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Darf der Chef das?

Begonnen von LetterT, 19. Juli 2019, 15:34:16

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LetterT

Guten Tag.

Meine Dienstzeit endet am 31.07.19.
Darf der KpChef meinen Resturlaub von 9 Tagen bis dahin aus disziplinarischen Gründen verwehren?


SolSim


Andi

Wenn gegen einen Soldaten disziplinar ermittelt wird darf ihm grundsätzlich bis zum Abschluss der Ermittlungen kein Erholungsurlaub gewährt werden. Ausnahmen liegen im Ermessen des ermittelnden Disziplinarvorgesetzten/Wehrdisziplinaranwalts.

Gruß Andi
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justice005

ZitatWenn gegen einen Soldaten disziplinar ermittelt wird darf ihm grundsätzlich bis zum Abschluss der Ermittlungen kein Erholungsurlaub gewährt werden.

Quelle?

Das habe ich noch nie gehört...


Andi

A-2160/6, Satz 1184 und 1185. Hat sich inhaltlich in den letzten 30 Jahren nicht geändert.
Urlaub darf auschließlich dann genehmigt werden, wenn sichergestellt ist, dass das Verfahren nicht verzögert wird. Bei jemandem, der noch 11 Tage Dienst hat wird es eventuell eng noch all das zu tun, was getan werden muss...

Gruß Andi
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2Cent

Verfahrensverzögerung vs. Grundsätzlich ist aber schon ein unterschied.

Andi

#7
Nein, denn es ist nunmal grundsätzlich so, dass EU nicht gewährt werden darf. Einzige Ausnahme: Durch die Gewährung kommt es nicht zu einer Verzögerung des Verfahrens.

Gruß Andi
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