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Frage nach notwendigen RDL-Tagen für ein Tätigkeitsabzeichen

Begonnen von StierNRW, 06. Oktober 2018, 15:45:36

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HFlg

Vielen Dank Klaus! Jetzt besteht Klarheit! Dieses Forum ist immer wieder hervorragend geeignet solche Fragen in Windeseile zu klären :)
OLt d.R.

särsch

Zitat von: A1-2630/0-9804552. Voraussetzung für die Aushändigung eines Tätigkeitsabzeichens ist die
• erfolgreiche Teilnahme an einer militärfachlichen Ausbildung
Laufbahnausbildung, einem Training oder einer Ausbildung am Arbeitsplatz),
• der damit verbundene Erwerb einer TIV-ID [...]

Wie verhält es sich, wenn man für seine fachliche Verwendung die MFA nicht absolvieren muss, da man auf Grund seiner Vorbildung (Studium) die ATN von Amts wegen zuerkannt bekam?
Muss trotzdem vorher die MFA erfolgreich absolviert werden oder ist durch die Zuerkennung der ATN dieser Bedingung bereits erfüllt?

Pers-Offz

Guten Tag,
hatte heute ein unergiebiges Telefonat mit meinen FwRes.
Er sieht die Voraussetzungen für das beantragte Tätigkeitsabzeichen Rohrwaffenpersonal Stufe l (Bronze) bei mir nicht erfüllt, da Mannschaftssoldaten kein Tätigskeitsabzeichen zustünde. Die notwendige Verwendungsdauer könne nicht vorliegen bei einem Mannschaftssoldaten (maximal bei einem SaZ 8).

Aus den einschlägigen Vorschriften ergibt sich eine solche Einschränkung nicht. Sowas wie Ausbildungshöhe der ATN/TiV-ID sehen die Vorschriften nicht (mehr) vor.
Ich hatte die ATN PzKan nach der AGA erhalten im Rahmen SGA. Mit der Ausbildung nahm ich die Fachbezogene Verwendung für 5 Monate (Grundwehrdienst) sowie 5 Wochen (RDL beordert) war. Das sind über 6 Monate egal wie man die beiden Zeiträume addiert.

Falls ich falsch liegen sollte, bitte 🙏 aufklären.

schlammtreiber

Zitat von: Pers-Offz am 27. Januar 2020, 19:13:22
da Mannschaftssoldaten kein Tätigskeitsabzeichen zustünde

So kenne ich das auch.

ZitatAus den einschlägigen Vorschriften ergibt sich eine solche Einschränkung nicht. Sowas wie Ausbildungshöhe der ATN/TiV-ID sehen die Vorschriften nicht (mehr) vor.

Sicher? Dann müsste ja schon eine wahre Welle von Tätigkeitsabzeichen über die (aktiven) Mannschaften hinweg geschwappt sein. Ich sehe aber keine (gehe mehrmals pro Jahr üben).
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RefüPerser d.R.

@Schlammtreiber

Dann lernst du heute wieder dazu.

5.10.2 Ausbildungs- und Verwendungsvoraussetzungen
552. Voraussetzung für die Aushändigung eines Tätigkeitsabzeichens ist die
• erfolgreiche Teilnahme an einer militärfachlichen Ausbildung (als Teil einer
Laufbahnausbildung, einem Training oder einer Ausbildung am Arbeitsplatz),
• der damit verbundene Erwerb einer TIV-ID sowie
• eine diesbezügliche fachbezogene Verwendung

Die Ausbildungshöhe spielt keine Rolle mehr.

Der Grund für die wenigen Mannschafter mit Tätigkeitsabzeichen ist einfach Unkenntnis. Das Heer hat per Bereichsvorschrift, auch die Stufe Bronze zu einem Antragsverfahren gemacht und wo kein Antrag, da kein Abzeichen.

@Ralf Damit du nicht antworten musst: Ich kenne deine bedenken zu der Bereichsvorschrift. ;)

F_K

ZitatDie Tätigkeitsabzeichen sind von den zuständigen Stellen in Heer, Luftwaffe und Marine durch
ergänzende Regelungen nach den jeweils gültigen Tätigkeitsklassifizierungen den Verwendungen für
die Uniformträgerbereiche zuzuordnen115.

Nunja - Gesetze / Vorschriften immer VOLLSTÄNDIG lesen - nicht "nur" das, was einem "in den Kram passt".

In den ergänzenden Vorschriften sind Tätigkeitsabzeichen in der Regel AVRs (vergleichbar in den anderen TSKs) für Unteroffiziere / Feldwebel / Offiziere zugeordnet - wer da keine Zuordnung findet, erhält eben KEIN Tätigkeitsabzeichen.

Und, völlig verwunderlich - Mannschaften sind da in aller Regel NICHT aufgeführt - daher kein TA.

(Ja, es gibt ein paar Ausnahmen bezüglich Mannschaften - aber das sind Spezialfälle).

Oder kurz: Die Forderung nach einer notwendigen Ausbildungshöhe (früher min. 7) ist lediglich in eine andere Ebene der Vorschrift gewandert, aber NICHT verschwunden.

Der FwRes liegt sachlich richtig.

@ RefuPerser d. R.

Eben nicht - die Zuordnung erfolgt beim Heer über AVRs - und Mannschafter sind KEINER AVR zugeordnet - jedenfalls nicht den dort aufgeführten.

RefüPerser d.R.

Eben doch !

C2-2630/0-0-2810 Anlagen
Seite 26
5.3 Zuordnung von Tätigkeitsabzeichen zu den Ausbildungs- und Verwendungsreihen für Mannschaften

F_K

@ RefuPerser:

Dann habe ich wohl einen alten Stand der Vorschrift - wenn die "offen / veröffentlicht" ist, kannst Du sie ja hier anhängen.

Pers-Offz

@all: danke für eure Antworten.
Werde mich noch einmal an das LKdo wenden, notfalls dann im Beschwerdewege vorgehen
Naja der FwRes ist leider schon des Öfteren durch Untätigkeit und gefährlichem Halbwissen gepaart mit Patzigkeit aufgefallen.
Schönen Abend dann noch!

Ralf

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schlammtreiber

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bro74

Zitat von: RefüPerser d.R. am 28. Januar 2020, 10:11:23
@Schlammtreiber

Dann lernst du heute wieder dazu.

5.10.2 Ausbildungs- und Verwendungsvoraussetzungen
552. Voraussetzung für die Aushändigung eines Tätigkeitsabzeichens ist die
• erfolgreiche Teilnahme an einer militärfachlichen Ausbildung (als Teil einer
Laufbahnausbildung, einem Training oder einer Ausbildung am Arbeitsplatz),
• der damit verbundene Erwerb einer TIV-ID sowie
• eine diesbezügliche fachbezogene Verwendung

Die Ausbildungshöhe spielt keine Rolle mehr.

Der Grund für die wenigen Mannschafter mit Tätigkeitsabzeichen ist einfach Unkenntnis. Das Heer hat per Bereichsvorschrift, auch die Stufe Bronze zu einem Antragsverfahren gemacht und wo kein Antrag, da kein Abzeichen.

@Ralf Damit du nicht antworten musst: Ich kenne deine bedenken zu der Bereichsvorschrift. ;)

Wie sieht das ganze den theoretisch in einer RSU (Ablauf) ab Uffz (RFA) aus in Bezug auf die ZDv bzw. Bereichsvorschrift zur Erlangung (Voraussetzungen) des TA Personal der Sicherungstruppe in Bronze?

a) Tätigkeitsabzeichen Bronze nach 6 (aktiven) Monaten (ab wann?)
b) 14 Tage RDL im selben Kalenderjahr = 1 Jahr aktiv, ist klar!
c) und weitere Voraussetzungen zu o.g. Verwendung.
Für eine Erläuterung wäre ich dankbar... ::)

F_K



F_K

Im Heer ist nach meinem Kenntnisstand das TA "Sicherungstrppe" nicht zugewiesen, wird also nicht verliehen.

Als Uffz also den den KpFw / S1 wenden und nach der Vorschrift fragen.

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