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Strafanzeige: Falsche Verdächtigung um Einstellung zu verhindern

Begonnen von hallo1234, 15. Juni 2019, 11:58:44

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RS6969

Man ist nur dazu verpflichtet zu melden, dass eventuell was kommt. Heißt dann nicht, dass man direkt ausgeschlossen wird, so ist mein Wissensstand. Eine Anzeige heißt nicht Verurteilung. Ich denke nicht, dass es deine Einstellung/Einberufung verzögern würde. Es wird aber eventuell Folgen haben, wenn du Soldat bist. Wie gesagt: Melde es bei deinem zukünftigen Zugführer o.ä um Überraschungen zu vermeiden.

alpha_de



Zitat von: RS6969 am 17. Juni 2019, 01:35:46
Man ist nur dazu verpflichtet zu melden, dass eventuell was kommt.

Wo ist das festgelegt?

NIRGENDS!

Man ist eben NICHT verpflichtet,  irgend etwas zu melden. Wenn die StA es für erforderlich hält, wird die Bundeswehr informiert.

Bitte nicht so einen Unsinn schreiben!

Andi

Jetzt wird es leider doch so widersprechend und obskur, dass eine Klarstellung erforderlich ist.

Fallgruppe 1: Bewerber zum Soldaten auf Zeit/Berufssoldaten
Bewerber haben im Rahmen Ihrer Bewerbung, für die Dauer der Bewerbung (also bis zu einem etwaigen Dienstantritt) alle im Rahmen des Zusatzfragebogens zum Bewerbungsbogen abgefragen Sachverhalte - auch wenn sie sich nach Ausfüllen und vor Einstellung neu ergeben - anzugeben und nachzumelden. Dazu zählen alle eingeleiteten polizeilichen Ermittlungsverfahren. Während laufender polizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren oder laufender strafrechtlicher Gerichtsverfahren gegen den Bewerber ruht die Bewerbung und wird bis zum Ende des Verfahrens bundeswehrseits nicht weiter betrachtet. Nach Abschluss des Verfahrens (auch bei Einstellungen) nimmt die Bundeswehr mit Einwilligung des Bewerbers Einsicht in die entstandenen Verfahrensunterlagen und entscheidet auf dieser Basis, ob ein Einstellungshindernis vorliegt oder nicht.

Fallgruppe 2: aktive Soldaten
Aktive Soldaten haben kein gegen sie eingeleitetes polizeiliches oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren oder laufendes strafrechtliches Gerichtsverfahren gegen sie zu melden. Hier wird die Bundeswehr im Rahmen der Mitteilung in Strafsachen (MiStra) von der zuständigen Staatsanwaltschaft von Amtswegen informiert.

Gruß Andi
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