Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Berechnungsgrundlage Fahrtkosten

Begonnen von snitch, 26. Februar 2019, 15:17:30

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

snitch


Bei einer DVag gibts ja 0,20€/km. Wird für die Berechnung grundsätzlich die kürzeste Strecke herangezogen?
Oder kann bei entsprechender Verkehrslage/Ausbau der Strecke auch eine längere, dafür aber zeitlich kürzere Strecke als Grundlage dienen?
"The price of freedom is eternal vigilance." - Der Preis der Freiheit ist ewige Wachsamkeit. (Thomas Jefferson)

lennble

Für die Grundlage wird (erfahrungsgemäß) Google Maps zu Rate gezogen, so lapidar es sich auch anhört :) Die Verkehrslage wird da weniger in Betracht gezogen, sondern einfach die kürzeste (km) Strecke.

Der Reservist

Wie sieht das eigentlich bei den Familienheimfahrten während einer RDL aus? Hier scheint regelmäßig weniger als die 20Cent berechnet zu werden. Gibt es hierfür eine Grundlage?

F_K


Tommie

Zitat von: Der Reservist am 26. Februar 2019, 15:41:29Wie sieht das eigentlich bei den Familienheimfahrten während einer RDL aus? Hier scheint regelmäßig weniger als die 20Cent berechnet zu werden. Gibt es hierfür eine Grundlage?

Zunächst wird einmal der günstigste Fahrpreis eine regelmäßigen Verkehrsmittels ermittelt, in der Regel der Bahnpreis. Danach wird festgestellt, ob der Kamerad im Geltungszeitraum einer BahnCard 50 (ein Jahr ab Ausstellung!) noch des Öfteren wehrüben wird, dann wird ihm einmal der Preis der BahnCard 50 erstattet und für alle familienheimfahren dann die Hälfte des ermittelten Bahnpreises! Von 20 Cent pro Kilometer ist an dieser Stelle niemals die Rede gewesen!

LwPersFw

Zitat von: Der Reservist am 26. Februar 2019, 15:41:29
Wie sieht das eigentlich bei den Familienheimfahrten während einer RDL aus? Hier scheint regelmäßig weniger als die 20Cent berechnet zu werden. Gibt es hierfür eine Grundlage?

siehe

Zitat von: F_K am 26. Februar 2019, 15:58:50
Ja - im Leistungskatalog auch nachzulesen.

und

ZDv A-2642/5
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

ltsamy

Laut Auskunft ReFü gibt es jetzt endlich die Erstattung von Fahrtkosten bei Wohnsitz im Ausland. Dies gilt leider nicht für Familien heimfahrten. Weiß jemand dazu genaueres?

Andi8111

Der ReFü laut dem es Erstattungen gibt, wird sicher auch die Antwort auf diese Frage wissen.

ltsamy

Habe den neuen Erlass gefunden!

Kann ihn aber hier nicht posten, da Vom Spiess - nur fuer Dich!

LwPersFw

Zitat von: ltsamy am 27. Juni 2019, 22:20:57
Laut Auskunft ReFü gibt es jetzt endlich die Erstattung von Fahrtkosten bei Wohnsitz im Ausland. Dies gilt leider nicht für Familien heimfahrten. Weiß jemand dazu genaueres?

Hatten wir auch hier...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,53440.15.html
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

ltsamy

@LwPersFw:
dieser Thread ist leider Asbach Uralt...

jetzt gilt folgendes:
Fahrkostenerstattung im Rahmen der Heranziehung/ Zuziehung von Reservistinnen und Reservisten mit Wohnsitz im Ausland
Bezug: BMVg IUD II 2 vom 06.03.2019- Az 21-10-06/ 21-01-13

LwPersFw

Zitat von: ltsamy am 01. Juli 2019, 19:53:51
@LwPersFw:
dieser Thread ist leider Asbach Uralt...

jetzt gilt folgendes:
Fahrkostenerstattung im Rahmen der Heranziehung/ Zuziehung von Reservistinnen und Reservisten mit Wohnsitz im Ausland
Bezug: BMVg IUD II 2 vom 06.03.2019- Az 21-10-06/ 21-01-13

Das ist mir bewusst...

Deshalb bitte die aktuellen Vorgaben hier erläutern...

Dafür muss man nicht den Erlass hier einstellen...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

ltsamy

korrekt.

Quintessenz:
Zitat...die Einschränkung der Kostenerstattung nach § 11 Abs 3 Nr. 2 (nur bis zum inländischen Grenzort oder dem inländischen Flughafen) nicht angewandt wird, sofern ein erhebliches dienstliches Interesse an der Heranziehung bzw. Zuziehung o.G. festgestellt wird. Wird in der Anwendung von § 11 Abs. 2 BRKG bereits die Hinreise aus dem Ausland erstattet, ist bei diesem besonderen Interesse des Dienstherrn auch unter Anwendung derselben Norm und nicht nach § 11 Absatz 3 Nr. 2 BRKG ... auch die komplette Rückreise zu erstatten.

Ferner werden, wie bei Dienstreisen, die Flugkosten der niedrigsten Flugklasse erstattet.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau