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Motorradfahren im Feld/Dienstanzug?

Begonnen von tmssr, 21. Juni 2019, 17:26:35

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Pericranium

Zitat von: HubschrauBär am 22. Juni 2019, 17:52:02
Ich habe ja auch nicht behauptet, dass es nicht geregelt ist.

Ich halte es für Unfug, dass etwas, dass bei Anwendung des gesunden Menschenverstands ausser Frage stünde sinnlos Platz in einer Vorschrift einnimmt.

Sinn würde es ja vielleicht noch machen, wenn der Dienstherr die Nutzung eines Zweirads in Uniform ohne entsprechenden Helm verbieten würde.

Ihr voriges Posting war eindeutig zweideutig formuliert.
Aber jetzt verstehe ich das, was Sie meinten und nehme das mit dem Nasenbär zurück  ;D

HubschrauBär

Zitat von: Pericranium am 22. Juni 2019, 17:54:49
Zitat von: HubschrauBär am 22. Juni 2019, 17:52:02
Ich habe ja auch nicht behauptet, dass es nicht geregelt ist.

Ich halte es für Unfug, dass etwas, dass bei Anwendung des gesunden Menschenverstands ausser Frage stünde sinnlos Platz in einer Vorschrift einnimmt.

Sinn würde es ja vielleicht noch machen, wenn der Dienstherr die Nutzung eines Zweirads in Uniform ohne entsprechenden Helm verbieten würde.

Ihr voriges Posting war eindeutig zweideutig formuliert.
Aber jetzt verstehe ich das, was Sie meinten und nehme das mit dem Nasenbär zurück  ;D
Gelobe Besserung hinsichtlich einer eindeutigen Wortwahl ;-)

ulli76

Naja- das macht schon Sinn. Eben weil die Mischung sonst explizit verboten ist. Das würde ja sonst dazu führen, dass Soldaten in Uniform ohne Schutzbekleidung fahren würden oder dass Vorgesetzte die Nutzen der Fahrzeuge in Uniform verbieten könnten.
So ist es geregelt, dass man private Fahrzeuge fahren darf (und eben auch Fahrzeuge die das Tragen einer Schutzbekleidung erfordern) und dazu handelsübliche Schutzbekleidung. Bei Motorradfahrern ist auch z.B. der Nierengurt zur Uniform üblich.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

HubschrauBär

Zugegeben, das Beispiel ist nicht optimal. Dennoch sehe ich auch ohne den zitierten Vorschriftentext kein Problem.

Das Tragen der Uniform auf dem Heimweg im privaten Fahrzeug ist meisst erlaubt.
Jeder Vorgesetzte sollte zu dem Schluss kommen, dass die Nutzung privater Schutzbekleidung dazu gehört.

Sicher wird es immer wieder Vorgesetzte geben, die Sorge haben eine sinnvolle Entscheidung zu treffen ohne eine exakte Vorschrift in der Hinterhand zu haben.
So werden dann im Alltag oft keine Entscheidungen getroffen, oder es folgt pauschal "geht nicht, da nicht explizit erlaubt".

Oft habe ich das Gefühl, dass so mancher Führer das Problem, aus Angst im Vorschriftenwirrwarr gegen irgendetwas zu verstossen, eher aussitzt als einen sinnvollen Entschluss im Sinne der Sache zu treffen und und im Zweifelsfall eben begründen zu können.

F_K

Lieber Bär,

"Univil" ist explizit verboten - insoweit hätte der Vorgesetzte ohne diesen Passus keine Möglichkeit der Genehmigung des Tragens ziviler Bekleidung / Ausrüstung zur Uniform.

Insoweit ist diese Ziffer der Vorschrift notwendig und sinnvoll.

Schon lustig, dass hier sinnvolle Vorschriften kritisiert werden.

InstUffzSEAKlima

Der gesunde Menschenverstand sagt, dass die Zweiradnutzung in Uniform im Nahbereich durchaus sinnvoll sein kann, aber nicht über mehrere hundert Kilometer, einmal quer durch das Land. Trotz der gegenüber PKW höheren möglichen Geschwindigkeiten, wird sich das keiner antun, regelmäßig auf diese Weise zu pendeln. Die fehlende Möglichkeit, übliche Gepäckmengen zu transportieren, sei da noch das geringste Problem.

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