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Diszi wegen gefangenem Ladendieb

Begonnen von Sprinter007, 03. Juli 2019, 07:42:25

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Sprinter007

Hallo zusammen,

ich habe gestern nach Dienst in zivil einen Ladendieb nach einem kleinen Kurzstreckensprint gefangen.
Der Junge war danach so müde, dass er sich hinlegen musste um auf die Polizei zu warten.

Leider haben die dann die Sanitäter gerufen, weil er hyperventiliert hat.
Jetzt habe ich Angst, dass er mich wegen Körperverletzung anzeigt und ich deswegen ein Diszi kriege.

Es gibt 3 Zeugen die gesehen haben, dass ich nicht grob zu ihm war oder ihn getreten und geschlagen habe,
die sind auch als Zeugen von der Polizei aufgeschrieben worden.
Was soll ich jetzt machen?

Der Marktleiter hat mir dann 20€ als Verzehrgutscheine als Dank in die Hand gedrückt und trotz Protest drauf bestanden,
dass ich die behalte. Sollte ich die abgeben?

Vielen Dank für eure Hilfe,

Gruß

Sprinter

KlausP

Sie müssen gar nichts machen. Falls der Typ Sie anzeigt gibt es ja Zeugen. Außerdem wird die Polizei ja eine Anzeige gegen den Täter aufgenommen haben. Dazu hat sie Sie ja sicher auch als Zeugen befragt. Also erstmal ganz "locker durch die Hose atmen".  ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Sprinter007

Ja stimmt, die haben mich als Zeugen aufgenommen, musste meinen Perso zeigen und die haben auch meine Aussage aufgeschrieben.
Also glaubst du das ich da keine Sorgen mir machen muss?

LwPersFw

Sie haben Zivilcourage gezeigt und rechtlich alles richtig gemacht. Also - alles gut.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Rekrut84

Selbst wenn er Sie anzeigen sollte, so liegt die Beweislast für eine Körperverletzung bei ihm.
Je nach Ausprägung kann diese aber durch die Nothilfe gerechtfertigt sein.

Kann mich meinen Vorrednern nur anschließen: locker bleiben

wolverine

Zitat von: Rekrut84 am 03. Juli 2019, 11:06:31
, so liegt die Beweislast für eine Körperverletzung bei ihm.
Eher bei der Staatsanwaltschaft.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

.. welche StA verfolgt sowas noch?

Mangels öffentliches Interesse eingestellt ... Privatklageweg ... ggf. haben Sie mit Ihrem Verhalten selber zur Eskalation beigetragen ... und fertig.

SolSim

Ich würd mir da auch keinen Kopf machen. Alles richtig gemacht ;)

wolverine

Zitat von: F_K am 03. Juli 2019, 15:40:45
.. welche StA verfolgt sowas noch?

Bayern und Baden-Württemberg sehe ich da. Im "Kölner Loch" wahrscheinlich eher nicht.

In Ulm handelte ich letztens ein KrWaffKtrG-Verfahren auf 30 TS runter und hätte gerne noch 20 gesehen. Da entgegnete der Richter, dass schon Schwarzfahrer bei ihm regelmäßig 30 TS bekämen.  ;D
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Rekrut84

Zitat von: wolverine am 03. Juli 2019, 15:25:19
Zitat von: Rekrut84 am 03. Juli 2019, 11:06:31
, so liegt die Beweislast für eine Körperverletzung bei ihm.
Eher bei der Staatsanwaltschaft.

Wenn derjenige zivilrechtliche Schadensersatzansprüche stellt dann liegt die Beiweislast bei ihm

justice005

Eine Körperverletzung liegt weit und breit nicht vor. Nicht mal im Ansatz. Dass er hyperventiliert ist, ist ja nicht die Schuld des TE. Denn es war ja eine freie Entscheidung, wegzulaufen. Und selbst wenn es die Schuld des TE wäre, dann wäre die "Jagd" gerechtfertigt gewesen (§ 127 StPO).

Also entspannt zurücklehnen.

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