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Frage nach HIV Test bei Musterung erlaubt?

Begonnen von taref, 14. Juni 2019, 16:03:56

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taref

Hallo,

neulich habe Ich im Netz von einem (homosexuellen) Bewerber für die Offizierslaufbahn gelesen. Dieser war - durch regelmäßige Tests gesichert - HIV negativ und hierdurch in diesem Punkt für die Bundeswehr tauglich.

Gefragt wurde er bei der ärztl. Einstellungsuntersuchung jedoch nicht, ob er HIV positiv wäre, sondern ob er in seinem Leben schonmal einen Test auf HIV gemacht hätte. Diese Frage hat er wahrheitswidrig mit Nein beantwortet, weil er die Frage als diskriminierend empfand und man hierdurch Rückschlüsse auf seine sexuelle Orientierung ziehen könnte. (Natürlich macht man HIV Tests auch aus anderen Situationen heraus, wie z.B. nach Nadelstichverletzungen im Krankenhaus, aber der häufigste Anlass ist natürlich offensichtlich).

Gerechtfertigt hat er dies damit, dass Fragen nach HIV grundsätzlich unzulässig sind, und unzulässige Fragen dadurch genauso wie Fragen nach einer Schwangerschaft falsch beantwortet werden dürfen und dies auch gerichtsfest ist.

Auch wenn dies die Bewerber nicht davon entbindet, in Berufen die sich mit HIV Ausschliessen (wie für Chirurgen oder auch Soldaten) wahrheitsgemäß zu antworten, wenn sie doch davon betroffen wären.


Bei den Fragen, ob noch andere Punkte offenkundig die Tauglichkeit beeinträchtigen könnten antworte er also wahrheitsgemäß mit Nein, da er ja wusste dass er nicht HIV positiv wäre, und sich auch nicht eines Einstellungsbetruges schuldig machen wollte, der ja bei einem Verschweigen einer bekannten Infektion vorgelegen hätte.


Nun meine Frage an die Frauen und Männer vom Fach: ist das wirklich in der Bundeswehr Musterung so, dass man gefragt wird, ob man schon mal einen HIV Test gemacht hat? Auch wenn die Info nutzlos wäre, wenn der Test immer negativ war und dadurch der Arbeitgeber ausschließlich private Informationen erhielt, die ihn nichts angehen?

Denn sowie Ich das im Netz überflogen habe, ist diese Frage tatsächlich unzulässig:

https://magazin.hiv/2014/11/30/hiv-test-in-der-einstellungsuntersuchung-unzulaessig-/

(Was natürlich nicht bedeutet, dass man eine Infektion wissentlich verschweigen darf)



Es geht mir auch nicht darum eine neue Diskussion zu eröffnen, ob eine behandelte HIV Infektion unter der Nachweisgrenze nicht doch kein Ausschlussgrund mehr sein darf, da bin tatsächlich nämlich auch eher skeptisch.

Aber über die Legitimität genau dieser Frage in der Musterung bin ich schon sehr unsicher.


BSG1966

1. Die Frage nach HIV ist nie diskriminierend. Wenn eine vorliegende HIV-Infektion ein Ausschlussgrund ist, dann ist die Frage definitiv in Ordnung. Die Frage wird sogar gestellt. Jedem Soldaten wird ohnehin die Frage nach vorliegenden Infektionskrankheiten wie HIV, TBC, Hepatitis usw gestellt. Das Falschbeantworten ist Einstellungsbetrug.
2. Ob das okay ist oder nicht, ist total irrelevant. Die Vorgaben sind eindeutig - und wenn jemand mit HIV (ob nun über oder unter der Nachweisgranze) nicht als tauglich befunden wird, dann ist das genauso zulässig, wie wenn jemand das Nachsehen hat, der zu fett ist oder zu klein oder nen Diabetes hat oder oder oder.
3. Das Gehabe von wegen "mimimi ich sag jetzt nicht dass ich nen Test gemacht hab" Alter. Was ist das Problem? Der einen macht nen Test wegen Nadelstich, der andere weil fragwürdiger Geschlechtsparter (oder Geschlechtspartnerin), das ist doch vollkommen wurst. Der Rahmen, in dem das geschieht, ist eine medizinische Angelegenheit, es gilt also die Schweigepflicht. Und wenn er befürchten sollte, dass irgendjemand sonst "Rückschlüsse auf seine sexuelle Orientierung" ziehen sollte - selbst wenn? Es gibt tausende schwule Soldaten in der Bundeswehr.

funker07

Der Text im Link bezieht sich auf ein Arbeitsverhältnis.
Die Regeln sind nicht einfach so auf ein Dienstverhältnis als Soldat oder Beamter übertragbar.
Im zivilen Arbeitsverhältnis gibt es auch selten eine ärztliche Eingangsuntersuchung.
Zumal gerade beim Soldaten noch deutlich mehr Punkte dazu kommen (freie Heilfürsorge,...)

Pericranium

Zitat von: funker07 am 14. Juni 2019, 23:08:08

Zumal gerade beim Soldaten noch deutlich mehr Punkte dazu kommen (freie Heilfürsorge,...)

Hört das denn nie auf, dass Soldaten denken, sie hätten freie Heilfürsorge, obwohl sie vielmehr die "Vorteile" der utV genießen?  ;D

LwPersFw

Zitat von: Pericranium am 14. Juni 2019, 23:21:59
Zitat von: funker07 am 14. Juni 2019, 23:08:08

Zumal gerade beim Soldaten noch deutlich mehr Punkte dazu kommen (freie Heilfürsorge,...)

Hört das denn nie auf, dass Soldaten denken, sie hätten freie Heilfürsorge, obwohl sie vielmehr die "Vorteile" der utV genießen?  ;D


Und meine Bitte ... hört endlich damit auf ... auf diesem Punkt herumzureiten...  ;)

"§ 1 Zweck

Die Gewährung der Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung dient der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der Gesundheit der Soldatinnen und Soldaten."


Erklärt was im Rahmen dieser Form der Heilfürsorge gilt ... und gut ist  ;D



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Pericranium

Zitat von: LwPersFw am 14. Juni 2019, 23:41:02
Zitat von: Pericranium am 14. Juni 2019, 23:21:59
Zitat von: funker07 am 14. Juni 2019, 23:08:08

Zumal gerade beim Soldaten noch deutlich mehr Punkte dazu kommen (freie Heilfürsorge,...)

Hört das denn nie auf, dass Soldaten denken, sie hätten freie Heilfürsorge, obwohl sie vielmehr die "Vorteile" der utV genießen?  ;D


Und meine Bitte ... hört endlich damit auf ... auf diesem Punkt herumzureiten...  ;)

"§ 1 Zweck

Die Gewährung der Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung dient der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der Gesundheit der Soldatinnen und Soldaten."


Erklärt was im Rahmen dieser Form der Heilfürsorge gilt ... und gut ist  ;D

Das sind tatsächlich shocking news  :o ;D Ich nehme es zurück  :-X

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