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Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG

Begonnen von Rolando Müller, 07. Juli 2019, 13:32:09

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Rolando Müller

Hallo liebes Forum,

ich habe mehrmals versucht mich zu registrieren und wollte mich im Anschluss per PN an "Moderator Andi" wenden. Nun versuche ich es auf diesem Wege und hoffe auf eure/seine (Andis) Hilfe.

Zu meiner Person: Ich bin seit dem 01.07.2019 Wiedereinsteller und habe demnach KEIN Widerrufsrecht. Nun gibt es Lebenslagen die sich einfach nicht vorhersehen lassen. Bedeutet, ich muss möglicherweise meinen Wunsch/Traum bei der BW zu bleiben hinter privaten Belangen anstellen. Aus Gründen der Identifizierung möchte ich diese hier nicht offenbaren.

"Unter der Hand" hat mir eine Kameradin mitgeteilt, dass ich das Ablegen des Eides verweigern solle. So wäre ich nach § 55 SG zu entlassen und auch ohne Widerrufsrecht schnell aus der BW raus.
Hierzu: Ich bin als SaZ ernannt, aber noch nicht vereidigt worden.

Meine Frage an Euch: Ist dies eine realistische Möglichkeit? Und wenn ja: Wie lange würde es bis zu meiner Entlassung dauern wenn ich die Eidesformel verweigere?

Ich bedanke mich im Voraus für konstruktive Antworten und hoffe auf Euer Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf

Ohne Diensteid bist du zu entlassen. Das wird dann in den nächsten Tagen erfolgen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Nordpol Nordpol

Erfolgt die Ernennung zum Soldaten auf Zeit nicht mit der Ablegung der Eidesformel ?

LwPersFw

Zitat von: Nordpol Nordpol am 07. Juli 2019, 20:10:36
Erfolgt die Ernennung zum Soldaten auf Zeit nicht mit der Ablegung der Eidesformel ?

Nein.  Erst Ernennung ... dann Eidesformel...

Kann theoretisch sofort nacheinander durchgeführt werden...

I.d R. findet die Vereidigung in der GA aber an einem bestimmten Tag für alle statt...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Tasty

Zitat von: Ralf am 07. Juli 2019, 14:57:08
Ohne Diensteid bist du zu entlassen. Das wird dann in den nächsten Tagen erfolgen.

Das Dumme daran ist nur, dass Du den Dienstherrn nicht zwingen kannst, Dich zu entlassen, da Du nach Ansicht der Juristen nicht in subjektiv öffentlichem Recht verletzt bist.
Wenn die Bundeswehr Dich also entlässt, hast Du Glück gehabt, wenn sie es nicht tut, hast Du Pech.

KlausP

Melden Sie Ihrem Disziplinarvorgesetzten, dass Sie sich weigern werden, den Eid zu leisten. Damit sind Sie gem. § 46 (2) Nr. 4 SG zu entlassen. Wie lange das dann dauert kann Ihnen hier aber niemand verläßlich vorhersagen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausP

Ergänzung: ... gem. § 46 (2) Nr. 4 SG in Verbindung mit § 55(1), Satz 1 SG zu entlassen ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

Zitat von: Tasty am 07. Juli 2019, 21:25:08
Zitat von: Ralf am 07. Juli 2019, 14:57:08
Ohne Diensteid bist du zu entlassen. Das wird dann in den nächsten Tagen erfolgen.

Das Dumme daran ist nur, dass Du den Dienstherrn nicht zwingen kannst, Dich zu entlassen, da Du nach Ansicht der Juristen nicht in subjektiv öffentlichem Recht verletzt bist.
Wenn die Bundeswehr Dich also entlässt, hast Du Glück gehabt, wenn sie es nicht tut, hast Du Pech.

Was für ein Quatsch... siehe die von @KlausP genannte Rechtsnorm.

Und "ist" zu entlassen ... lässt kein Ermessen zu!
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Rolando Müller

Erstmal vielen Dank für die Antworten.
Ich kann mir persönlich nicht vorstellen, dass Interesse daran besteht jemanden dazubehalten der sich nicht vereidigen lassen möchte. Vielleicht ist dabei aber auch der Wunsch Vater des Gedanken.

Der Wortlaut IST zu entlassen stellt m.A. nach eine gebundene Entscheidung da. Ich müsste also entlassen werden.

BulleMölders

Nun mal eine blöde Frage meinerseits.
Wenn man als Wiedereinsteller in der ersten Dienstzeit schin mal den Eid geschworen hat, muss man ihn dann noch mal schwören?
Ich meine mich zu erinnern, dass wir dahmals in der GA gelernt haben, dass der Eid bei Entlassung nicht "aufgehoben" wird.
Kann mich allerdings aber auch täuschen, ist ja schon ein paar Tage her.

miT

Wenn er vorher GWD oder FWDL gemacht hat, hat er dann nicht nur gelobt? Da gab es doch einen Unterschied für SAZ. Und wenn er den doch schon abgelegt hat, tat er das doch quasi für seine erste Dienstzeit. So meine VERMUTUNG
Kameradschaftliche Grüße!

Tasty

Zitat von: LwPersFw am 07. Juli 2019, 21:46:36
Zitat von: Tasty am 07. Juli 2019, 21:25:08
Zitat von: Ralf am 07. Juli 2019, 14:57:08
Ohne Diensteid bist du zu entlassen. Das wird dann in den nächsten Tagen erfolgen.

Das Dumme daran ist nur, dass Du den Dienstherrn nicht zwingen kannst, Dich zu entlassen, da Du nach Ansicht der Juristen nicht in subjektiv öffentlichem Recht verletzt bist.
Wenn die Bundeswehr Dich also entlässt, hast Du Glück gehabt, wenn sie es nicht tut, hast Du Pech.

Was für ein Quatsch... siehe die von @KlausP genannte Rechtsnorm.

Und "ist" zu entlassen ... lässt kein Ermessen zu!

Das ist mir sehr wohl bekannt. Und trotzdem ist die Entlassung nicht einklagbar.

wolverine

Natürlich eröffnet die Verweigerung eines Handels keinen Anspruch auf irgendeine Leistung. Und sei es auf eine Kündigung. Wenn ich nicht zahle, kann ich ja auch nicht einklagen, dass man mich mahnt oder gegen mich vollstreckt.
Aber die Behörde selbst ist ja an Recht und Gesetz gebunden und muss sich an ihre eigenen Vorschriften halten. 
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Helft mit, dass es so bleiben kann

Tasty

Zitat von: wolverine am 08. Juli 2019, 08:14:05
Aber die Behörde selbst ist ja an Recht und Gesetz gebunden und muss sich an ihre eigenen Vorschriften halten.

Das ist richtig, nur einklagbar ist es eben nicht.

F_K

Es gibt dieses Gerichtsurteil, wo ein Soldat nach Jahren auf "Entlassung" klagte, weil er angeblich nicht vereidigt wurde (hierüber konnte kein Nachweis geführt werden).

Das Gericht urteilte: Ja, ggf. wurde kein Eid abgelegt, aber ein Anspruch auf Entlassung besteht deswegen nicht - der Soldat MUSS weiter seiner Verpflichtung nachkommen - und die Bundeswehr hat diesen ausgebildeten Soldaten NICHT entlassen.
(ist hier auch schonmal zitiert worden das Urteil).

In hier vorliegenden Fall wird vermutlich entlassen werden - der TE soll mit seinen Vorgesetzten sprechen.