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Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?

Begonnen von Grenni1, 07. August 2019, 17:53:07

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ulli76

NA wenn die Ausbildung auf keine Mangelverwendung passt- wieso soll der Berater dann eine Mangelverwendung eintragen.

Aber um vielleicht etwas die Verwirrung zu minimieren: Wie genau bzw. über welche Verwendung bist du Feldwebel geworden und welche Berufsausbildung hast du und wie alt bist du?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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Grenni1

Zitat von: Andi am 08. August 2019, 11:12:04
Zitat von: Grenni1 am 08. August 2019, 11:01:36
Ich will gar nicht wissen, wie viel geeignetes Personal der Bw so durch die Lappen geht.

Defacto kein Einziger, den die Bundeswehr brauchen würde. Denn es wird ja der Bedarf mit der Qualifikation des Bewerbers abgeglichen...

Gruß Andi

Schön wäre es. Es werden nur Verwendungen abgeprüft, die Berater auf dem Bogen eingetragen haben.

Grenni1

Zitat von: wolverine am 08. August 2019, 11:12:35
Und als StUffz hätte man Sie eingestellt?  ??? Ich habe bis zur Zusammenfassung von "Eisensoldat" ehrlich nicht begriffen, was Sie eigentlich genau wollen. :-\ Neben der Eignung muss doch auch ein Bedarf der Bundeswehr vorliegen. Das ist doch keine irgendwie geartete Schlechtstellung von Reservedienstgraden, dass diese nicht eingestellt werden, wenn kein Bedarf gegeben ist. Oder verstehe ich Sie immer noch nicht?

Richtig. Für den Gesellen und StUffz gibts Bedarf, für den Fw ohne Meister nicht. Dafür gibts genug Bewerber mit Meister. Es wird nur das abgeprüft, was eingetragen ist. Hätte der Berater IT eingetragen, so hätte man mir Geselle und Meister bezahlt und sofort eine Stelle angeboten.

Grenni1

Zitat von: ulli76 am 08. August 2019, 11:21:56
NA wenn die Ausbildung auf keine Mangelverwendung passt- wieso soll der Berater dann eine Mangelverwendung eintragen.

Aber um vielleicht etwas die Verwirrung zu minimieren: Wie genau bzw. über welche Verwendung bist du Feldwebel geworden und welche Berufsausbildung hast du und wie alt bist du?

PzInstUffz und KfzMechaniker. 43 Jahre. Für den im Bogen angegebenen InstFw gibts genug Beweber mit Meister und keine Stellen. Ich bin PzGrenFw durch die Vorwendung PzGrenUffz durch die ResSchiene. Die Verwendung hat der Berater bei EPM nicht eingetragen, obwohl man als Truppendiener auch darin wiedereingestellt werden kann. Ergo Ablehnung.

wolverine

Haben Sie sich denn als ITFw beworben? Und jeder, ohne Vorkenntnisse und überprüfte Eignung, wird da auch nicht eingestellt.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

Grenni1

Zitat von: wolverine am 08. August 2019, 12:04:21
Haben Sie sich denn als ITFw beworben? Und jeder, ohne Vorkenntnisse und überprüfte Eignung, wird da auch nicht eingestellt.

Nein, denn der Berater hat nicht in diese Richtung beraten sondern sich am Zivilberuf festgebissen.

Andi8111

Damit haben Sie das Ergebnis doch. Bedarf der Truppe wurde geprüft mit negativem Ergebnis. Ihre Qualifikationen, also die Eignung und Befähigung für die in Frage kommenden DP, reichen zudem nicht aus. Da die Einstellung von Bewerbern über 40 Jahren regelmäßig nur über eine Vorabfrage der in Frage kommenden DP geprüft wird, wurde offenbar im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens des Sachbearbeiters festgestellt, dass eine Einstellung nicht erfolgen kann.

Gründe hierfür sind vielfältig, aber ich möchte die Knackpunkte hervorheben:
1.) Für die DP als (Pz/KFZ)InstFw gibt es mehr als genug Bewerber; auch solche, die mit verwertbarer Qualifikation auf Gesellenebene eingestellt werden können. Somit wird im Rahmen der Bestenauslese Ihre Bewerbung nicht zur Berücksichtigung gelangen.
2.) Für die Einstellung als PzGrenFw kommen Sie aus dem Grunde ebenfalls nicht in Frage, dass auch hier eine sehr hohe Nachfrage bei relativ begrenztem Bedarf besteht. Auch hier gelangt Ihre Bewerbung nicht in Berücksichtigung im Rahmen der Bestenauslese.

Grundsätzlich besteht in manchen Bereichen der Bundeswehr hoher Bedarf an gut ausgebildeten Bewerbern in Mangelverwendungen. Hier wird der notwendige Bedarf grundsätzlich nicht gedeckt werden können. Deshalb wird u.a. auch auf Bewerber über 40 Jahren mit verwertbarer Vorausbildung zurückgegriffen.
Diese Umstände treffen aus Sie aber nicht zu. Es ist natürlich im Einzelfall bedauerlich, aber grundsätzlich rechtmäßig.

Andi8111

Zitat von: Grenni1 am 08. August 2019, 12:09:22
Zitat von: wolverine am 08. August 2019, 12:04:21
Haben Sie sich denn als ITFw beworben? Und jeder, ohne Vorkenntnisse und überprüfte Eignung, wird da auch nicht eingestellt.
Nein, denn der Berater hat nicht in diese Richtung beraten sondern sich am Zivilberuf festgebissen.

Naja, ich wage zu bezweifeln, dass eine Bewerbung um einen ITFwDP  erfolg haben wird.... ohne jegliche Vorausbildung.

KlausP

Zitat von: Grenni1 am 08. August 2019, 10:54:18
Zitat von: KlausP am 08. August 2019, 10:31:43
Der Meisterabschluss ist nur Voraussetzung, wenn man in der Laufbahn Fw allg FD mit mindestens dem Dienstgrad Feldwebel eingestellt werden will/soll. Hat man den Abschluss nicht, aber den Gesellen-/Facharbeiter-/kaufmännischen Abschluss wird man mit dem Dienstgrad "StUffz (FA)" eingestellt und erwirbt den Meister- oder vergleichbaren Abschluss während der Dienstzeit als sogenannte "Meister-ZAW" (wobei das nicht der offizielle Begriff ist).

Ist nicht erfolgt. Die Berater haben keine Mangelverwendungen eingetragen und nicht dahin gehend beraten. Ergo kein Angebot und keine Testung.

Das hat doch mit "Mangelverwendung" im Allgemeinen nichts zu tun. Wer erzählt denn sowas?

Haben Sie überhaupt für die gewünschte Verwendung einen Berufsabschluß auf Gesellenebene?  Wenn Sie den nämlich nicht haben und somit eine ZAW brauchen wird das nichts, falls Sie Ü30 sind.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Grenni1

Zitat von: Andi8111 am 08. August 2019, 12:12:53
Damit haben Sie das Ergebnis doch. Bedarf der Truppe wurde geprüft mit negativem Ergebnis. Ihre Qualifikationen, also die Eignung und Befähigung für die in Frage kommenden DP, reichen zudem nicht aus. Da die Einstellung von Bewerbern über 40 Jahren regelmäßig nur über eine Vorabfrage der in Frage kommenden DP geprüft wird, wurde offenbar im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens des Sachbearbeiters festgestellt, dass eine Einstellung nicht erfolgen kann.

Gründe hierfür sind vielfältig, aber ich möchte die Knackpunkte hervorheben:
1.) Für die DP als (Pz/KFZ)InstFw gibt es mehr als genug Bewerber; auch solche, die mit verwertbarer Qualifikation auf Gesellenebene eingestellt werden können. Somit wird im Rahmen der Bestenauslese Ihre Bewerbung nicht zur Berücksichtigung gelangen.
2.) Für die Einstellung als PzGrenFw kommen Sie aus dem Grunde ebenfalls nicht in Frage, dass auch hier eine sehr hohe Nachfrage bei relativ begrenztem Bedarf besteht. Auch hier gelangt Ihre Bewerbung nicht in Berücksichtigung im Rahmen der Bestenauslese.

Grundsätzlich besteht in manchen Bereichen der Bundeswehr hoher Bedarf an gut ausgebildeten Bewerbern in Mangelverwendungen. Hier wird der notwendige Bedarf grundsätzlich nicht gedeckt werden können. Deshalb wird u.a. auch auf Bewerber über 40 Jahren mit verwertbarer Vorausbildung zurückgegriffen.
Diese Umstände treffen aus Sie aber nicht zu. Es ist natürlich im Einzelfall bedauerlich, aber grundsätzlich rechtmäßig.

Nochmal: es wird nur das geprüft, was der Berater am EPM Bogen einträgt. Selbst der PzGrenFw wurde nicht abgefragt.
Und dann erfahre ich, daß in einer Mangelverwendung mit hohem Bedarf selbst eine komplette Ausbildung bezahlt und ein Angebot unterbreitet wird. Nur hat das der Berater nicht eingetragen. Ergo wurde das auch nicht abgefragt. Echt toll.

KlausP

Was ist ein "EPM-Bögen"? Da ich schon ein paar Tage raus bin ist mir der nicht bekannt.

Was haben Sie denn in Ihrem Bewerbungsbogen für Wunschverwendungen angegeben?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Grenni1

KlausP, das ist der Bogen des Beraters für die Einzelabfrage Über 40. Ich habe die Verwendungen nur in Absprache mit dem Berater eingetragen. Der sagte InstFw. Hätte er wenigstens mal in Ruchtung PzGrenFw beraten. Dann erfahre ich, ein KfzMeister wird als Verwendungsanfrage PzInstFw sogar mit Meister abgelehnt, hakt aber selbst nochmal direkt bei BAPersBw nach, nennt den Wunsch dort Lfz und wird nun im Bereich Lfz eingestellt. Da läuft doch was schief.

Eisensoldat

@Grenni1: wurde denn bei Dir ein Assessment-Center durchgeführt, und was war das Ergebnis?  Wurde Deine Eignung zu einer Berufsausbildung über ZAW festgestellt? Wurde Deine Eignung als Fw wirklich getestet, und wenn ja mit welchem Ergebnis?
Diesen Teil mit dem Feldwebeltest für Bewerber die bereits Feldwebel sind halte ich für sehr fraglich, denn was würde mit einem negativen Testergebnis passieren? Würde man Dir dann den Dienstgrad Feldwebel (d.R.) aberkennen?
Ich denke es lag an einer Nicht-Eignung für eine Ausbildung in einer Mangelverwendung, und einer nicht -Berücksichtigung weil genug bessere Bewerber für InstFw da waren.

Grenni1

@Eisensoldat:
EPM Ü40 Abfrage negativ- also wird man gar nicht erst zum Test eingeladen.

Zum Test ein paar Zeilen über Bewerber mit Teilnahme.:
Durchgefallene Bewerber beim Test bleiben tatsächlich Reservefeldwebel. Nur eben nicht aktiv. Inwieweit diese erneute Testung eine Diskriminierung von gestandenen Reservefeldwebeln ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Grenni1

Aberkennung Diensgrad geht in Deutschland nur per Gerichtsurteil.