Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?

Begonnen von Grenni1, 07. August 2019, 17:53:07

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

F_K

@ LwPersFw:

Eben - Gesetze, Kommentare und Gerichtsentscheidungen.
Bei mir alles geprüft - und die Beförderung war (grob) fehlerhaft, weil die Laufbahnprüfung (!) gefehlt hat.

However: Kern der Beförderung bei Soldaten ist die Ernennung - nicht die Urkunde, d. H. die Beförderung ist rechtswirksam, selbst wenn (grob) fehlerhaft (inklusive Regress (!) für den StOffz, der die Beförderung durchgeführt hat - glaube mkr, alles geprüft).

Da gibt es keinen Ansatz,  eine Beförderung ein Jahr später unwirksam zu machen.
Bei direkten "Ablehnen / Widerspruch " ist dies anders zu bewerten - aber nach einem Jahr ist das Thema durch.

Wie Andi richtig einschätzt, sind hier andere Gründe das Problem.

Grenni1

Ha, dankeschön. Das war ebenso ein Verwendungslehrgang.

LwPersFw

Zitat von: Grenni1 am 07. August 2019, 19:54:50

ZAW Meister


Das ist kein Ausschlussgrund für eine Wiedereinstellung, weil:

"Unteroffiziere der Reserve aller Laufbahnen können mit ihrem erreichten Dienstgrad eingestellt werden, wenn sich für mindestens drei weitere Jahre zum Dienst in der Bundeswehr verpflichten."
ZDv A-1340/49

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

neuer-ITler

Schönen guten morgen.

Aufgrund fehlenden Meisters in Fw Laufbahn nicht eingestellt weerden, gibt es nicht.

Ich bin Wiedereinsteller, meine Vordienstzeit ist von 03.1999 bis 04.2011 und wurde als HptFw 2015 wieder eingestellt, ohne Meisterausbildung.
Ich bin vom TrpD PzGrenFw in den FD der LW als Feldlagerbetriebsfeldwebel gewechselt und Intern, dann zum IT-Fw mit einer kompletten Ausbildung von 0 an.
Also, es geht alles, auch Einstellung als Fw ohne Meister. 

Eisensoldat

Also ich habe ja schon viel befördert, und wurde auch selbst in verschiedenen Situationen (Antreten, auf Lehrgang, im Zimmer des Kdr usw) befördert, und es gab IMMER eine Eröffnung, d.h. ich habe unterschrieben, nicht auf der Urkunde, sondern ein Formblatt. Deshalb komisch was der TE schreibt...

Grenni1

Meister wurde nicht angeboten. Vielleicht haben die Kameraden und ich ja die falschen nicht nachgefragten Gesellenbriefe? Nein, IT hat der Berater bei allen nicht auf der EPM angegeben. Wurde noch nicht mal genannt. Es wird nur das abgefragt, was auf dem Bogen steht.
Eisensoldat, das klingt zwar komisch- ist aber so. Von was für einem Eröffnungsblatt redest Du?  Der Schulkommandeur sagte nur auf meinen Einwand Halt, das sei so richtig und die Urkunde werde mir noch ausgehändigt. Bis heute nicht passiert.

Andi8111

Was verstehen Sie eigentlich jetzt nicht?

1.) Ihre Ernennung ist vorschriftsmäßig erfolgt. Daran kann man nicht rütteln.
2.) Eine Einstellung OHNE verwertbaren Zivilberuf (In Ihrem Falle als Meister irgendeines Handwerksberufes) im Dienstgrad Feldwebel ist GRUNDSÄTZLICH bei BEDARF der Truppe und eigener EIGNUNG und BEFÄHIGUNG möglich. GRUNDSÄTZLICH bedeutet, dass die Möglichkeit im Grunde besteht, mit der wesentlichen Einschränkung, dass ein Bedarf der Truppe bestehen muss und eine eigene Eignung und Befähigung vorliegen muss. "Wesentlich" bedeutet hier, dass eine im Wesen begründete Einschränkung rechtskonform durch Rechtsverordnung und/oder ein Gesetzt, mithin im speziellen Fall einer Verordnung mit Gesetzesrang (also der SLV) vorliegt.
3.) Die Entscheidung über Vorliegen/nicht Vorliegen des Bedarfs der Truppe und Ihrer Eignung/Befähigung wird NUR durch ein Assessement NACH einer ordnungsgemäßen Bewerbung; ggfs. durch Vorauswahl (vor allem dann, wenn Sie sich für AVR bewerben, für die ein hohes Bewerberaufkommen besteht) getroffen.

So, nun lesen Sie das bitte und höhren auf, ständig auf Ihre "nicht ordnungsgemäße" Ernennung abzustellen. Der Fisch ist vom Tisch.
Basta.


KlausP

Der Meisterabschluss ist nur Voraussetzung, wenn man in der Laufbahn Fw allg FD mit mindestens dem Dienstgrad Feldwebel eingestellt werden will/soll. Hat man den Abschluss nicht, aber den Gesellen-/Facharbeiter-/kaufmännischen Abschluss wird man mit dem Dienstgrad "StUffz (FA)" eingestellt und erwirbt den Meister- oder vergleichbaren Abschluss während der Dienstzeit als sogenannte "Meister-ZAW" (wobei das nicht der offizielle Begriff ist).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Grenni1

#39
Zitat von: Andi8111 am 08. August 2019, 10:14:48
Was verstehen Sie eigentlich jetzt nicht?

1.) Ihre Ernennung ist vorschriftsmäßig erfolgt. Daran kann man nicht rütteln.
2.) Eine Einstellung OHNE verwertbaren Zivilberuf (In Ihrem Falle als Meister irgendeines Handwerksberufes) im Dienstgrad Feldwebel ist GRUNDSÄTZLICH bei BEDARF der Truppe und eigener EIGNUNG und BEFÄHIGUNG möglich. GRUNDSÄTZLICH bedeutet, dass die Möglichkeit im Grunde besteht, mit der wesentlichen Einschränkung, dass ein Bedarf der Truppe bestehen muss und eine eigene Eignung und Befähigung vorliegen muss. "Wesentlich" bedeutet hier, dass eine im Wesen begründete Einschränkung rechtskonform durch Rechtsverordnung und/oder ein Gesetzt, mithin im speziellen Fall einer Verordnung mit Gesetzesrang (also der SLV) vorliegt.

Fakt ist, es wird nur die Verwendung abgeprüft, die auf dem EPM Wisch durch den Berater angegeben wird. Hätten wir also IT angeben sollen, dann hätte man uns Geselle und Meister wie dem Kameraden der Lw bezahlt. Haben wir aber nicht.
3.) Die Entscheidung über Vorliegen/nicht Vorliegen des Bedarfs der Truppe und Ihrer Eignung/Befähigung wird NUR durch ein Assessement NACH einer ordnungsgemäßen Bewerbung; ggfs. durch Vorauswahl (vor allem dann, wenn Sie sich für AVR bewerben, für die ein hohes Bewerberaufkommen besteht) getroffen.

Ohne positive EPM wird erst gar nicht eingeladen. Falsche Verwendung auf dem Wisch eingetragen und raus bist Du!!!

So, nun lesen Sie das bitte und höhren auf, ständig auf Ihre "nicht ordnungsgemäße" Ernennung abzustellen. Der Fisch ist vom Tisch.
Basta.

Das Basta können Sie sich sparen. Das hier ist ein Forum und kein Dienstalltag, wo womöglich noch mit Dienstgrad geführt wird.
Ist diese Mundtotmachen- Methode immer noch da?
Anscheinend schmeckt da Einigen nicht das Bild und kratzt an ihrem schönen Schein über ihre Bundeswehr.

Eisensoldat

Aus den etwas wirren Einlassungen des Grenni entnehme ich, dass sein "Problem" folgendes ist: er ist schon Fw (d.R.), kriegt aber keine Stelle als Fw angeboten, zur Wiedereinstellung. Er meint wenn er seinen Feldwebel zurück gibt, und wieder Stuffz ist, kann er als Stuffz wiedereingestellt werden. Das haben ihm ja Andi et al. ja mehrfach klargemacht dass das nicht geht.
Warum er allerdings nicht mit dem bisher erreichten Dienstgrad (Fw) wieder eingestellt werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Müssen solche Kandidaten eigentlich ins Assessment -Center und auf Feldwebeleignung geprüft werden? Kann ich mir nicht denken, da Grenni ja schon Feldwebel ist. Jedenfalls ist der nicht vorliegende zivile Meistertitel kein Hindernis

Grenni1

Zitat von: KlausP am 08. August 2019, 10:31:43
Der Meisterabschluss ist nur Voraussetzung, wenn man in der Laufbahn Fw allg FD mit mindestens dem Dienstgrad Feldwebel eingestellt werden will/soll. Hat man den Abschluss nicht, aber den Gesellen-/Facharbeiter-/kaufmännischen Abschluss wird man mit dem Dienstgrad "StUffz (FA)" eingestellt und erwirbt den Meister- oder vergleichbaren Abschluss während der Dienstzeit als sogenannte "Meister-ZAW" (wobei das nicht der offizielle Begriff ist).

Ist nicht erfolgt. Die Berater haben keine Mangelverwendungen eingetragen und nicht dahin gehend beraten. Ergo kein Angebot und keine Testung.

Grenni1

Zitat von: Eisensoldat am 08. August 2019, 10:53:57
Aus den etwas wirren Einlassungen des Grenni entnehme ich, dass sein "Problem" folgendes ist: er ist schon Fw (d.R.), kriegt aber keine Stelle als Fw angeboten, zur Wiedereinstellung. Er meint wenn er seinen Feldwebel zurück gibt, und wieder Stuffz ist, kann er als Stuffz wiedereingestellt werden. Das haben ihm ja Andi et al. ja mehrfach klargemacht dass das nicht geht.
Warum er allerdings nicht mit dem bisher erreichten Dienstgrad (Fw) wieder eingestellt werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Müssen solche Kandidaten eigentlich ins Assessment -Center und auf Feldwebeleignung geprüft werden? Kann ich mir nicht denken, da Grenni ja schon Feldwebel ist. Jedenfalls ist der nicht vorliegende zivile Meistertitel kein Hindernis

Es muss für Bewerber über 40 eine Abfrage bei BAPers laufen. Es werden nur Verwendungen abgefragt, die der Berater einträgt. Das waren keine Mangelverwendungen. Und damit abgelehnt. Und das nicht nur bei mir. Ich will gar nicht wissen, wie viel geeignetes Personal der Bw so durch die Lappen geht.
Und ja, man wird im Assessment nochmal auf Feldwebeleignung aktiv geprüft. Es ist ein Hohn und ein Tritt gegen alle Reservefeldwebel, die sich als Wiedereinsteller bewerben.

Andi

Zitat von: Grenni1 am 08. August 2019, 11:01:36
Ich will gar nicht wissen, wie viel geeignetes Personal der Bw so durch die Lappen geht.

Defacto kein Einziger, den die Bundeswehr brauchen würde. Denn es wird ja der Bedarf mit der Qualifikation des Bewerbers abgeglichen...

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

wolverine

Und als StUffz hätte man Sie eingestellt?  ??? Ich habe bis zur Zusammenfassung von "Eisensoldat" ehrlich nicht begriffen, was Sie eigentlich genau wollen. :-\ Neben der Eignung muss doch auch ein Bedarf der Bundeswehr vorliegen. Das ist doch keine irgendwie geartete Schlechtstellung von Reservedienstgraden, dass diese nicht eingestellt werden, wenn kein Bedarf gegeben ist. Oder verstehe ich Sie immer noch nicht?
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann