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Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?

Begonnen von Grenni1, 07. August 2019, 17:53:07

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Grenni1

Guten Abend zusammen,

mich würde mal juristisch folgender Sachverhalt interessieren:
Lehrgangsteilnehmer A besteht Lehrgang und wird am letzten Tag feierlich durch den Schulkommandeur zum höheren Dienstgrad ernannt.
Ernennung wurde per Fax an die Schule geschickt. Somit existiert bis dato nur ein Fax.
Der LT fährt nach Hause und bekommt von seinem Verband nicht die Urkunde im Original ausgehändigt.
Über ein Jahr ist vergangen.
Nach §11 BeamtStG ist "(1) Die Ernennung ist nichtig, wenn 1. sie nicht der in § 8 Abs. 2 vorgeschriebenen Form entspricht,..."
Unter §8 Abs.2 fällt die Aushändigung der Originalurkunde. Ist bis dato nicht erfolgt.

Liege ich da richtig? Folglich trägt der LT den falschen Dienstgrad, wenn die Ernennung nichtig ist, da er die Urkunde nicht hat.
Korrekt?


Dankeschön für Eure Antworten



F_K

Soldaten sind keine Beamte - lässt sich die Beförderung "vor der Truppe" belegen (z. B. Zeugen), so ist wirksam befördert.

Das Prinzip "Wirkungsurkunde" ist Beamtenrecht.

Grenni1

Ist die Wirksamkeit der Ernennung nicht an die Aushändigung der Urkunde gebunden?

Grenni1

https://www.rehm-verlag.de/beamtenrecht/blog-beamtenrecht/die-nichternennung/

F_K

Kann der Grenni lesen?

Nochmal: Soldaten sind keine Beamten - von daher ist das Zitat "sinnfrei" - setzen, 6!

Andi8111

Ich frage mich, warum man erst nach einem Jahr drauf kommt?

Grenni1

Dankeschön für die Belehrung. Dennoch gilt §44 VwVfG.

@Andi8111:
Indem man sich einfach mal gefragt hat, daß die Urkunde immer noch nicht da ist und was das für Konsequenzen hat.
Es wurde vor der Ausbildungsklasse befördert. Das Fax sieht eine Einzelbeförderung vor. Originalurkunde existiert nicht und wurde auch nicht ausgehändigt.

F_K

Nope - es gilt 42 SG - und da ist keine Rede von einer Urkunde.

FunFakt: Ich wurde ohne Vorliegen der Voraussetzungen zum Lt befördert - und der Rechtsberater des BAPers hat die Gültigkeit der Beförderung schriftlich bestätigt.
- es ist keine Urkunde notwendig -

(Die Voraussetzungen habe ich ein Jahr später geschaffen ...)

Grenni1

Das freut mich für Dich. Herzlichen Glückwunsch.

§42 SG Abs.3:"... kann die ernennende Stelle die dienstliche Bekanntgabe der Beförderung anordnen. Insoweit gilt Absatz 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass dem Soldaten die Urkunde oder die Ausfertigung alsbald auszuhändigen ist."

Die Beförderung wurde der Inspektion angeordnet. Dem Soldat wurde nur das Fax ausgehändigt. Jedoch keine Urkunde.

F_K

Gesetze von vorne lesen - reicht es dafür nicht, dann wenigstens den Paragraphen komplett lesen ...

Grenni1

Doch- doch. Wäre die Ernennung nichtig, so könnte der LT in seine alte Laufbahn wiedereingestellt werden. So nicht!

Grenni1

Denn was will man mit einem Dienstgrad in einer höheren Laufbahn, wo man nicht wiedereingestellt wird. Als StUffz dann wieder hingegen schon.
Es ist zum Kotzen. Dienstgradstabilität hin oder her.

Tommie

Kann es sein, dass Sie erstens ein wenig verwirrt sind und zweitens vom Laufbahn- und Soldatenrecht nur wenig Ahnung haben?

KlausP

Die Ernennung wird normalerweise wirksam mit der Annahme der Urkunde durch den Soldaten ("mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt" - habe ich mal gelernt). Ihre Beförderung wurde als Fax quasi vorab verfügt und dienstlich bekanntgegeben mit der Weisung, die Aushändigung der Urkund alsbald nachzuholen. Gab es für das Fax ein Empfangsbekenntnis? Haben Sie das Fax noch? Frage Sie doch mal schriftlich bei der Stelle (BAPersBw) nach, von der das Fax kommt, wo man Ihre Urkunde hingeschickt hat.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

1. Gibt es Gesetze und ergänzende Vorschriften die das Verfahren der Beförderung im Grundsatz regeln.

2. Regeln die Vorschriften Abweichungen von der Regel.

3. Gibt es Fehler in der Anwendung von 1. und 2. ... und Vorschriften dazu, wie diese "geheilt" werden.

Bevor Ihr Euch also weiter gegenseitig "anmacht"... solltet Ihr erst mal alles dazu lesen... und dies ist mehr als das SG...


Zum konkreten Fall ...

Der Soldat ist befördert worden...durch dienstliche Anordnung...
Hat der Beförderung auch nicht aktiv widersprochen...
Die Beförderung wurde im PersWiSys als durchgeführt erfasst...
Dies hat die Zahlung der höheren Besoldung ausgelöst...
Auch dem hat der Soldat nicht aktiv widersprochen...

Somit ist die unterbliebene Aushändigung der Urkunde irrelevant.

Beachte auch:
", dass dem Soldaten die Urkunde oder die Ausfertigung alsbald auszuhändigen ist."

"oder" ist nicht "und"
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen