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Versetzung wegen untauglichkeit

Begonnen von CaptainMex, 21. August 2019, 10:53:44

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CaptainMex

Grüßt euch,

Erstmal zu meiner Person:
Ich bin U (FA) bei den Gebirgsjägern, im Oktober 2 Jahre dabei, meine Stelle die ich später mal besetzten soll ist Prämien berechtigt und die erste Zahlung habe ich auch schon vor einiger Zeit erhalten.
Jetzt zu meinem "Fall" :
Ich habe mir auf dem MFT B eine Knieverletztung zugezogen was letztendlich auch zur Ablösung des Lehrgangs führte. Bin aktuell wieder in meiner Stamm und dort in ärztlicher Behandlung. Habe in den nächsten Wochen einige Termine (MRT, Röntgen usw.) und mein behandelnter Arzt meinte da ich vom GebJgFw Lehrgang abgelöst wurde muss ich nach der Abschlussdiagnose erneut eine Tauglichkeitsüberprüfung machen. Ich hatte auch schon ein Gespräch (Telefon) mit meinem Personal Führer habe ihm alles erklärt. Er meinte darauf hin ich solle mir schon mal einen Plan B überlegen damit ich mir im Falle einer untauglichkeit schon Alternativen gesucht habe.Er legte mir ebenfalls nah, dass ich VerpflegungsFeldwebel in Betracht ziehen sollte da ich vorm Bund Koch gelernt habe. Habe mich über diese Verwendung informiert und wäre nicht abgeneigt da es den Bonus hat heimatnäher zu sein. Hoffe das sind genug Infos wenn nicht einfach nachfragen.
So jetzt die Frage nur weil mein Personalführer mir diese Verwendung nahe legt heißt das nicht, dass ich sie dann auch 100 % bekomme oder? Kann es mir passieren das ich trotz versetztungantrag im oben genannten Fall deutschlandweit versetzt werden kann?

F_K

" 00 %tig" ist fast nichts - nur der Tod.

Eine Versetzung ist erst dann "sicher", wenn die Versetzungsverfügung ausgehändig ist. Die Wahrscheinlichkeit ist im genannten Fall aber wohl hoch.

Du bist als Soldat weltweit einsetzbar und deutschlandweit versetzbar - und darüber bist Du schriftlich belehrt worden - warum fragst Du danach?

wolverine

Vor allem: Wer hier sollte Ihren Fall besser beurteilen können als Ihr eigener Personalführer?
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

CaptainMex

Zitat von: F_K am 21. August 2019, 10:59:41
" 00 %tig" ist fast nichts - nur der Tod.

Eine Versetzung ist erst dann "sicher", wenn die Versetzungsverfügung ausgehändig ist. Die Wahrscheinlichkeit ist im genannten Fall aber wohl hoch.

Du bist als Soldat weltweit einsetzbar und deutschlandweit versetzbar - und darüber bist Du schriftlich belehrt worden - warum fragst Du danach?


Dank Dir für Deine schnelle Antwort
Mir ging es nur darum den Fall man zu schildern in der Hoffnung jemand können mir mit seinen Erfahrungen weiterhelfen 😅
Das mir hier niemand eine 100 prozentige Antwort geben kann die dann genau so eintrifft ist mir klar
Das ich bundesweit versetzt und weltweit eingesetzt werden kann ist mir auch klar, a und o eines jeden Soldaten
Ich wollte hier mein Gewissen ein bisschen beruhigen da ich so einen Fall noch nicht hatte bzw. Davon gehört hab und im Internet auch nichts hilfreiches gefunden habe und mein Arzt auch nicht mehr sagen kann/will als "mal schauen wies weiter geht" 🙄😑 und ich nicht gern in Ungewissheit lebe
Wie läuft das ab mit der erneuten tauglichkeit ist das genau so wie bei der Musterung? (hör seh test, Blut + Urin und und und) oder wird da speziell nur aufs Knie geschaut
Was bedeutet das für mich wenn ich untauglich bin ➡️ Niewieder eine Verwendung im ausdendienst?
Ist das in dem Fall wahrscheinlich Dienst unfähig zu werden

Ich glaube ich mach mir zu viel Gedanke

KlausP

Es geht vermutlich nicht um "Tauglichkeit", denn dann würde ein Dienstunfähigkeitsverfahren mit dem Ziel Ihrer Entlassung eingeleitet werden. Ich denke eher dass es auf eine Untersuchung der Verwendungsfähigkeit als GebJgFw hinausläuft. Wenn die negativ ausfällt wird man Ihnen von Seiten des BAPersBw eine andere Verwendung unter Berücksichtigung des Untersuchungsergebnisses anbieten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Eine "ernsthafte" Knieverletzung mit ggf. verbliebenden Schäden kann natürlich dazu führen, dass der Soldat nicht mehr im Außendienst verwendet werden kann.

Aussagen dazu trifft der Truppenarzt - der berät Dich auch dazu.

Nach einem solchen Unfall / Ablösung vom Lehrgang liegt der Fokus einer Begutachtung natürlich auf "dem Knie", der "Rest" wird nur dann betrachtet, wenn sich da etwas geändert hat.

.. und offensichtlich wird ja davon ausgegangen (so Dein Personalführer), dass eine Verwendung auf einem anderen Dienstposten möglich ist.

(.. und klar, es ist eine doofe Idee, mit einem kaputten Knie im Gebirge "rumzuhüpfen" ...)

CaptainMex

Zitat von: KlausP am 21. August 2019, 13:20:17
Es geht vermutlich nicht um "Tauglichkeit", denn dann würde ein Dienstunfähigkeitsverfahren mit dem Ziel Ihrer Entlassung eingeleitet werden. Ich denke eher dass es auf eine Untersuchung der Verwendungsfähigkeit als GebJgFw hinausläuft. Wenn die negativ ausfällt wird man Ihnen von Seiten des BAPersBw eine andere Verwendung unter Berücksichtigung des Untersuchungsergebnisses anbieten.

Dank Ihnen vielmals
Sie haben mir echt weiter geholfen, dann werde ich das mal mit den zuständigen Personen bequatschen

Das Resultat der ganzen Geschichte werde ich hier natürlich mitteilen

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