVag eine G20 benötigt - praktisch kann der Leitende das aber nicht prüfen, da er weder Zugriff auf die G-Akte, noch Personalunterlagen hat und der Soldat keinen Nachweis am Mann haben muss - im  Zweifel kann der Leitende nicht mal sagen, ob der Res beordert ist oder nicht.

Meine mit dem LKdo abgeesprochene Lösung: Ich lasse mir das beim Antreten melden bzw. frage nach - damit ist man dann aus der Haftung raus ...

HUE-68

Ich gehe davon aus, daß alle Empfänger des positiven Bescheides für die Einstellung/Laufbahn ROA a.d.W. auch "demnächst" die Einplanung für den ROL 1 erhalten.
Niemand wird bei Antritt zum ersten Modul gleich wieder nach Hause geschickt werden, weil Ersthelfer- oder Schießausbildung usw. fehlen oder veraltet sind.
Entweder würde das schriftlich vorab kommuniziert werden - oder man hat zwischen/während den drei Modulen dazu Gelegenheit- ob aus Eigeninitiative
oder BW-gesteuert.
Es gibt sicherlich auch angehende ROA a.d.W., den dieser ganzer Dschungel an vieldeutigen und ungereimten Bestimmungen nicht mal bewusst ist, sondern sich als Neulinge auf eine fundierte Führung und Anleitung der Bundeswehr verlassen.
Bisher war für mich auch jeder Schritt von Seiten der Bundeswehr klar und eindeutig: Bewerbung, Assessment, Verspätungsschreiben, Information Einstellung ROA a.d.W.

Allein der quälend lange Prozess über Monate empfinde ich als völlig unpassend.
Zudem die angebliche Änderung, daß Vordienstzeiten nicht mehr anerkannt werden (bzw. nur noch die 3 Monate Grundwehrdienst ).







DieEhefrau

@HUE-68
... lies bitte einfach nochmal diese  langweilige Kapitelüberschrift "Durchführung und Rahmenbedingungen" ... ich weiß, das verspricht keine spannende Lektüre - muss aber sein.

JLo

Zitat von: HUE-68 am 23. Mai 2019, 11:34:44
Niemand wird bei Antritt zum ersten Modul gleich wieder nach Hause geschickt werden, weil Ersthelfer- oder Schießausbildung usw. fehlen oder veraltet sind.
Woher hast Du die Info?
Zitat von: HUE-68 am 23. Mai 2019, 11:34:44
Zudem die angebliche Änderung, daß Vordienstzeiten nicht mehr anerkannt werden (bzw. nur noch die 3 Monate Grundwehrdienst ).
Die Ausbildung wird wirklich um 3 Monate auf 33 Monate gekürzt, laut Aussage BaPersBE.

never give up without a fight

F_K

Ach, Jungs und Mädels,
wie die liebe Ehefrau schon schrieb:

Zitat... lies bitte einfach nochmal diese  langweilige Kapitelüberschrift "Durchführung und Rahmenbedingungen" ... ich weiß, das verspricht keine spannende Lektüre - muss aber sein.

da steht es EXPLIZIT drin.

JLo

Ach mensch....

einfach mal lesen! Ach nee, das machen andere.
Schau mal unter Punk 4 Laufbahnausbildung außerhalb des Wehrdienstes 4.1 dort 403.

Daher meine Frage:
Zitat von: JLo am 23. Mai 2019, 13:31:04
Zitat von: HUE-68 am 23. Mai 2019, 11:34:44
Niemand wird bei Antritt zum ersten Modul gleich wieder nach Hause geschickt werden, weil Ersthelfer- oder Schießausbildung usw. fehlen oder veraltet sind.
Woher hast Du die Info?
never give up without a fight

F_K

Eben - lesen bildet und wird gerade bei Offizieren (oder OA) irgentwie "vorausgesetzt" ...

Diese Vorschrift / Weisung ist dann sogar im Internet verfügbar und ich habe die Hintergründe dazu erläutert - es liegt also alles "offen auf dem Tisch".

Anekdote:

Bei den letzten "Green days / ELUSA Ausbildung" für Stabspersonal (also fast ausschließlich erfahrene, aktive Soldaten) durfte ein Oberstlt am ROE Schießen NICHT teilnehmen - weil er noch nicht nSAK implementiert gewesen ist - keine Arme, keine Kekse ...

.. und im Gegensatz dazu hat es einen Res gegeben, der von allen "Aufsichten" für das Waffenhandling und das Trefferbild gelobt wurde ...

HUE-68

Zitat von: JLo am 23. Mai 2019, 13:52:49
Ach mensch....

einfach mal lesen! Ach nee, das machen andere.
Schau mal unter Punk 4 Laufbahnausbildung außerhalb des Wehrdienstes 4.1 dort 403.

Daher meine Frage:
Zitat von: JLo am 23. Mai 2019, 13:31:04
Zitat von: HUE-68 am 23. Mai 2019, 11:34:44
Niemand wird bei Antritt zum ersten Modul gleich wieder nach Hause geschickt werden, weil Ersthelfer- oder Schießausbildung usw. fehlen oder veraltet sind.

Das ist meine persönliche Beurteilung und hat somit nur für mich Gültigkeit.
Es ist mir bewusst, daß diese Dinge Vorgabe sind.
Irgendwo habe ich auch gelesen, ganz offiziell, das die Betreuungseinheit in Verbindung mit dem BWPersAmt dann entscheidet, ob der ROA bei veralteten Ausbildungen sogar nochmal die ASSA (ganz oder teilweise) durchlaufen muss.

Es gibt allerdings auf Herrn Zuckerbergs Seiten ROA a.d.W. Gruppen, wo Lehrgangsteilnehmer berichten, daß diese Anforderungen zunächst lax gehandhabt werden.
Erst nach den 33 Monaten sollten dann alle nötigen Ausbildungen auf aktuellen Stand sein.

Ein jeder mag im Voraus handeln wenn Ihm danach ist. Ich werde das nächste Schreiben vom BWPersAmt abwarten.



HUE-68

Zitat von: F_K am 23. Mai 2019, 14:18:11
Eben - lesen bildet und wird gerade bei Offizieren (oder OA) irgentwie "vorausgesetzt" ...

wer setzt das wo genau voraus ?  Definition: Irgendwie

Umkehrschluss: Mannschaften müssen so gut wie nicht lesen. Feldwebel vielleicht bisschen mehr ?

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